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Bequem, aber rechtswidrig? Gericht entscheidet über Amazon-Bestellung

Von Ralf Müller aus München, 07. Jänner 2019, 00:05 Uhr
Bequem, aber rechtswidrig? Gericht entscheidet über Amazon-Bestellung
Auf Knopfdruck kann man über den Dash-Button bei Amazon Produkte bestellen. "Zu einfach", sagen Juristen. Bild: APA/AFP

"Katze aus dem Sack" über den Amazon-Dash-Button: Verhandlung in München.

So manche Bequemlichkeit, die sich der Einzelhandel für die Verbraucher ausdenkt, hat einen Pferdefuß. Über einen solchen wird am kommenden Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) München verhandelt.

Auf der Beklagtenbank sitzt der Online-Versandhändler Amazon, der es seinen Kunden besonders leicht machen will, bei ihm Waren des täglichen Bedarfs zu bestellen. Zu leicht, befand das Landgericht (LG) München in der Vorinstanz und hatte mit einem Urteil vom 1. März 2018 der klagenden Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen in vollem Umfang Recht gegeben (Aktenzeichen: 29 U 1091/18).

Gute ("Prime"-)Kunden können sich seit einiger Zeit einen Amazon-"Dash Button" in ihren Haushalt hängen, der über ihr WLAN-Netz mit dem Internet verbunden ist. Auf Knopfdruck können sie über den "Dash Button" Bestellungen des täglichen Bedarfs aufgeben – von Katzenfutter bis zu Shampoo und vom Toilettenpapier bis zum Waschmittel. Welches Produkt jeweils geliefert wird, hat der Amazon-Kunde vorher in einer einmaligen Auswahl festgelegt.

"So geht das nicht"

So geht das nicht, befand das Landgericht München. Die Vorgaben des Paragrafen 312j des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) seien nicht erfüllt, da der Besteller nicht mit dem Hinweis "zahlungspflichtig bestellen" oder einer ähnlichen Formulierung auf die Folgen der Button-Betätigung hingewiesen werde. Die "Bestellsituation" müsse so gestaltet werden, dass der Verbraucher sich ausdrücklich zur Zahlung verpflichtet.

Dem Landgericht München missfiel auch, dass dem Kunden nicht unmittelbar vor Abgabe klare Informationen über die wesentlichen Eigenschaften und den Gesamtpreis zur Verfügung gestellt wurden. Denn die Definition des gewünschten Lieblingsprodukts kann schon Monate zurückliegen, so dass der Verbraucher gar nicht mehr weiß, was er da eigentlich ordert.

Mit Preisänderungen

Amazon behält sich zudem über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, einen anderen Preis zu verlangen oder sogar eine andere Ware zu liefern, als ursprünglich vom Nutzer ausgewählt. Per Knopfdruck werde so die "Katze im Sack" bestellt, meint die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die bequemen, aber zunächst einmal für rechtswidrig erachteten elektronischen Heinzelmännchen werden jetzt auf Berufung des Online-Händlers dem OLG München einer neuerlichen juristischen Begutachtung zugeführt.

Innovationen seien gut und schön, so der Vorstand der Verbraucherschutzzentrale, Wolfgang Schuldzinski. Wenn sie aber dazu führten, Verbraucher zu benachteiligen oder ihnen einen Preisvergleich zu erschweren, müsse man dagegen vorgehen.

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33  Kommentare
33  Kommentare
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jago (57.723 Kommentare)
am 07.01.2019 11:48

> Die "Bestellsituation" müsse so gestaltet werden, dass der
> Verbraucher sich ausdrücklich zur Zahlung verpflichtet.


Erstens ist das Juristenkauderwelsch unerträglich traurig

Das muss heißen: "dass sich der Verbraucher ausdrücklich zur Zahlung verpflichtet"

Zweitens tut das der Verbraucher am Regal ja auch nicht, wenn die Kinder, im Einkaufswagen sitzend, mitbestimmen, was die Mama kaufen muss und danach auf dem Förderband blöd dreinschaut.

