Amtsmissbrauchs-Prozess gegen Tiroler Hochschul-Rektorat vertagt
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INNSBRUCK. Am Innsbrucker Landesgericht ist Mittwochnachmittag ein Prozess gegen das ehemalige Rektorat einer Tiroler Hochschule wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs vertagt worden.
Die drei Angeklagten sollen in ihrer damaligen Funktion im Zuge von Besetzungsverfahren wegen freier Planstellen einen Bewerber nicht zum Hearing zugelassen bzw. nicht erstgereiht haben. Die Anwälte der Angeklagten plädierten zu Verhandlungsbeginn auf nicht schuldig.
Fortsetzung am 10. Juli
Der Prozess wird am 10. Juli fortgesetzt. Der erstangeklagte ehemalige Rektor wurde am Mittwoch vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Andreas Mair zum Auftakt befragt. Der Bewerber hätte schlicht die Voraussetzungen "nicht erfüllt", meinte der Ex-Rektor. Dies betraf beispielsweise den wissenschaftlichen Bereich: "Er hatte keine Berufspraxis." Dass es in der Vergangenheit Probleme mit dem Bewerber gegeben hatte, räumte der Angeklagte ein. Diese hätten sich um ein Inserat gedreht, außerdem hätten ihn Beschwerden von Mitarbeitern über diesen erreicht: "Eine Mitarbeiterin ist unter Tränen zu mir gekommen."
Die Zweit- und Drittangeklagten, beide ehemals Vizerektorinnen, bekannten sich ebenfalls nicht schuldig und bestätigten im Wesentlichen die Aussagen des Erstangeklagten. Die Entscheidung darüber, dass insbesondere die wissenschaftliche Berufspraxis nicht in ausreichendem Ausmaß beim Betroffenen vorhanden gewesen sei, sei einstimmig gefallen, betonte die Zweitangeklagte. Dass sie sich diskriminierend über den Bewerber geäußert habe, stellte sie in Abrede. Die Drittangeklagte bestätigte, dass der Bewerber in der Ausschreibung genannte "Muss-Kriterien" nicht erfüllt habe.
"Toxisches" Klima
Der damalige Gleichbehandlungsbeauftragte bzw. Mitglied im Dienststellenausschuss stützte indes die Vorwürfe der Anklage. Er gab im Zeugenstand an, dass rund um eine der Bewerbungen die Ausübung von Kraftsport durch den Bewerber problematisiert worden sei. Es sei "nicht nachvollziehbar", warum insbesondere beim zweiten Bestellungsprozess ein anderer Bewerber vorgezogen worden war. Der Betroffene habe entgegen der Aussagen der Angeklagten die Vorgaben "erfüllt" und auch über entsprechende Berufspraxis verfügt. Auch war von einem "toxischen" Klima an der Hochschule die Rede. Ein weiterer Zeuge - ein damals vorgezogener Bewerber - hatte dagegen keine allfälligen Unregelmäßigkeiten bemerkt.
Die Verteidiger der Angeklagten hatten zuvor in ihren Eröffnungsplädoyers die Vorwürfe in Abrede gestellt und bestritten, dass es zu einem wissentlichen Befugnismissbrauch gekommen sei. Die Bewerbungsverfahren seien "transparent und korrekt" abgelaufen. Für die betroffenen Stellen seien zudem nicht nur fachliche, sondern auch persönliche Eignung erforderlich, so die Anwälte unisono.
Bis zu 5 Jahre Haft drohen
Die Causa geht auf den Zeitraum 2020 bis Mitte 2021 zurück. Der in den Besetzungsverfahren mutmaßlich übergangene Betroffene habe sämtliche in der Ausschreibung genannten dienstrechtlichen Erfordernisse erfüllt und sei besser qualifiziert gewesen als Mitbewerber, hieß es in der Anklage. Dennoch sei er nicht berücksichtigt worden. Das Verbrechen des Amtsmissbrauchs ist mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bedroht.