Schwerpunktkontrolle an der Trauner Kreuzung: 55 Anzeigen in der Tuningszene
TRAUN. Die Trauner Kreuzung gilt als Treffunkt der Tuningszene. Immer wieder regnet es nach polizeilichen Schwerpunktkontrollen Anzeigen.
So auch am Mittwochabend. Die traurige Bilanz der Schwerpunktaktion des Bezirkspolizeikommando Linz-Land an der B1: Insgesamt wurden 55 Lenker angezeigt.
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Drei davon wurden an Ort und Stelle die Kennzeichen abgenommen, ihre Fahrzeuge waren nicht fahrtauglich. Drei Lenkern wurden wegen gravierender Mängel an ihren Autos zur besonderen Überprüfung bei der oberösterreichischen Landesregierung gebeten. Vier waren ohne Führerschein unterwegs, einer davon hatte noch nie einen besessen. "Die Tuningszene ist in der Gegend sehr aktiv", sagt Michael Babl von der Landespolizeidirektion. Immer wieder kommt es bei der Trauner Kreuzung zu illegalen Treffen.
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Gerne öfter.
Mich schockiert an derartigen Meldungen immer wieder die hohe Anzahl der Lenker ohne Führerschein! Wer haftet eigentlich dafür, wenn solch ein Mensch durch seine Fahrweise jemandem körperlichen oder finanziellen Schaden zufügt? Die Polizei) Die Justizministerin? Solange fahren ohne Führerschein ein Kavaliersdelikt - übrigens auch dann noch, wenn man zum xten mal erwischt wird - ändert sich hier nichts.
Um eine finanzielle Entschädigung der Opfer bei Personenschäden zu gewährleisten, gibt es den Garantiefonds. In diesen Fonds zahlen alle Kfz-Haftpflichtversicherungen in Österreich ein. Schadenersatzansprüche sind binnen drei Monaten schriftlich an den Fachverband der Versicherungsunternehmungen, Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien zu richten. Die Abwicklung führt der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) durch. Wichtig ist, dass man den Unfall auch bei der Polizei meldet.
Welche Leistungen bietet der Garantiefonds?
Die Leistungen aus dem Garantiefonds sind in erster Linie für die Entschädigung bei Verletzungen und Gesundheitsschäden vorgesehen. Zusätzlich wird die Versorgung von Hinterbliebenen einer bei einem Verkehrsunfall getöteten Person aus dem Garantiefonds bezahlt. Bei Fahrerflucht werden auch Sachschäden ersetzt, vorausgesetzt es sind Personen schwer verletzt oder getötet worden. Allerdings gilt bei Sachschäden ein Selbstbehalt von 220 Euro (außer im Fall
Da wäre meiner Meinung nach eine unbedingte Haftstrafe fällig. Geldstrafen reichen schon lange nicht mehr. In Deutschland gibt's das. Da ist das kein Verwaltungsdelikt sondern eine Straftat.
Wenn man ein Auto "ausborgt", ist es bei uns (solange keine langfristige Diebstahlsabsicht nachweisbar ist) meistens eine nicht erlaubte Inbetriebnahme eines Kfz, also auch eine Verwaltungsangelegenheit.
Da gehört noch viel härter durchgegriffen.
Jetzt haben 3 Bruda nix mehr BMW ... jetzt Bruda fahren Straßenbahn
was guckst du?
Was guckst du??!!
Bruder noch haben BMW, aber nix Platte drauf.
Andere Platte drauf und wieder los geht.