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Polizist wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht

Von nachrichten.at/apa, 26. November 2018, 13:13 Uhr
Polizeiinspektion
(Symbolbild) Bild: Weihbold

SANKT PÖLTEN. Der 54-Jährige soll laut Anklage einen nächtlichen Notruf weder weitergeleitet noch protokolliert haben.

Weiters soll er versucht haben, dies zu vertuschen. Der Beamte bekannte sich nicht schuldig und gab an, nach dem Notruf eingeschlafen zu sein. Die Verhandlung wurde zur Befragung weiterer Zeugen vertagt.

Der Waldviertler, der seit rund 30 Jahren als Polizist tätig ist, hatte heuer vom 5. auf 6. August einen 24-Stunden-Dienst gehabt und war in der Nacht in einer Bezirksleitstelle im Mostviertel eingesetzt gewesen. Um 4.05 Uhr hatte eine Frau angerufen und berichtet, sie habe Angst, weil ein fremder Mann vor der Tür sei. Der Angeklagte "hat gesagt, er schickt eine Streife vorbei", berichtete die 59-Jährige am Montag im Zeugenstand. Das sei jedoch nicht passiert.

Eine Streife im Außendienst habe er aufgrund der langen Anfahrtszeit nicht verständigt, meinte der Angeklagte. Sein Plan sei gewesen, um 4.30 Uhr Kollegen einer Sektorstreife in Bereithaltezeit zu wecken: "Ich wollte die Kollegen noch ein wenig schlafen lassen." Er sei aber dann eingeschlafen, so der Mann, der sich in der Verhandlung bei der Frau entschuldigte.

Der Polizist soll laut Staatsanwaltschaft den Notruf auch nicht dokumentiert haben. "Jeder Notruf ist zu protokollieren", hielt die Vertreterin der Anklagebehörde fest. Der 54-Jährige sah sich außerdem mit dem Vorwurf der versuchten Bestimmung zum Amtsmissbrauch konfrontiert. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der Waldviertler zwei weisungsgebundene Kollegen aufgefordert haben zu protokollieren, dass sie zur Adresse der Anruferin gefahren wären, aber keinen Mann mehr angetroffen hätten. "Das stimmt nicht", so der Beschuldigte.

Nach einem 24-Stunden-Dienst und einem Tag Pause war der Beschuldigte seinen Angaben zufolge auf 6. August für einen weiteren Dienst von 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr eingeteilt. Er sei nach dem Notruf in den Morgenstunden eingeschlafen, in der Früh hatten seine Kollegen geklopft und ihn aufgeweckt, schilderte der Angeklagte. "Wie schaust denn du aus?", hätten seine Kollegen gemeint, er habe erwidert, "mir ist da jetzt was passiert". "Mir war das unangenehm", berichtete der 54-Jährige. Er habe dann einen Kollegen gebeten, "spät aber doch" zu der Anruferin zu fahren. An so ein Gespräch konnten sich die Polizisten der Sektorstreife jedoch nicht erinnern. Im Gegenteil: "Er hat uns eh Arbeit erspart", habe der Angeklagte gemeint, sagte ein 53-jähriger Beamter aus - das sei für ihn "verwunderlich" gewesen. Dass er eingeschlafen sei, habe der 54-Jährige damals nicht erwähnt.

Die Frau hatte am 6. August gegen 9.00 Uhr erneut angerufen und gefragt, warum niemand vorbeigekommen sei. Weil der Polizist kein Protokoll des Notrufs im System fand, rief er den 54-Jährigen an, der sich nach Dienstschluss bereits auf der Autofahrt in den Urlaub nach Deutschland befand. "Ich habe gesagt, ich habe eine Streife spät aber doch hingeschickt", meinte der Angeklagte.

Die Schöffenverhandlung wurde auf den 16. Jänner vertagt. An diesem Tag sollen weitere Zeugen befragt werden.

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8  Kommentare
8  Kommentare
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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 26.11.2018 15:56

Werden Notrufe denn nicht zusätzlich auch nachvollziehbar aufgezeichnet, inkl. aller direkt aufscheinenden Daten wie Uhrzeit, evtl. Rufnummer usw.? Das schafft doch jedes bessere Handy schon!

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 26.11.2018 15:29

So eine Schlafmütze hat nur mehr Streifendienst zu machen und nie alleine, der richtet mehr schaden als nutzen an!

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pepi1 (813 Kommentare)
am 26.11.2018 13:59

Endlich wieder was, um gegen einen Polizeibeamten zu schimpfen. Sicher nicht richtig, dass er diesen Notruf nicht behandelt hat. Aber so gefährlich dürfte der Vorfall nicht gewesen sein, wenn die Anruferin erst nach 5 Stunden (!)erneut angerufen hat. Oder hat ihr der Fremde das Telefon versteckt.
Ausserdem müsste man meiner Meinung nach nicht gleich eine Schöffenverhandlung ansetzen, es gäbe auch innerbetriebliche Massnahmen. Interessant wäre auch noch zu wissen, ob die Anruferin eine prominente Persönlichkeit ist, das würde den Wirbel leichter erklären.

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TheShedEnd (910 Kommentare)
am 26.11.2018 14:03

Und das hat der Polizist damals im Schlaf erkannt/analysiert dass es „nicht so gefährlich gewesen ist“?
Ein echter Hellseher!

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TheShedEnd (910 Kommentare)
am 26.11.2018 13:36

Polizist vor Gericht -> Freispruch!
Egal was an Beweisen, Anschuldigungen. usw. vorliegt!

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( Kommentare)
am 26.11.2018 13:28

um nichts besser, als der Schraubenziehertäter!

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Almroserl (7.529 Kommentare)
am 26.11.2018 13:50

Wenn einmal was passiert, dann steht es in der Zeitung. Es darf nichts passieren, das ist unrealistisch. Der Frau ist Gott sei Dank, nichts passiert.

Die Einsätze wo alles passt, die stehen nicht in der Zeitung. Bei Gewalt an Frauen sind sie im allgemeinen sehr schnell da und machen das auch gut. Die Frauenhäuser sind voll, nicht wenige haben den Notruf gewählt.

Warum machen Menschen gravierende Fehler? Ersetzen wir alle mit Maschinen, die machen keine zwinkern.

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betterthantherest (34.786 Kommentare)
am 26.11.2018 13:21

Eine Frau ruft voller Angst den Notruf der Polizei.
Ein fremder Mann begehrt Einlass.

Was macht der Polizist?
Er lässt die Kollegen noch etwas schlafen... .

Da steigt das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung massiv.

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