Baum an Grundgrenze gefällt: Linzerin vor Gericht
LINZ. Wegen eines umgeschnittenen Baumes streiten Nachbarn im Linzer Landesgericht. Eine 65-jährige Linzerin hatte im Juni bei Gartenarbeiten eine an die sieben Meter hohe Buche gefällt, von der sie sicher annahm, dass sie ihr gehöre.
Die Nachbarn der 65-Jährigen sind überzeugt, die Grundgrenzen hätten eindeutig erkennbar gezeigt, dass sie die Eigentümer sind. Sie trauern um ihren "Lieblingsbaum", weil er Schatten gespendet, dem Sicht- und Lärmschutz sowie der Hangbefestigung gedient habe. Sie erstatteten Anzeige gegen Unbekannt.
Die als mutmaßliche Täterin ausgeforschte Frau bestreitet die Baumfällung nicht. Sie sei aber nie davon ausgegangen, dass die Buche nicht ihr gehöre. Außerdem bestreitet ihr Verteidiger den Wert des Baumes, der von den Geschädigten mit mehr als 3000 Euro angegeben wird. Der Schädigungsvorsatz und das Überschreiten der Grenze von 3000 Euro sind die Voraussetzung für eine Verurteilung wegen schwerer Sachbeschädigung, die mit einer Strafe von bis zu zwei Jahren Haft bedroht wird.
Auf ihr Angebot, einen neuen Baum zu pflanzen, konnte sie sich mit den Nachbarn nicht einigen, weil diese zusätzliche Forderungen stellten. Die Möglichkeit einer Diversion - eines außergerichtlichen Tatausgleichs - lehnte sie ab, weil dabei ihre Rechtsschutz- und ihre Haftpflichtversicherung nicht mitmachen würden. Das Gericht wird sich deshalb weiter mit dem Fall beschäftigen müssen.
Die Verhandlung mit der Anklage der schweren Sachbeschädigung ist am Dienstag auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Das Landesgericht will sich unter anderem den "Tatort" anschauen und ein forsttechnisches Gutachten zum Wert des gefällten Baumes einholen.
Könnt ihr bitte auch bei mir ein paar Bäume an der Grundgrenze schneiden? Wäre mir ganz recht.
Das ist schon der übertriebene Rechtsstaat. Daher haben wir so viele Anwälte für so unsinnige Verfahren. Ein Richter sollte die Möglichkeit haben, solche Verfahren kurzfristigst abzuhandeln. Der Wert dieser Buche liegt vielleicht bei 300,--€ und 200,--€ für eine Neubepflanzung - und AUS! Aber die rechtlichen Möglichkeiten werden von beide Anwälten ausgereizt; ist ja schließlich ihr Einkommen. In so einem so lächerlichen Fall sollte auch keine Rechtsschutzversicherung herangezogen werden können.
.... beneidenswert, wenn Leute keine anderen Sorgen haben! Ich finde es unverschämt, wegen so einer Lappalie Gerichte zu bemühen. Ebenso unverschämt, wie den Wert einer 7 m Buche mit € 3000,oo !!! zu beziffern! Gebt der "bedauernswerten Ex-Baum-Besitzerin € 300.00. damit kann sie sich Sonnenschirme besorgen,. Damit wäre dann für Sonnen,- und Sichtschutz (keiner müsste sie mehr anschauen) gesorgt. Aus dem Stamm könnte ein Sarg für sie gezimmert werden, damit wäre auch die Altersversorgung gesichert. Sollte sie dann einmal Wurzeln ansetzen, gäbe es auch keine Probleme mit der Hangrutschung. Also, kein Schaden ohne Nutzen! Ende gut - Alles gut!
Eine Buche mit einem Stammdurchmesser von ca.20cm kostet rund einen Tausender.
Zusätzlich der Transport und das Einstzen und Abstützen eines großen Ballenbaumes.
Ausserdem muß vorerst der Stock noch entfernt werden, das ist alles viel Arbeit, zudem weiß man über die örtlichen Gegebenheiten nicht Bescheid, welchen Aufwand das hervorruft.
Vor allem wird man dazu einen Kran benötigen.
Da kommt einiges zusammen, den mit einem kleinen Bäumchen ais Ersatz wäre auch ich nicht zufrieden, gerade wenn ich auch schon älter wäre, da habe ich ja nix mehr von so eine kleinen Staude.
... sind unter http://doris.ooe.gv.at/ ersichtlich, einfach "Kataster" anklicken. Der Maßstab ist vergrößerbar bis 1:300
Wenn ich weiss, wo die Grenze verläuft, d.h. Ich kann mich natürlich täuschen,
dann schau ich nicht in eine Katastermappe.
Und
in Katastermappen steht viel Unsinn.
ein wenig ausrutscht kann schon mal passieren.
Aber deswegen gleich vor Gericht rennen?
unglaublich, wie kleinlich die Leut heutzutage sind.
Aber um a vollbiologische Hangsicherung ist es schon schade.
Ich würd auch wild werden...
stimmt
'
wirkt oft Wunder...
Fakt ist das der Geometer feststellen sollte auf wessen Grund der Baum gestanden hat und wenn der auf ihrer Seite stand ist alles klar. Wenn nicht kotets ne Kleinigkeit. Alles in allem der Dummheit sind keine Grenzen gesetzt. Wie im Kindergarten mit dem Spielzeug!
Und bezahlen tut ihn der, der ihn beauftragt. Inzwischen sind die parteien schon ein ganzes stück weiter (lt Bericht. Oben), und
Es geht nur noch darum, ob sie sieeinnähen können.
Wer nicht kommunizieren mag-zückt die Geldtasche.
Ist so...
nur ist die welt manchmal ein wenig anders; wer jetzt aufgehört hat zu „kommunizieren“? Es kann oft der friedlichste nicht in frieden leben, wenn dem nachbarn die nase nicht gefällt.
Notfalls schreibt ma halt an Brief-verkehrte Welt...
dass die Frau noch zwei Jahre in den Bau muss, hauptsache jeder Alki darf Leute über den Haufenfahren und kommt mit einem Bussi salopp gesagt davon!
Baumfäller geraten heutzutage bald in die Fänge der Justiz. So einfach darf ein Baum gar nicht gefällt werden, auch wenn er einem gehört.
Daher empfiehlt es sich, bei unsicheren Rechts- und Eigentumsfragen, den Baum zu überreden, von selbst umzufallen.
Einfach nur lächerlich. Wegen eines Baumes vor Gericht ziehen...