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Baum an Grundgrenze gefällt: Linzerin vor Gericht

Von nachrichten.at/apa, 17. Dezember 2013, 14:48 Uhr
(Symbolfoto) Bild: colourbox.com

LINZ. Wegen eines umgeschnittenen Baumes streiten Nachbarn im Linzer Landesgericht. Eine 65-jährige Linzerin hatte im Juni bei Gartenarbeiten eine an die sieben Meter hohe Buche gefällt, von der sie sicher annahm, dass sie ihr gehöre.

Die Nachbarn der 65-Jährigen sind überzeugt, die Grundgrenzen hätten eindeutig erkennbar gezeigt, dass sie die Eigentümer sind. Sie trauern um ihren "Lieblingsbaum", weil er Schatten gespendet, dem Sicht- und Lärmschutz sowie der Hangbefestigung gedient habe. Sie erstatteten Anzeige gegen Unbekannt.

Die als mutmaßliche Täterin ausgeforschte Frau bestreitet die Baumfällung nicht. Sie sei aber nie davon ausgegangen, dass die Buche nicht ihr gehöre. Außerdem bestreitet ihr Verteidiger den Wert des Baumes, der von den Geschädigten mit mehr als 3000 Euro angegeben wird. Der Schädigungsvorsatz und das Überschreiten der Grenze von 3000 Euro sind die Voraussetzung für eine Verurteilung wegen schwerer Sachbeschädigung, die mit einer Strafe von bis zu zwei Jahren Haft bedroht wird.

Auf ihr Angebot, einen neuen Baum zu pflanzen, konnte sie sich mit den Nachbarn nicht einigen, weil diese zusätzliche Forderungen stellten. Die Möglichkeit einer Diversion - eines außergerichtlichen Tatausgleichs - lehnte sie ab, weil dabei ihre Rechtsschutz- und ihre Haftpflichtversicherung nicht mitmachen würden. Das Gericht wird sich deshalb weiter mit dem Fall beschäftigen müssen.

Die Verhandlung mit der Anklage der schweren Sachbeschädigung ist am Dienstag auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Das Landesgericht will sich unter anderem den "Tatort" anschauen und ein forsttechnisches Gutachten zum Wert des gefällten Baumes einholen.

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19  Kommentare
19  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
( Kommentare)
am 18.12.2013 23:34

Könnt ihr bitte auch bei mir ein paar Bäume an der Grundgrenze schneiden? Wäre mir ganz recht. grinsen

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alteraloisl (2.659 Kommentare)
am 18.12.2013 01:38

Das ist schon der übertriebene Rechtsstaat. Daher haben wir so viele Anwälte für so unsinnige Verfahren. Ein Richter sollte die Möglichkeit haben, solche Verfahren kurzfristigst abzuhandeln. Der Wert dieser Buche liegt vielleicht bei 300,--€ und 200,--€ für eine Neubepflanzung - und AUS! Aber die rechtlichen Möglichkeiten werden von beide Anwälten ausgereizt; ist ja schließlich ihr Einkommen. In so einem so lächerlichen Fall sollte auch keine Rechtsschutzversicherung herangezogen werden können.

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1949wien (4.158 Kommentare)
am 17.12.2013 18:26

.... beneidenswert, wenn Leute keine anderen Sorgen haben! Ich finde es unverschämt, wegen so einer Lappalie Gerichte zu bemühen. Ebenso unverschämt, wie den Wert einer 7 m Buche mit € 3000,oo !!! zu beziffern! Gebt der "bedauernswerten Ex-Baum-Besitzerin € 300.00. damit kann sie sich Sonnenschirme besorgen,. Damit wäre dann für Sonnen,- und Sichtschutz (keiner müsste sie mehr anschauen) gesorgt. Aus dem Stamm könnte ein Sarg für sie gezimmert werden, damit wäre auch die Altersversorgung gesichert. Sollte sie dann einmal Wurzeln ansetzen, gäbe es auch keine Probleme mit der Hangrutschung. Also, kein Schaden ohne Nutzen! Ende gut - Alles gut!

