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Berliner Mietendeckel wird Fall für das Höchstgericht

08. Februar 2020, 00:04 Uhr
Berliner Mietendeckel wird Fall für das Höchstgericht
Künftig soll es Mietobergrenzen und mitunter zwangsweise Mietsenkungen geben. Bild: colourbox.de

CDU und FDP bekämpfen rot-rot-grünes Gesetz.

Die Fraktionen von CDU und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus wollen noch vor der parlamentarischen Sommerpause gegen den Mietendeckel vor den Landesverfassungsgerichtshof ziehen. "Wir brauchen Rechtssicherheit für alle Beteiligten", sagte CDU-Fraktionschef Burkhard Dregger.

Konkret sind die beiden Fraktionen der Ansicht, das vorige Woche mit der Mehrheit der rot-rot-grünen Koalition beschlossene Gesetz greife in die Kompetenz des Bundes ein. Außerdem verstoße das Gesetz gegen die Berliner Landesverfassung. Die vorgesehenen Mietobergrenzen stellten eine "unzumutbare Belastung für Eigentümer" dar.

Auch die Unionsfraktion im Bundestag kündigte eine Klage an, sie will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Der Mietendeckel sieht das Einfrieren der Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre vor. Besonders hohe Mieten sollen unter bestimmten Umständen gesenkt werden dürfen. Der Mietendeckel soll für rund 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt gelten. Das Gesetz dürfte noch im Frühjahr in Kraft treten, der Teil zur Absenkung von Mieten neun Monate später. Der Mietenstopp soll rückwirkend ab 18. Juni 2019 gelten. Vom Gesetz ausgenommen sind Neubauten, die seit Anfang 2014 bezugsfertig wurden. Sozialwohnungen, Wohnungen sozialer Träger und Wohnungen in Wohnheimen sind ebenfalls ausgenommen. Das Gesetz sieht Mietobergrenzen vor, die abhängig sind von Alter und Ausstattung einer Wohnung. Verstöße gegen die Regeln sollen mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden können. Bauwirtschaft und Unternehmensverbände üben ebenfalls scharfe Kritik an dem Gesetz.

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