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Song Contest: Was zum Ausschluss des niederländischen Kandidaten geführt hat

Von nachrichten.at/apa, 11. Mai 2024, 20:18 Uhr
Taco Zimmerman
Wütend über den Ausschluss: Taco Zimmerman, Direktor des niederländischen Senders Avrotros Bild: AFP/TT/Johan Nilsson

MALMÖ. Eine drohende Geste in Richtung einer Kamerafrau soll zum Ausschluss des niederländischen Kandidaten Joost Klein geführt haben.

Nach langem Hin und Her ob des Ausschlusses der Niederlande vom Finale des 68. Eurovision Song Contests hat am Abend der niederländische Sender Avrotros erstmals konkrete Stellung zu den Vorwürfen gegen seinen Kandidaten Joost Klein bezogen. Demnach habe es sich beim inkriminiertem "Vorfall" nicht um körperliche Gewalt, sondern lediglich eine Geste in die Kamera gehandelt, heißt es in einer Stellungnahme.

Demnach sei der Sänger beim Abgang von der Bühne der Malmö Arena gegen seinen Willen von einer Kamerafrau gefilmt worden. Diese habe nicht auf seinen Wunsch reagiert. "Dies führte zu einer drohenden Bewegung von Joost in Richtung Kamera. Joost berührte die Kamerafrau nicht", so der Sender in seiner Aussendung.

Verschiedene Lösungsoptionen, die man der Rundfunkunion (EBU) vorgeschlagen habe, seien nicht aufgegriffen worden. Die EBU habe ausschließlich die Disqualifikation wollen. "Avrotros findet die Maßnahme sehr schwerwiegend und unverhältnismäßig", macht man deutlich: "Was Joost den Niederlanden und Europa gegeben hat, hätte nicht so enden dürfen." Die betroffene Kamerafrau habe allerdings jeden Kontakt abgelehnt.

Polizeiliche Ermittlungen abgeschlossen

Inzwischen sind die polizeilichen Ermittlungen zum Vorfall abgeschlossen, weshalb der Ball nun bei der schwedischen Staatsanwaltschaft liegt, die über eine strafrechtliche Verfolgung von Joost Klein entscheiden muss. Die kann aber noch Wochen dauern.

"Während die Ermittlungen laufen, wäre es unangemessen, wenn er weiter im Wettbewerb bleibt", hatte die EBU zuvor ihre Maßnahme gegen den Künstler begründet: "Wir bleiben unserer Null-Toleranz-Politik gegen unangemessenes Verhalten bei unserer Veranstaltung treu. Wir verpflichten uns dazu, eine sichere Arbeitsumgebung für alle Mitarbeitenden am Contest zu bieten. Aus diesem Aspekt heraus ist Joost Kleins Verhalten gegenüber einem unserer Teammitglieder klar als Bruch der Regeln des Contests zu bewerten."

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10  Kommentare
10  Kommentare
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JuliusRom (126 Kommentare)
am 12.05.2024 11:51

Es sei denn, sie ist Gehilfin der Wettmafia.

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JuliusRom (126 Kommentare)
am 12.05.2024 11:31

Diese Kamerafrau wird jetzt mit der Wettmafia ganz andere Probleme bekommen.

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deixi2205 (159 Kommentare)
am 11.05.2024 23:10

In China ist gerade ein Fahrrad umgefallen

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Don_Martin (10 Kommentare)
am 11.05.2024 21:56

Bei solchen Veranstaltern stellt sich die ernsthafte Frage, ob und warum der ORF da weiterhin viel Geld ausgeben soll. Das Wertesystem des Veranstalters (EBU) liegt näher am eigenen angehobenen Selbstverständnis als mehr bei einem Dienstleister in einem Rechtsstaat.

In den Niederlanden beginnt diese Diskussion und man kann erahnen, wie diese nach dem heutigen Tag ausgehen wird.

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2good4U (18.427 Kommentare)
am 11.05.2024 21:47

Das ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.
Was will die Staatsanwaltschaft da ermitteln wegen einer drohenden Geste?!
Dann müsste gegen jeden zweiten Autofahrer ermittelt werden.

Einfach nur mehr krank diese Welt.

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Don_Martin (10 Kommentare)
am 11.05.2024 21:59

Das ist die selbe Taktik wie bei unseren parteipolitischen Anzeigen.

Die Polizei bearbeitet die Anzeige bzw. nimmt diese auf.
Dann wird diese an die StA weiter geleitet und diese entscheidet über weitere Schritte.
Ziemlich sicher wird nichts passieren und kein Verfahren eingeleitet, aber der Angezeigte ist öffentlich diskreditiert und durch den Ausschluss vom Wettbewerb maximal geschädigt. So läuft es immer öfter, angebliche Opfer sind die eigentlichen Täter.

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Alfred_E_Neumann (7.341 Kommentare)
am 11.05.2024 21:37

Ist eine Geste in die Kamera automatisch eine Nachricht oder Bedrohung für die Kamerafrau?
Wieso kann man dem Beschuldigten nicht seine erbetene Stellungnahme dazu erlauben, denn eine Sichtweise ist doch zu wenig?

Also ehrlich, bei diesem Veranstalter fehlt jeglicher gute Wille.
Manipulationen und Hetz haben dort offenbar System.

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danadella (814 Kommentare)
am 12.05.2024 13:03

Audiatur et altera pars. Auch die andere Seite muss gehört werden, diesen Rechtsgrundsatz kannten schon die alten Römer. Heute scheint der nicht mehr aktuell zu sein.
Was wäre gewesen, wenn es umgekehrt gewesen wäre: weibliche Kandidatin macht eine Drohgebärde gegen einen Kameramann, der sie gegen ihren Willen filmt? Wer wäre dann der „Böse“?

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Klettenmaxe (80 Kommentare)
am 11.05.2024 21:33

"lediglich eine Geste in die Kamera"

Aha, und das muss eine Kamerafrau sofort bei der Polizei zur Anzeige bringen?
Ziemlich eigenartig, das Ganze.

Und jene, die antisemitische Vorwürfe erfunden haben, um diesen Kandidaten los zu werden, verfolgt man dagegen nicht? Na, wenn das kein Ablenkungsmanöver ist.

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Philanthrop_2 (38 Kommentare)
am 11.05.2024 21:18

Paparazzi bestimmen nun den Ausgang solcher Wettbewerbe.

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