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Trainer filmte duschende Kickerinnen: Kein Strafverfahren

Von nachrichten.at/apa, 27. Juni 2019, 09:39 Uhr
Polizeiinspektion
(Symbolbild) Bild: Weihbold

SANKT PÖLTEN. Der Fußballtrainer eines Vereins aus dem Mostviertel soll über Jahre hinweg heimlich Spielerinnen nackt in der Duschkabine des Clubs gefilmt haben.

Nachdem die Staatsanwaltschaft St. Pölten das Verfahren gegen den 27-Jährigen bereits im März eingestellt hatte, lehnte nun ein Richtersenat den Fortführungsantrag ab. Das mutmaßliche Verhalten des Mannes hat somit keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Das Nein zum Fortführungsantrag sei mit der Begründung erfolgt, dass kein objektivierter Straftatbestand vorliege, bestätigte eine Sprecherin des Landesgerichts St. Pölten am Donnerstag einen Bericht des ORF Niederösterreich. "Strafrechtlich ist es vorbei", wurde seitens des Gerichts betont. Möglich seien nunmehr zivilrechtliche Schritte. Diese obliegen laut der Sprecherin allerdings den Betroffenen bzw. deren Rechtsvertreterin.

Susanne Reindl-Krauskopf, die Leiterin des Institutes für Strafrecht an der Universität Wien, ortete in einem Interview mit dem ORF Niederösterreich keine zufriedenstellende Lösung. "Das Strafgesetzbuch kennt schon sehr lange eine Strafbestimmung gegen die unbefugte Tonaufnahme - und in Zeiten, in denen Bilder so wichtig sind wie heutzutage, ist das eigentlich, aus meiner Sicht, ein Ungleichgewicht, wenn man das gesprochene Wort strafrechtlich schützt, aber nicht das Bild", hielt die Expertin fest.

Der 27-Jährige Fußball-Coach flog am 2. Oktober 2018 auf: Er soll eine Jacke bei der Damen-Duschkabine des Vereins platziert haben. Aus dem Kleidungsstück soll ein Handy geragt sein. Zwei Spielerinnen entdeckten das auf Aufnahme geschaltete Mobiltelefon und erstatteten letztlich Anzeige. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ortete beim Beschuldigten kein gerichtlich strafbares Verhalten und stellte das Verfahren im März ein.

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2  Kommentare
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tradiwaberl (15.616 Kommentare)
am 27.06.2019 09:50

Hier muss das Gesetz dringend überarbeitet werden !!
Es kann doch nicht sein, dass man straffrei bleibt, wenn man minderjährige (!!!) heimlich nackt filmt, nur weil man das einzig für den Eigengebrauch macht.
Das ist doch bitte pervers (in jeder Hinsicht).

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 27.06.2019 12:03

äääääh …. von minderjährig ist da aber nirgends die Rede.

Trotzdem ist die österreichische Rechtsprechung teilweise schon recht merkwürdig, wie ich bereits am eigenen Leibe erfahren habe.

Da geht es teilweise zu, wie früher in der uralt TV-Sendung "Königlich bayrisches Amtsgericht".

Da ich mir nie einen guten Spruch verkneifen kann, habe ich dann gesagt : "Ääääääh, ich habe da mal eine Frage! Haben die Anwesenden schon überhaupt mal so einen Prozess geführt?"

Was meine Chance auf den Gewinn der "Veranstaltung" arg reduziert hat ……..^^

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