Was sind das für kindergartenartige, akademische Rechtsvorschriften!

Ich habe diesen "Knopf"-Vorschlg bei Amazon abgelehnt, vollkommen freiwillig. Ich will das nicht, selbständig. Amazon hat mich nicht dazu gezwungen obwohl ich ein PRIME-Kunde bin.

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Fensterputzer (5.152 Kommentare)
am 08.01.2019 17:59

wieso muss man das ablehnen? Ich benutze den "Knopf" einfach nicht und fertig!

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( Kommentare)
am 07.01.2019 11:36

Gute Sache, dass hier einmal von Gerichts wegen festgestellt und begründet wird, wie weit die Freiheiten (und Pflichten !) des Händlers eigentlich gehen!
Ausserdem lässt sich die Erkenntnis eines deutschen Gerichts in einem solchen Fall vermutlich auch in wesentlichen Teilen auch auf .at übertragen, in solchen Belangen unterscheidet sich die Rechtsmaterie kaum, es ist gute Übertragbarkeit gegeben.

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 07.01.2019 12:03

Was für ein Unfug!

Der Kunde, der so ein Dash Ding kauft und nutzt, der weiß genau worauf er sich einlässt.

Dazu kommt noch das man jede Bestellung retournieren kann.

Habe ich also so ein Dash Ding für Baby Windeln der Firma X, dann bekomme ich auch die Windeln der Firma X.

Ich würde mir weder diese Dash Dinger, noch dieses Alexa kaufen.

Die Verbraucher hatten früher immer Angst, Zuhause abgehört zu werden, bzw. überwacht zu werden. Inzwischen fordern die Leute Kameraüberwachung und holen sich die eigene Abhöranlage selbst ins Haus.

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SchuldirektorChristophLudwig (1.599 Kommentare)
am 07.01.2019 10:12

So manche gerichtliche Entscheidungen haben "Pferdefüße", da die mächtigen bei Gericht bestehen müssen. Einem "kleinen Bürger" darf gegenüber einer Staatsmacht kein Recht zukommen, das ist oberste Prämisse! Alles kann "beliebig" verdreht werden, so meine Erfahrung bei 20 verlorenen Gerichtsprozessen derzeit! Wir werden sehen, wie es mit den nächsten Verfahren weitergeht!

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( Kommentare)
am 07.01.2019 11:26

Bitte ersparen sie uns und sparen sie sich ihr wehleidiges, narzisstisches Geschwurble. Das interessiert hier niemand.

Wenn sie etwas zur Sache sagen wollen, bitte gerne!

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jago (57.723 Kommentare)
am 07.01.2019 12:07

Deine ad-hominem - Reaktion mangels sachlich-argumentativer Masse gegen die Erfahrung sollst du dir besser auch sparen.

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am 07.01.2019 09:50

Der angesprochene Händler ist bei etlichen Artikeln teurer als ein kleinerer Händler. Lebensmittel kaufe ich sowieso im Ort, Kleidung und Schuhe nur in Ausnahmefällen online.

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 07.01.2019 12:14

Das halte ich für ein Gerücht, dass Amazon teurer ist, als der Händler vor Ort. Das mag in einigen Fällen durchaus möglich sein, die Regel ist es allerdings nicht.

Außerdem hat jeder Kunde immer noch die Möglichkeit des Preisvergleiches. Niemand wird gezwungen, irgendwo einkaufen zu gehen.

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( Kommentare)
am 07.01.2019 12:53

Also bei Foto und Computerartikel da habe ich noch immer mit einem Onlinepreisvergleich einen Händler aus Österreich gefunden der billiger ist. Teilweise ist sogar die marktbeherrschende Elektronikkette aus Deutschland billiger als der Buchhändler.

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 07.01.2019 14:23

Welches ist die "Marktbeherrschende Elektronikkette"?

