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Missbrauchs-Vorwürfe: ÖSV entlässt Trainer

24. Oktober 2018, 14:20 Uhr
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Peter Schröcksnadel wehrt sich dagegen, dasss „sein“ ÖSV in ein schiefes Licht gerückt wird. Bild: Gepa

Nach einer internen Untersuchung zieht ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel die Konsequenzen. 

Der Österreichische Skiverband hat sich mit sofortiger Wirkung von einem Trainer getrennt, dem sexueller Missbrauch vorgeworfen worden war. „Es gibt Vorfälle, die mögen juristisch verjähren, aber nicht moralisch", begründen ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel und Sport-Direktor Hans Pum laut „Der Standard“ die Suspendierung.

Das deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hatte vor einer Woche einen  anonymen Vorwurf veröffentlicht, wonach ein ehemaliger Spartentrainer des ÖSV „der als junger Mann vor Jahrzehnten bei der Massenvergewaltigung eines Mädchens in Schladming dabei war", bis heute seiner Arbeit im Verband nachgehe. Der ÖSV leitete daraufhin Untersuchungen ein.

Der Vorfall passierte Jahre vor der Beschäftigung des Trainers beim Skiverband. Laut Schröcksnadel gehe es aber um die Vorbildwirkung. „Wir erwarten von allen Funktionären und Trainern einen tadellosen Leumund.“ Der betroffenen Frau drückte der Skiverband sein Mitgefühl aus.

Affäre Kahr verjährt

Das Verfahren in Leoben gegen Karl „Charly“ Kahr wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe ist wegen Verjährung eingestellt worden. Dies sagten  der Sprecher der Staatsanwaltschaft Leoben, Andreas Riedler: Neben einem Verfahren in Bludenz wegen übler Nachrede, läuft noch eine medienrechtliche Klage gegen die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) am Wiener am Wiener Landesgericht für Strafsachen. Dazu findet am morgigen Donnerstag eine erste Verhandlung statt. Die Zeitung war im Februar mit Vorwürfen an die Öffentlichkeit gegangen, der mittlerweile 86-jährige Kahr habe während seiner Zeit als Trainer der österreichischen Ski-Damen in den 1960er- und 1970er-Jahren Athletinnen sexuell missbraucht.

Die eine behauptete, sie sei als 16-Jährige im Winter 1968/69 vom damaligen Damen-Cheftrainer vergewaltigt worden. Die zweite erklärte, Kahr sei im Winter 1976 über sie hergefallen, als der Weltcup im kanadischen Quebec Station machte.

Gegen Kahr selbst wurde von der Staatsanwaltschaft Leoben auf Basis der von der SZ ausgehenden und von zahlreichen Medien aufgegriffenen Anschuldigungen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses wurde abgeschlossen und nun, wie erwartet, eingestellt. Die Verjährungsfrist bei den am schwersten wiegenden Fällen beträgt 20 Jahre.


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26  Kommentare
26  Kommentare
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soling (7.432 Kommentare)
am 24.10.2018 18:13

Bin ja gespannt ob der Peter Pilz es schafft so lange im Nationalrat zu sitzen bis die gegen ihm im Raum stehenden Anschuldigungen auch verjährt sind.

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2good4U (18.193 Kommentare)
am 24.10.2018 21:11

Nicht Anschuldigen verjähren sondern Taten. Anschuldigen sind zudem noch kein Beweis für die Existenz von Taten. Ich finde es erschreckend dass allzu gerne die Unschuldsvermutung ausgeblendet wird sobald es um Missbrauch geht.

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strasi (4.410 Kommentare)
am 24.10.2018 17:32

Verfahren wegen Verjährung eingestellt, heißt was?
Keinerlei Unschuldsbeweis!!!

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2good4U (18.193 Kommentare)
am 24.10.2018 21:12

Und auch keinerlei Schuldbeweis.

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Artaios (116 Kommentare)
am 24.10.2018 21:58

Nein, heißt es nicht. Nicht die Tat verjährt, nicht der Verdacht... sondern die Verjährung verhindert "nur" die Verurteilung

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adaschauher (12.083 Kommentare)
am 24.10.2018 17:18

Na also doch etwas Wahres an dieser Verleumdung des ÖSV Wann wird der ÖSV endlich vernünftig und entschuldigt sich für alle sexuellen Übergriffe ,die es gegeben hat ohne wenn und aber und dann wird Ruhe werden!!!

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Nordquist (628 Kommentare)
am 24.10.2018 17:08

Aha, die moralische Verantwortung bedeutend nix anderes als das ansonsten Sponsoren die Verträge gekündigt hätten!

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 24.10.2018 15:41

[i]Vorfälle, die mögen juristisch verjähren, aber nicht moralisch", [/i|---

für mich ist etwas auch „moralisch verjährt“ oder zu vergeben, wenn der Betreffende sagt: Ich habs gemacht, ich bereue es, es sollte das niemand wiederholen“. Dann ist es hier und in ähnlichen Fällen erledigt.

