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Online-Liftkarten: VKI geht gegen Skigebiete vor

Von nachrichten.at/apa, 29. Jänner 2021, 12:06 Uhr
Skiers wear protective face masks on a chairlift in Flachau
(Symbolbild) Bild: LEONHARD FOEGER (X00360)

WIEN. Im heurigen Coronawinter setzen viele Skigebiete auf den Verkauf von Liftkarten im Internet, um Schlangen an den Kassen zu vermeiden.

In den Geschäftsbedingungen (AGB) haben manche Liftbetreiber das 14-tägige Rücktrittsrecht aber eingeschränkt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht gegen die AGB-Klauseln vor, berichtete die "Wiener Zeitung" am Freitag. Der VKI hat demnach bereits mehrere Skigebiete, unter anderem den Verbund Ski amade und die Schmittenhöhe in Zell am Seen in Salzburg abgemahnt. Diese hätten gegenüber Kunden behauptet, dass es generell kein Recht auf Rückerstattung gebe.

Die rechtliche Beurteilung zum Rücktritt von einer Dienstleistung wie einer Liftbeförderung gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ist nicht eindeutig - zu Skigebieten fehlt es an Rechtsprechung, also an Gerichtsurteilen. "In einem Jahr werden wir sie sicher haben", sagte VKI-Juristin Beate Gelbmann zur Zeitung.

Beschwerden wegen ausstehender Rückerstattungen

Darüber hinaus gibt es laut VKI derzeit viele Beschwerden über den Umgang der Skigebiete mit dem Rücktrittsrecht im ersten Lockdown vergangenen März, konkret etwa um die anteilige Rückerstattung bei Saisonkarten. "Wir kommen teilweise gar nicht nach", sagte Gelbmann.

Die Skilifte in Österreich waren damals - im Gegensatz zum aktuellen Lockdown - geschlossen worden. Im Tiroler Wintersportort Ischgl war es zu einem der ersten größeren Ausbrüche des Coronavirus in Europa gekommen. Viele Skiurlauber aus Deutschland, der Niederlande, Dänemark, Norwegen oder Island infizierten sich dort. Die Regierung stellte das Paznauntal und St. Anton am Arlberg am 13. März 2020 unter Quarantäne.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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berni1 (359 Kommentare)
am 29.01.2021 12:34

Irgendwie muss man gewisse Ausnahmen gewähren bei dem aktuellen EU-Gesetz, bezüglich den Rückgaberecht (14Tage).
Das ist doch nicht im Sinne der Konsumenten das die Online Vignette erst nach 14 Tagen gilt. Oder das ich dann bereits 14 Tage zuvor die Onlinekarte für das Skigebiet buchen muss, da sonst die Möglichkeit besteht, die Karte heute zu buchen in Anspruch zu nehmen und dann wieder kostenlos zurückgeben.
Ich sehe den VKI hier in der Pflicht die Skigebiete zu unterstützen bzw. andere Unternehmen, dass es für den Konsumenten eine einfache Möglichkeit gibt, online Tickets zu erwerben für den nächsten Tag.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.623 Kommentare)
am 29.01.2021 15:21

Ich denke nicht, dass es Konsument um die 14tägige Rückgabefrist geht, sondern darum dass jegliche Rückgabemöglichkeit pauschal negiert wird.

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