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"Seit 40 Jahren treue Kundschaft der Polizei": Welser (69) angezeigt

Von nachrichten.at, 21. Mai 2024, 19:30 Uhr
Polizeieinsatz Wien
(Symbolbild) Bild: (APA/EVA MANHART)

WELS. Ein uneinsichtiger Verkehrssünder ist der Polizei in Wels ins Netz gegangen: Der 69-Jährige ist schon seit Jahrzehnten ohne Führerschein unterwegs.

Entschuldigt hatte er sich zwar für sein Fehlverhalten, wirklich Einsicht zeigte er aber nicht: Die Polizei hat am Dienstagvormittag im Stadtgebiet von Wels einen Pensionisten aufgehalten, der – wie sich herausstellte – schon seit Jahrzehnten ohne Führerschein unterwegs ist. Schon vor 40 Jahren war dem heute 69-Jährigen die Lenkberechtigung entzogen worden.

Weiterfahrt untersagt

Zwar tue es ihm leid, die Fahrt sei aber aus seiner Sicht notwendig gewesen, sagte der Mann den Beamten, die ihn gegen 11:20 Uhr einer Kontrolle unterzogen. Zu seiner Verteidigung hatte er noch folgendes kurioses Argument vorzubringen: Er sei seit 40 Jahren "treue und brave Kundschaft der Polizei", weil er immer die Strafen bezahlt habe. Dies wird er nun wohl ein weiteres Mal tun müssen. Die Polizisten untersagten ihm die Weiterfahrt, er wird angezeigt. 

Bis zu 2.180 Euro Strafe

Was den "Schwarzfahrer" sein Vergehen genau kosten wird, war nicht bekannt. Fest steht: Lenkt man ein in Österreich ein Fahrzeug ohne Lenkberechtigung – egal ob der Führerschein nie gemacht oder wegen eines Delikts entzogen wurde – muss man mit einer Geldstrafe von 363 Euro bis 2.180 Euro rechnen. Generell steigt das Ausmaß der Strafe mit der Anzahl der Verstöße. Auch eine Freiheitsstrafe ist nicht ausgeschlossen. 

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5  Kommentare
5  Kommentare
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nichtschonwieder (8.990 Kommentare)
am 22.05.2024 09:40

Wenn er sonst nichts angestellt hat....

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nixnutz (4.532 Kommentare)
am 21.05.2024 20:17

"Bis zu 2.180 Euro Strafe"

Also ungefähr soviel, wie ein regulär gemachter FS mitsamt Ausbildung kostet.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (27.657 Kommentare)
am 21.05.2024 19:46

Individuen wie dieser werden dazu beitragen, dass KFZ nur noch mit Leseschlitz für den Führerschein samt Identitätsabgleich und optionaler Drogenkontrolleinrichtung betrieben werden dürfen.

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nixnutz (4.532 Kommentare)
am 21.05.2024 20:20

Solange kein Blasomat fix eingebaut wird, ist es mir egal ;-)

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Natscho (5.132 Kommentare)
am 22.05.2024 12:51

ich hoffe doch, dass das keine Anspielung darauf ist, dass du besoffen mit dem Auto fährst

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