Wer kann sich dem anschließen? Der Mensch ist doch nicht dazu auf der Welt, um bis in alle Ewigkeit Rache zu üben, oder?

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Nordquist (628 Kommentare)
am 24.10.2018 17:12

Na Sie haben aber krude Gedanken. Schlechtes Gewissen?

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2good4U (18.193 Kommentare)
am 24.10.2018 21:15

Dem kann ich mich insofern anschließen als dass ich der Ansicht bin dass sich ein Mensch im Laufe seine Lebens stets weiterentwickelt und verändert.
Man ist meiner Meinung nach mit 70 nicht die selbe Person die man mit 15 war.

Allerdings sollte von Täterseite eine Art der Wiedergutmachung unternommen werden. Zu sagen "ist doch schon ewig her, also was soll´s?" halte ich nicht für angebracht.

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 24.10.2018 15:15

Solange Schweigen im ÖSV bis es verjährt ist.
Errinnert an eine schlimme Zeit.

Verbrechen vejähren nicht.
Der ÖSV sollte Sich Selbst entlassen.

Wer Verbrechen deckt jahrelang wie Schröcksnadel
ist Mittäter.

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betterthantherest (34.786 Kommentare)
am 24.10.2018 15:27

"Verbrechen verjähren nicht"

Das sieht das Gesetz anders vor. Und das ist gut so.
Nicht weil man Verbrecher schützen will. Sondern weil man damit Rechtssicherheit schafft.

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 24.10.2018 17:51

Jedoch keine Gerechtigkeit und Widergutmachung.

Moralisch und Menschlich verwerflich.

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( Kommentare)
am 24.10.2018 17:54

Bei Wiedergutmachung fällt mir jetzt ein geliehenes Auto samt Schranken ein... 🤔

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 24.10.2018 17:59

Wurde der Wagen nicht arglistig erschlichen?

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( Kommentare)
am 24.10.2018 18:02

Na gehhh... Nie im Leben!

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taranis (2.033 Kommentare)
am 24.10.2018 18:13

Werdet ihr damit wohl aufhören!! Der liest eure Postings und das Forum ist wieder tagelang kontaminiert von seinen abstrusen Thesen und Hirngespinste, incl.Verfolgungs- und Hetze-Theorien.

Am Besten, wir tun so; als würde er nix posten und ignorieren diesen Blödsinn.

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2good4U (18.193 Kommentare)
am 24.10.2018 21:17

"Verbrechen vejähren nicht."

Doch. Soweit ich weiß verjähren alle bis auf Mord irgendwann.

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susisorgenvoll (16.807 Kommentare)
am 24.10.2018 14:48

Solche Fälle sollten, genau so wie Delikte gegen Leib und Leben, NIE verjähren! Da gehörten Gesetze nachgebessert!

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DonMartin (7.510 Kommentare)
am 24.10.2018 14:55

Das Problem ist dann die Beweisbarkeit nach so langer Zeit.

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robnbradl (265 Kommentare)
am 24.10.2018 15:09

Nein, das ist nicht das Problem. So könnte im schlimmsten Fall könnte aus Mangel an Beweisen kein Urteil gefällt werden. Bei einer Verjährung kann aber trotz möglicherweise vorliegender Beweise keine Verurteilung erfolgen.

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DonMartin (7.510 Kommentare)
am 24.10.2018 15:37

Eine Anklage, aber kein Urteil aus Mangel an Beweisen bringt nur Rechtsunsicherheit und hohe Kosten mit sich.

Unsere Vorfahren wussten schon, warum sie nur strafbare Handlungen, die mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, nicht verjähren lassen.

§ 201 StGB Vergewaltigung wäre übrigens ein Beispiel, § 207b StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen würde aufgrund der niedrigeren Strafrahmens nicht hineinfallen.

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robnbradl (265 Kommentare)
am 25.10.2018 08:40

Nein, das ist nicht das Problem. So könnte im schlimmsten Fall könnte aus Mangel an Beweisen kein Urteil gefällt werden. Bei einer Verjährung kann aber trotz möglicherweise vorliegender Beweise keine Verurteilung erfolgen.

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cawo (657 Kommentare)
am 24.10.2018 15:15

Nicht in der vergangenheit umherstöbern denn all das ist nicht mehr Nachvollziehbar. Für die Zukunft sollte man etwas unternehmen das so etwas nicht wieder passiert. Leider haben die Funktionäre kein Gewissen. Wurden nicht alle in den 50 60 70 80er jahren irgendwie sexuell belästigt.

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Orlando2312 (22.420 Kommentare)
am 24.10.2018 17:25

....und das ist ein Freibrief für diese Mistkerle?

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betterthantherest (34.786 Kommentare)
am 24.10.2018 15:28

diese Dinge haben eine Verjährungsfrist, weil man davon ausgeht, dass eine Nachweisführung nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne nicht mehr gegeben ist.

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