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Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe

Von Gerhild Niedoba, 11. Dezember 2020, 00:04 Uhr
Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe
Entnahme von Gewebsproben Bild: APA/ROLAND SCHLAGER

LINZ/PASSAU. Teile Oberösterreichs gelten als "Risikogebiet" – Auflagen für Geflügelhalter.

In Teilen Oberösterreichs müssen Geflügelhalter nun besondere Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere umsetzen. Grund dafür ist die Geflügelpest, die unter anderem bei Wildvögeln in Passau bzw. in Norddeutschland, Dänemark sowie in südlichen Nachbarländern aufgetreten ist. Auch wenn bis dato in Österreich noch kein Fall der hochansteckenden Tierseuche bekannt ist, wurde hierzulande das Risiko eines Ausbruchs vonseiten des Gesundheitsministeriums als "hoch" bewertet.

Sowohl die Bezirke Braunau, Schärding und Ried im Innkreis als auch Gemeinden entlang der Traun, der Donau, des Atter- und Traunsees gelten daher bis auf weiteres als "Risikogebiet", sagte Landesveterinärdirektor Thomas Hain gestern den OÖN.

Um heimisches Geflügel zu schützen, müsse besonders in diesen Regionen der Kontakt zu Wildvögeln unterbunden werden: Hühner, Gänse oder auch Enten dürfen daher vorübergehend nur in Ställen oder in übernetzten Bereichen gehalten werden. Dadurch soll verhindert werden, dass Wildvögel wie Gänse, Schwäne oder Enten von Futter- und Wasserstellen des Hausgeflügels angelockt werden und es durch deren Exkremente zu einer Krankheitsübertragung komme, sagte Hain.

Denn während die Vogelgrippe für den Menschen ungefährlich ist und nicht über Lebensmittel übertragen werden kann, ist sie im Gegensatz dazu für Hausgeflügel extrem ansteckend, "sehr krankmachend und meistens tödlich", sagte der Landesveterinärdirektor. "Es handelt sich um eine Erkrankung, die immer wieder auftritt – und zwar mit geänderten Virenstämmen."

Tote Wildvögel melden

Zur Ausbreitung der Krankheit komme es vor allem in Zeiten der großen Zugvogelbewegungen, also im Spätherbst und Winter. Dies mache Überwachungen in ganz Europa nötig.

Die Bevölkerung ist daher aufgerufen, tote Wild- und Wasservögel bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Nur so können etwaige Virusinfektionen entdeckt werden.

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Autorin
Gerhild Niedoba
stv. Leiterin Regionalressort
Gerhild Niedoba

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