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Ministerium kritisiert Novelle zum Naturschutz

Von Philipp Hirsch, 28. Februar 2019, 00:04 Uhr
 Ministerium kritisiert Novelle zum Naturschutz
Umweltanwalt Martin Donat Bild: VOLKER WEIHBOLD

Umweltministerium spricht sich gegen die geplanten Einschränkungen des Umweltanwalts aus.

Die Kritik am Entwurf zur Novelle des Natur- und Landschaftsschutzgesetzes reißt nicht ab. Das Land plant die Kompetenzen des oberösterreichischen Umweltanwalts, Martin Donat, massiv zu beschneiden. Dagegen protestieren, wie berichtet, nicht nur Umweltschutzorganisationen und alle anderen österreichischen Umweltanwaltschaften, auch das Umweltministerium äußerst in einer (noch) nicht öffentlichen Stellungnahme, die den OÖN vorliegt, nun Bedenken.

Ziel der oberösterreichischen Gesetzesnovelle ist die Umsetzung der Aarhus-Konvention. Diese sieht – vereinfacht gesagt – vor, dass Umweltschutzorganisationen, wie zum Beispiel Greenpeace, in naturschutzrechtlichen Verfahren Parteienstellung haben müssen.

Dieses Ziel erreiche der oberösterreichische Entwurf nur zum Teil. Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass Umweltorganisationen "eine umfassende inhaltliche und rechtliche Kontrolle von behördlichen Entscheidungen zu ermöglichen ist". Dies werde durch den Gesetzesentwurf jedoch nicht umgesetzt, argumentiert das Ministerium in seiner Stellungnahme.

In jenen Verfahren, in denen Umweltorganisationen künftig Parteienstellung haben werden, soll der Umweltanwalt eben diese verlieren, sieht der oberösterreichische Entwurf vor. Mit diesem Vorstoß aus dem Naturschutzressort des Landes geht das Ministerium hart ins Gericht: Umweltorganisationen können nicht einer Landeseinrichtung (wie dem Umweltanwalt, Anm.) gleichgestellt werden.

Ministerium belehrt das Land

Die Umweltanwaltschaft verfüge über eine "spezifische fachliche Kompetenz, umweltschutzrechtliche Vorschriften in Verfahren geltend zu machen". NGOs könnten diese Rolle nicht einfach übernehmen. Auf mehr als eineinhalb Seiten belehrt das Umweltministerium sein Pendant auf Landesebene über die "wichtige Stellung der Umweltanwaltschaft". Und spricht sich am Ende klar "für die Beibehaltung der bisherigen umfangreichen Parteistellung der oberösterreichischen Umweltanwaltschaft aus (...), da dieser nach wie vor eine wichtige Aufgabe als Verfahrenspartei zum Schutz von Natur und Umwelt zukommt."

Oberösterreichs Umweltanwalt Martin Donat gibt sich bei einer Anfrage der OÖNachrichten betont diplomatisch. Er hoffe, dass die "Einwendungen des Ministeriums noch berücksichtigt werden".

Vorbild Niederösterreich

Donat verweist auf die Novelle des niederösterreichischen Naturschutzgesetzes, die am 31. Jänner beschlossen worden ist und neben Umweltdachverband auch von der Umweltanwaltschaft "begrüßt" wurde. In Niederösterreich wurde die Aarhus-Konvention umgesetzt, ohne die Rechte des dortigen Umweltanwalts zu beschneiden. "Machen wir es doch wie Niederösterreich", sagt Donat.

Die Umsetzung der Aarhus-Konvention dürfe in Oberösterreich "nicht zu einem Trojanischen Pferd für den Naturschutz werden", sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

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1  Kommentar
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Almroserl (7.529 Kommentare)
am 28.02.2019 00:30

Jedes Gesetz ein Husch Pfusch und alle landen vor den Höchstgerichten.

Ganz klar, das unbequeme, ungeliebte Umweltschutzministerium muss gezügelt werden, der Wirtschaft die Sporen. Total verlogene Werbeeinschaltungen.

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