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am 07.01.2019 14:35

mit dem Planetennamen und die andere mit dem Slogan Geiz ist Geil, ist aber eh eine Firma

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 07.01.2019 15:09

Naja, da können Sie mit der deutschen Internetseite nicht viel anfangen, da Sie dort nicht bestellen können.

Auf der österreichischen Seite sind die Preise meistens höher.
Des weiteren ist die Auswahl jetzt nicht unbedingt der Hammer und die Preise sind, außer bei Angeboten, immer höher als bei anderen Händlern.

Das "MICROSOFT Surface Book 2 256GB i5 (HMW-00004)" für 1599 Euro gibt es schon 170 Euro woanders günstiger, bei Amazon immer noch 100 Euro günstiger.

Das MSI Gaming Notebook GF72 für 1599 Euro, gibt es woanders für 500 EURO (!!!!) günstiger.

Wie gesagt, bei Angeboten manchmal. Ansonsten eher nicht.

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( Kommentare)
am 07.01.2019 18:09

Obwohl der Thread bereits massiv OT ist ...
Ich habe gerade auf geizhals.at nachgesehen, bei ihrem Book ist Amazon preislich der Fünftbeste (!!!).

Ich kaufe ausserdem viel lieber bei einem Händler, wo ich es nach Vorbestellung im Laden abholen und notfalls auch sofort reklamieren kann, davon gibt es zum Glück genug.

Aber Jedem das Seine. Anscheinend macht es vielen Leuten Spass, ihr Klumpert dann wieder an Amazon, Zalando etc. zurückzuschicken.

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 07.01.2019 21:09

Sie dürfen auch nicht bei at suchen!

Meinen Sie ich sauge mir das aus den Fingern?

Das MSI Gaming Notebook kostet bei Notebooks billiger 1099 Euro!

MICROSOFT Surface Book 2 ist bei Otto am günstigsten!

Ich habe nicht behauptet, es wäre bei Amazon am günstigen, sondern ich habe geschrieben "woanders günstiger" und bei Amazon immer noch 100 Euro günstiger".

Dann bestellen Sie doch weiter bei dem Händler vor Ort und zahlen Sie mehr, es hindert Sie doch keiner daran!

Der Service bei Amazon ist jedenfalls erstklassig. Ist etwas nicht in Ordnung, dann schicken Sie es zurück. Meistens bekommen Sie sogar ein komplett neues Notebook, auch noch nach ein paar Monaten.

Was macht der Händler vor Ort? Er schickt es ein!
Einschicken können Sie es auch selber, zum Hersteller, egal wo Sie es gekauft haben. Das ist ja kein Service in dem Sinne!

Auch Media Mark und Saturn machen nichts anders, als den Artikel einzuschicken, die haben keinen eigenen Reparaturservice.

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 07.01.2019 21:29

Bei Amazon bekommen Sie im übrigen einen neuen Artikel sofort, selbst wenn Sie den defekten Artikel noch nicht mal los geschickt haben.

Kaufen Sie mal was anderen, z.B. Norton Security. Da zahlen Sie hier 35 Euro. Das bekomme ich für 12 - 15 Euro und das ist dann auch noch für 5 PCs und nicht für einen.

Amazon hatte neulich Hundesnacks im Angebot, für 0.99 Euro. Die gleichen Snacks kosten hier 2.79 Euro. Da habe ich direkt 40 bestellt. Allein das ist schon eine Ersparnis von knapp 70 Euro.

Bei einem ortsansässigen Händler habe ich 80 Cola Zero gekauft, für 1 Euro. Die kosten, je nach Geschäft, 1,49 - 1,79 Euro. Ersparnis von 40 - 70 Euro.

Wenn man die Preise nicht vergleicht, dann ist man selber Schuld. Auch wenn ich keine finanziellen Probleme habe, so werfe ich doch nicht mein Geld zum Fenster raus. Dafür gehe ich dann lieber nett essen oder was auch immer.