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hans45 (395 Kommentare)
am 17.12.2013 19:20

Eine Buche mit einem Stammdurchmesser von ca.20cm kostet rund einen Tausender.
Zusätzlich der Transport und das Einstzen und Abstützen eines großen Ballenbaumes.

Ausserdem muß vorerst der Stock noch entfernt werden, das ist alles viel Arbeit, zudem weiß man über die örtlichen Gegebenheiten nicht Bescheid, welchen Aufwand das hervorruft.
Vor allem wird man dazu einen Kran benötigen.

Da kommt einiges zusammen, den mit einem kleinen Bäumchen ais Ersatz wäre auch ich nicht zufrieden, gerade wenn ich auch schon älter wäre, da habe ich ja nix mehr von so eine kleinen Staude.

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( Kommentare)
am 17.12.2013 16:51

... sind unter http://doris.ooe.gv.at/ ersichtlich, einfach "Kataster" anklicken. Der Maßstab ist vergrößerbar bis 1:300

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 17.12.2013 17:39

Wenn ich weiss, wo die Grenze verläuft, d.h. Ich kann mich natürlich täuschen,

dann schau ich nicht in eine Katastermappe.

Und

in Katastermappen steht viel Unsinn.

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 17.12.2013 16:43

ein wenig ausrutscht kann schon mal passieren.
Aber deswegen gleich vor Gericht rennen?

unglaublich, wie kleinlich die Leut heutzutage sind.

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 17.12.2013 16:52

Aber um a vollbiologische Hangsicherung ist es schon schade.
Ich würd auch wild werden...

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 17.12.2013 18:27

stimmt

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Fensterputzer (5.150 Kommentare)
am 17.12.2013 16:33

' grinsen

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 17.12.2013 15:57

wirkt oft Wunder...

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Doc-Blei (289 Kommentare)
am 17.12.2013 15:54

Fakt ist das der Geometer feststellen sollte auf wessen Grund der Baum gestanden hat und wenn der auf ihrer Seite stand ist alles klar. Wenn nicht kotets ne Kleinigkeit. Alles in allem der Dummheit sind keine Grenzen gesetzt. Wie im Kindergarten mit dem Spielzeug!

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 17.12.2013 17:49

Und bezahlen tut ihn der, der ihn beauftragt. Inzwischen sind die parteien schon ein ganzes stück weiter (lt Bericht. Oben), und

Es geht nur noch darum, ob sie sieeinnähen können.

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 17.12.2013 17:58

Wer nicht kommunizieren mag-zückt die Geldtasche.
Ist so...
grinsen

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( Kommentare)
am 17.12.2013 18:24

nur ist die welt manchmal ein wenig anders; wer jetzt aufgehört hat zu „kommunizieren“? Es kann oft der friedlichste nicht in frieden leben, wenn dem nachbarn die nase nicht gefällt.

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 17.12.2013 19:41

Notfalls schreibt ma halt an Brief-verkehrte Welt...

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( Kommentare)
am 17.12.2013 15:49

dass die Frau noch zwei Jahre in den Bau muss, hauptsache jeder Alki darf Leute über den Haufenfahren und kommt mit einem Bussi salopp gesagt davon! traurig

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( Kommentare)
am 17.12.2013 15:43

Baumfäller geraten heutzutage bald in die Fänge der Justiz. So einfach darf ein Baum gar nicht gefällt werden, auch wenn er einem gehört.

Daher empfiehlt es sich, bei unsicheren Rechts- und Eigentumsfragen, den Baum zu überreden, von selbst umzufallen.

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Moeli (23 Kommentare)
am 17.12.2013 15:30

Einfach nur lächerlich. Wegen eines Baumes vor Gericht ziehen...

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