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Innviertler stahl bestem Freund rund 60.000 Euro

Von Thomas Streif, 27. März 2020, 12:04 Uhr
Innviertler stahl bestem Freund rund 60.000 Euro
Sechs Jahre lang hob der Angeklagte mit der Karte des Freundes Geld ab. Bild: (Streif)

RIED / BRAUNAU. Mehrere Jahre hob er mit der Bankomatkarte des Bekannten Geld ab.

Das Coronavirus verhindert aktuell Verhandlungen im Landesgericht Ried. Ein 63-Jähriger hat wenige Tage vor diesen Maßnahmen auf der Anklagebank im Rieder Schwurgerichtssaal Platz genommen. Die Vorwürfe von Staatsanwalt Alois Ebner wogen schwer: Der bisher unbescholtene Innviertler soll von Anfang 2013 bis Ende 2019 ausgerechnet seinen besten Freund immer wieder auf dreiste Art und Weise bestohlen haben. Er musste sich wegen des Verbrechens der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel und wegen gewerbsmäßigen Diebstahls vor einem Schöffengericht verantworten.

In den sechs Jahren entwendete der Beschuldigte in zahlreichen Angriffen die Bankomatkarte seines Freundes. Anschließend hob er Geld bei diversen Bankomaten ab – den Code dürfte er bei einem gemeinsamen Einkauf ausgespäht haben. Insgesamt hat er laut Anklage die unglaubliche Summe von rund 59.400 Euro erbeutet. In der Regel hat der Angeklagte seinem Freund bei gemeinsamen Freizeitaktivitäten die Karten aus der Geldtasche genommen. Nachdem er das Geld bei einem Bankomat behoben hatte, steckte er die Karte in einem unbeobachteten Moment wieder zurück in das Portemonnaie. Dadurch hat sich der 63-Jährige eine fortlaufende Einnahmequelle gesichert.

Bei der Verhandlung legte der Beschuldigte ein umfassendes Geständnis ab. Es sei der "Kick" gewesen, der ihn zu den Taten verleitete. Das Opfer dürfte für Abhebungen mit der Bankomatkarte kein Limit gehabt haben. Kurios ist, dass ihm der gewerbsmäßige Diebstahl erst nach mehreren Jahren aufgefallen war. Wenig überraschend berichtete das Opfer im Gerichtssaal, dass er von seinem ehemals besten Freund menschlich zutiefst enttäuscht sei, eine Entschuldigung des Angeklagten im Gerichtssaal nahm er nicht an. Sein Bekannter habe sein Vertrauen massiv missbraucht, so das Opfer. Der Angeklagte übergab dem Opfer im Gerichtssaal 20.000 Euro als Teil-Schadenswiedergutmachung. "Es ist menschlich sehr niederträchtig, seinen besten Freund so zu behandeln", sagte Staatsanwalt Alois Ebner in seinem Schlussplädoyer.

Haft- und Geldstrafe verhängt

Richterin Claudia Lechner verurteilte den 63-Jährigen zu einem Jahr bedingter Haft und zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro. Mildernd waren das Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit und die teilweise Schadenswiedergutmachung, erschwerend vor allem der lange Tatzeitraum. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif
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6  Kommentare
6  Kommentare
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strasi (4.410 Kommentare)
am 27.03.2020 19:03

In diesem Alter derart niederträchtigen Vertrauensbruch zu begehen ist nicht zu überbieten.Bei Opfer ist schon die Frage zu stellen: Hat der Mann nie seine Kontostände kontrolliert, denn es ist ja nicht um Kleingeld gegangen und er wird
doch selbst gewusst haben, wann er den Bankomat benützt hat.

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dobisam (920 Kommentare)
am 27.03.2020 18:31

Mit einem solchen Freund braucht man keinen Feind!

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Unterhose (2.061 Kommentare)
am 27.03.2020 15:31

Ab und zu einen Blick auf den Kontoauszug würde auch helfen.

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Betroffener127 (3.704 Kommentare)
am 27.03.2020 14:28

Laienhaft auf gut deutsch ausgedrückt bedeutet das Urteil, der Täter geht trotz zahlreichen Wiederholungstaten und damit hoher krimineller Energie, einhergehend mit großer Schadenssumme, mehr oder weniger straffrei aus.

Lediglich eine "Gebühr" von 4800.- plus die anfallenden Unkosten sind fällig und er muss jetzt auch ein bisschen brav sein, damit nix widerrufen wird.

Dazu wird sich der Geschädigte noch zivilgerichtlich mit der Rückforderung des Rests herumschlagen müssen.

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fanatiker (6.118 Kommentare)
am 27.03.2020 12:35

Gute Freunde soll niemand trennen, gute Freunde sind nie allein .....

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( Kommentare)
am 27.03.2020 15:25

Fanatiker. Gute Freunde sind nie allein, solange sie viel Geld haben. Einen Freund oder Freundin erkennt man erst, wenn sie zu dir stehen, obwohl du kein Geld hast.

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