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jago (57.723 Kommentare)
am 07.01.2019 21:45

Die Stadterer sollen ihre Nahversorger nutzen, meine sind andere.

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jago (57.723 Kommentare)
am 07.01.2019 21:47

Dem habe ich einmal was abgekauft, nein danke.

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Einheizer (5.398 Kommentare)
am 07.01.2019 07:20

Sollen die Konsumidioten doch zahlen bis sie "schwarz" werden.
Blödheit muss halt manchmal auch ein wenig weh tun !

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 07.01.2019 07:42

Wenns nur helfen tät‘

Es ergibt sich ein Muster, dass für jeden Blödsinn Testballons mit Testballon (vorzugsweise die blödesten) losgelassen werden und dann wird gesagt: Ihr habt es so gewollt!

Jetzt sag was.

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reibungslos (14.580 Kommentare)
am 07.01.2019 10:41

Der Zug die Lemminge. Die Mehrheit kann doch nicht irren.

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jago (57.723 Kommentare)
am 07.01.2019 12:04

Das haben die so studiert, die Manager!

Die Einen in BWL+VWL, die andern in Psychologie, die andern in Soziologie.

Wenns Religion wäre, dann wäre die Religion schuld und die Theologie aber bei den Wissenschaften ist es die Wirtschaft und der Kapitalismus. Heuchelei! traurig

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Harbachoed-Kater (4.912 Kommentare)
am 07.01.2019 13:31

Hehe, stimmt

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 07.01.2019 12:19

Wer ist der Konsumidiot? Derjenige der alles in einem Geschäft kauft/bestellt oder der, der die Preise vergleicht?

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max1 (11.582 Kommentare)
am 07.01.2019 06:24

Der selbst denkende Mensch als Konsument wird abgeschafft. Kein Wunder daß Gerichte überlastet sind.

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jago (57.723 Kommentare)
am 07.01.2019 11:56

Der wird*) nicht abgeschafft, der will das selber so.

*) Passivform für die Unmündigkeit der von der Brokratie+Justiz und der Parteipolitik zur Passivform Erzogenen.

Auch das Münchner Gericht will die unmündige Schafherde schützen, nicht die Mündigkeit fördern.

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 07.01.2019 12:25

Der selbst denkende Mensch hat heute die Möglichkeit, einfach und schnell, die Preise zu vergleichen. Im Gegensatz zu früher, wo er erst einmal von Geschäft zu Geschäft laufen musste.

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WernerKraus (938 Kommentare)
am 07.01.2019 03:43

Dann wären auch alle Tankstellen zu überdenken. Auf keiner Zapfsäule findet man den Hinweis, dass man den Sprit auch bezahlen muss, es steht nur da, wie viel es kostet.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 07.01.2019 03:57

Heute: Faschingsbeginn

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LittleLui (21 Kommentare)
am 07.01.2019 08:43

Wenn du den Treibstoff an der Tankstelle direkt bekommst, passt das ja auch.

Problematisch wäre es nur, wenn die Zapfsäule nur ein vandalismusfester Browser ist, und dir der Treibstoff dann per Post zugestellt wird.

Konsumentenschutz beinhaltet halt auch eine Art Reiserückholversicherung fürs Neuland grinsen

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reibungslos (14.580 Kommentare)
am 07.01.2019 10:40

Da fällt mir ein: Bei meinem Friseur findet sich auch kein Hinweis, dass ich für den Haarschnitt zahlen muss.

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jago (57.723 Kommentare)
am 07.01.2019 12:23

Beim Friseur hast du kein 14-Tage-Rückgaberecht der Frisur.

Rein rechtlich.

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jago (57.723 Kommentare)
am 07.01.2019 12:14

Komm gefälligst den Juristen nicht mit Beispielen!

Sowas dürfen sie nur selber erfinden (legislativ) als Musterprozesse*) traurig

*)"das neue Gesetz muss erst ausjudiziert werden, bevor es anwendbar ist" traurig

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