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Mautbetreiber fordern 560 Millionen Schadenersatz

Von OÖN, 19. Dezember 2019, 16:10 Uhr
German Transport Minister Andreas Scheuer addresses a news conference in Berlin
Verkehrsminister Andreas Scheuer Bild: Reuters

BERLIN/WIEN. Ein halbes Jahr nach dem Scheitern der Pkw-Maut in Deutschland haben nun die österreichische Kapsch TrafficCom und ihr Partner CTS Eventim ihre Entschädigungsforderung beziffert.

Das Scheitern der Pkw-Maut könnte für die deutschen Steuerzahler teuer werden. Die Kapsch TrafficCom und ihr Partner CTS Eventim, die ursprünglich mit der Umsetzung der Pkw-Maut beauftragt waren, wollen eine Entschädigung in der Höhe von 560 Millionen Euro. Das wurde am Donnerstag bekannt.

Die Ansprüche sollten in mehreren Schritten geltend gemacht werden. Wegen der einseitigen Vertragskündigung durch Deutschland fordern die Unternehmen den entgangenen Gewinn über die Vertragslaufzeit und eine Kompensation für die Beendigungskosten, zu denen auch Schadenersatzansprüche der beauftragten Subunternehmer gehören. Als Maut-Betreibergesellschaft vorgesehen war die autoTicket GmbH, ein 50:50-Joint-Venture von Kapsch TrafficCom und CTS Eventim.

Der deutsche Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) schloss die Verträge zur Einhebung und Kontrolle der „Infrastrukturabgabe“ bereits 2018 ab, bevor endgültige Rechtssicherheit bestand. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte die Pkw-Maut Mitte Juni für rechtswidrig. Direkt danach kündigte der Bund die Verträge.
Der Betreibervertrag sehe ein effizientes Verfahren zur Streitbeilegung vor, heißt es in der Mitteilung. Zunächst soll ein unabhängiger Prüfer den entgangenen Gewinn ermitteln. Zur Klärung der Ansprüche sei im Anschluss ein Verhandlungsverfahren mit dem Bund vorgesehen. Für den Fall des Scheiterns sei im Betreibervertrag zur Erreichung einer endgültigen Entscheidung ein Schiedsverfahren vorgesehen.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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jago (57.723 Kommentare)
am 20.12.2019 21:18

Den Auftritt des Ministers Scheuer im Bundestag habe ich aufmerksam beobachtet.

So viel Präpotenz und Arroganz eines Ministers (Exekutive) über die Parlamentsabgeordneten (Legislative) allgemein und besonders bei der geforderten Rechtfertigung hätte ich nicht für möglich gehalten.

Allerdings ist der Bundestag anders als der Nationalrat etwas anders gebaut: die Minister haben ihr Bundestagsmandat nicht zurückgelegt. Sie sind "sozusagen" Kollegen der oppositionellen Abgeordneten und fahren bei ihren Rechtfertigungen im Plenum einen ganz gewöhnlichen Wahlkampf.

Andere Länder, andere Sitten, nicht nur bei den Kloschüsseln.

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Wolf1 (1.137 Kommentare)
am 19.12.2019 18:56

Es wäre fahrlässig, wenn der Jurist des deutschen Bundesverkehrsministeriums den Ersatz von entgangenem Gewinn nicht ausgeschlossen hätte.

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jago (57.723 Kommentare)
am 20.12.2019 15:56

> Es wäre fahrlässig,

Das Arroganzgefälle eines CSU-Ministers gegenüber einem Estarraicha hat sich doch schon bei Söder gegen die Hypo Alpe Adria beispielhaft gezeigt.

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