"Bim, Oida" - Hier twittert die Wortwitz-Polizei
LINZ. Einen Polizisten "Oida" zu nennen, ist strafbar, entschied das Landesverwaltungsgericht kürzlich. Wie die Polizei das Urteil kommentiert, ist hingegen köstlich.
"Lassens' los, Oida" - mit diesen vier Worten aus dem Mund eines Fußballfans musste sich kürzlich das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich beschäftigen - nachrichten.at berichtete. Der Mann hatte beim Linzer Derby im Sommer des Vorjahres in Pasching einen Polizisten, der ihn zurechtgewiesen hatte, mit "Oida" angesprochen und dafür eine Geldstrafe von 100 Euro kassiert.
Durch die "abschätzige Äußerung gegenüber dem Beamten habe der Mann den öffentlichen Anstand verletzt", entschied die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land. Der Bestrafte erhob dagegen Beschwerde - er sah den Tatbestand der Anstandsverletzung nicht erfüllt. Das Landesverwaltungsgericht als nächsthöhere Instanz bestätigte die Entscheidung am Freitag. Der Beschuldigte kam aber mit einer Verwarnung davon.
"Friede, Freude, Linzertorte"
Nicht unkommentiert ließ die Linzer Polizei das Urteil auf Twitter, wo die Beamten seit Herbst des Vorjahres aktiv vertreten sind. Dort belustigt die Landespolizeidirektion ihre 2.200 Follower regelmäßig mit launigen Beiträgen, informiert aber auch schnell und verlässlich über wichtige Einsätze. Besonders viel Zuspruch fand der Tweet zum Gerichtsurteil:
Gerichtsentscheidungen sind zu akzeptieren. Und es kommt auf die soziale Situation an... Bim ?, Oida! ? https://t.co/Ox9IERX4Aa
— POLIZEI OÖ (@LPDooe) 10. Februar 2017
Wenig später legten die wortgewandten Polizisten nach. "Irgendwie san olle verwirrt, Oida. Am End passt Urteil owa wieda, Oida! Übertretung ja, Strafe nein! Friede, Freude, Linzertorte", heißt es da.
Mit viel Zuspruch reagierten die heimischen Twitter-Nutzer. Auch ORF-Moderator Roman Rafreider meldete sich zu Wort: "Die Polizisten werden immer lustiger", meinte der Nachrichtensprecher. "Freut uns, wenn das viele so sehen! Mit Twitter und Co können wir das leichter zeigen, als zB bei einer Verkehrskontrolle", antworteten die Social-Media-affinen Beamten. Ein bisschen Spaß darf sein, auch bei der Polizei.
Das erinnert mich an die Tweets vom Oktoberfest:
http://www.nachrichten.at/nachrichten/weltspiegel/Poledance-und-Dildos-Polizei-twittert-vom-Oktoberfest;art17,2355946
...irgendwer war es aber doch, der die Anzeige geschrieben hat und den ganzen Zirkus in Gang gesetzt hat...
Also doch nicht so lustig drauf, der Polizist?
Wenn man Richter im Freundeskreis hat, wundert man sich über nix mehr: der Herr Rat vom OLG z.B., der bei einer Ganztagestour durchs Balkangebirge genau 0,3 Liter von irgendeinem Kracherl mitnimmt!!! Man stelle sich vor, der hat schlimme Folgen von sowas zu verhandeln. Da wirst wegen grober Fahrlässigkeit aber sowas von verknackt, dass du mit den Ohren wackelst...
sind doch bei der Polizei meist eh nur "Halblustige".
Darf ich das so schreiben, oder verletze ich auch damit den "öffentlichen Anstand"?
P.S.: es gilt die Unschuldsvermutung.
und was ist da jetzt lustig ..dies sollen sich einmal gegenüber den kriminellen ( zB stichwort BAHNHOF ) durchsetzen ...
heißt es nicht Bam, Oida?
Hearst Oida,frog net so bled...
Ein bisschen Spaß muss sein?
Soll ich lachen, wenn mich ein Polizist bei einer
Verkehrskontrolle, ohne vorher den vorgeschriebenen
Gruß zu sagen, nach meinen Deutschkenntnissen fragt?
Vielleicht nehme ich dann doch einmal mein Maturazeugnis mit!
Ich hab Amtshandlungen erlebt, bei denen ich mich schon fragte,
soll ich lachen oder weinen!
"Perfer et obdura!"
dümmer als die polizei erlaubt, sie selber sich jetzt in die lächerlichkeit begibt,
will man den bürger nur veräppeln, oder einfach nur selbstverliebt ??
wenn die derbe Sprache schon en vogue ist wie bei der "Wilde Maus" vom Josef Hader, da frag ich mich was will da das Gericht noch ?