In Wien auf Menschen losgefahren - Angeklagter war nicht zurechnungsfähig
WIEN. Jener Mann, der im September des Vorjahres am Praterstern versucht hatte mehrere Personen zu überfahren, war nicht zurechnungsfähig.
Der Mann hatte versucht, mit einem gestohlenem Kleintransporter Polizisten und ein Urlaubspärchen am Wiener Praterstern zu überfahren. Der 28-Jährige stand daher am Donnerstag wegen mehrfachen versuchten Mordes am Wiener Landesgericht. Laut Wahrspruch der Geschworenen war er nicht zurechnungsfähig.
Der Bulgare wird in eine Anstalt für geistig abnorme Straftäter eingewiesen, wo jährlich über seine Gefährlichkeit entschieden wird. Er nahm das Urteil an, während der Staatsanwalt vorerst keine Erklärung abgab, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Der Angeklagt stellte in Abrede, absichtlich auf jemanden zugefahren zu sein, konnte sich jedoch kaum an etwas erinnern und machte generell seine Krankheit für das Geschehen verantwortlich. Er habe den Polizisten lediglich Angst einjagen wollen.
wird wohl bei dem "austrotürken"der seine ex mit 30 messerstichen niedergestreckt hat auch nicht anders sein.egal ob das noch ein jugendlicher ist oder nicht,die härteste strafen wär noch zu milde.
Führerscheinbesitzer und unzurechnungsfähig, bei einigen Autofahrern bin ich mir manchmal auch nicht so sicher, über die Zurechnungsfähigkeit. 😡
Stimmt wer so etwas macht, kann nicht zurechnungsfaehig sein. Aber da es ein bulgare gewesen ist, kann man es den rechten nicht in die Schuhe schieben.
Wenn ich in einem Jahr trotz Corona noch am Leben sein sollte, so hoffe ich inständig, daß diesem Irren bei einem Freigang oder Freifahrt ein geängstigter Polizist hoffentlich rechtzeitig final Einhalt gebietet. Aber Notwehrüberschreitung wird dem Beamten trotzdem hängenbleiben. Wer hängt nun der Katze das Glockerl um? Wer opfert sich für diesen Narren?
"Der Bulgare wird in eine Anstalt für geistig abnorme Straftäter eingewiesen, wo jährlich über seine Gefährlichkeit entschieden wird."
Naja, dann kann er ja mit 29 wieder Autofahren.