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Treffen zu viert als Veranstaltung: Flut an Stellungnahmen zu Epidemiegesetz

Von nachrichten.at/apa, 10. März 2021, 10:43 Uhr
Kritik an Novelle des Epidemiegesetzes Bild: APA/HERBERT P. OCZERET

WIEN. Verschärfungen, die im Entwurf zum Epidemiegesetz vorgesehen sind, stoßen auf Unverständnis und Kritik. Auf der Parlamentsseite gingen 30.000 Stellungnahmen ein.

Dass schon Zusammenkünfte von vier Personen als Veranstaltung gelten und untersagt werden könnten, kritisierten Rechtsanwaltskammer, Gewerkschaftsbund und Volksanwaltschaft scharf. Auch in der Stellungnahme der oberösterreichischen Landesregierung wurde beklagt, dass künftig "typische private Lebensumstände" erfasst wären. Das Land Kärnten bezeichnete die Definition des Veranstaltungsbegriffs teils als "überschießend". Das Gesundheitsministerium versicherte, dass im Privaten weiter nicht kontrolliert werde.

Die Begutachtungsfrist zur Novelle endete am gestrigen Dienstag. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt erinnerte das Gesundheitsministerium daran, dass die Begutachtungsfrist bei Gesetzesvorhaben "im Regelfall sechs Wochen zu betragen hat". Da die Novelle lediglich sechs Tage geprüft werden durfte, "ist eine umfassende und abschließende Begutachtung des übermittelten Gesetzesentwurfes nicht möglich", betonen die Juristen.

Stand Mittwochvormittag gab es mehr als 30.000 Stellungnahmen auf der Parlamentshomepage. Der überwiegende Teil davon stammt von Privatpersonen, viele auch anonym. Gegner der Corona-Maßnahmen hatten auch via "Social Media" und Messenger-Diensten wie WhatsApp und Telegram dazu aufgerufen. Viele Stellungnahmen bestanden aus vorgefertigten Textbausteinen. Eine Möglichkeit, die zigtausenden Stellungnahmen auf der Homepage zu sortieren, gibt es nicht - das Parlament arbeitet aber bereits an einer technischen Lösung, hieß es.

Veranstaltung zu viert: "Reine Schikane"

Ablehnung erfährt vor allem der Plan, dass bereits Zusammenkünfte von zumindest vier Personen als Veranstaltung gewertet und untersagt werden können. FPÖ-Chef Norbert Hofer übte per Aussendung Kritik: Der Passus zu den Veranstaltungen sei "lebensfremd und eine reine Schikane", befand er. "Diese Bestimmung soll offenbar nur dazu dienen, um die Menschen auch abseits von Lockdowns und Ausgangssperren weiterhin an der kurzen Leine zu halten." Er befürchtet, dass auch private Treffen kriminalisiert werden könnten. "Der Gesundheitsminister wäre gut beraten, wenn er die Stellungnahmen zum Gesetz nicht einfach nur sichtet, sondern auch einarbeitet."

Auch das Land Niederösterreich ortet Unklarheiten, was den Veranstaltungsbegriff betrifft und regte in seiner Stellungnahme eine Klarstellung an, ob sich die Regelung auf sämtliche Veranstaltungen oder nur auf jene außerhalb des privaten Wohnbereichs beziehen soll. Kärnten befürchtet ebenfalls, dass die vorgeschlagenen Bestimmungen "bereits sehr niederschwellige Formen zwischenmenschlicher Kontakte dem Regelungsregime unterwerfen". Eine Klarstellung wünscht sich auch Tirol, weil eine derartige Definition zu "durchaus kritisch zu sehenden Eingriffen des Verordnungsgebers in sensible Grundrechtspositionen führen" könnte.

Tirol will Testpflicht für gewisse Öffis

In der Novelle ist auch eine verpflichtende Teilnahme an den wöchentlichen Berufsgruppentestungen vorgesehen, für Lehrer fällt damit das Unterrichten mit FFP2-Maske als Alternative weg. Das Bildungsministerium plädiert nun in seiner Stellungnahme dafür, dabei auch die an den Schulen eingesetzten Tests - derzeit kommen dort anterio-nasale Antigenschnelltests ("Nasenbohrer"-Tests) zum Einsatz - anzuerkennen. Im Sinne eines "wirtschaftlichen, zweckmäßigen und sparsamen Einsatzes öffentlicher Gelder" sollten negative Testergebnisse auch in allen anderen Bereichen, insbesondere für den Zugang zu körpernahen Dienstleistungen, anerkannt werden, so die Anregung des Ministeriums.

Die gleiche Forderung kommt auch von der Lehrergewerkschaft: Es sei "in keiner Weise nachvollziehbar", dass die Tests bei Schülern als Voraussetzung für den Schulbesuch eingesetzt werden, aber für Lehrer keine Gültigkeit haben sollen. Für Lehrer, die bereits gegen Covid-19 geimpft sind, soll nach Wunsch der Lehrervertreter außerdem keine Testpflicht mehr gelten. Der Verfassungsdienst regte auch im Zusammenhang mit Veranstaltungen an, zu prüfen, als Nachweis über eine "geringe epidemiologische Gefahr des Teilnehmers" neben negativen Testergebnissen auch einen "Impfnachweis" zu verankern.

Tirol wiederum würde gerne die Testpflicht erweitern: Es sollte erwogen werden, die gesetzliche Möglichkeit der Anordnung einer Testpflicht auch auf bestimmte Verkehrsmittel auszudehnen, um das epidemiologische Risiko bei der Nutzung von Verkehrsmitteln zu minimieren, die typischerweise für touristische Zwecke bzw. Freizeitzwecke oder im Ausflugsverkehr verwendet werden.

Neu im Maßnahmen- und Epidemiegesetz

  • Zusammenkünfte: Künftig sollen Treffen von mindestens vier nicht aus einem Haushalt stammenden Personen „im öffentlichen wie privaten Bereich“ als Veranstaltung gelten. Kontrollen im privaten Wohnbereich sind ausgeschlossen.
  • Wer gewerbsmäßige Veranstaltungen trotz Verbot organisiert, wird mit einer Geldstrafe bis zu 30.000 Euro (Ersatzhaft 6 Wochen) bedroht. Teilnehmer müssen bis zu 1450 Euro zahlen. Verstoß gegen Bewilligungspflicht und Auflagen: 3600 Euro oder vier Wochen Haft.
  • Ausgangsbeschränkungen können „weniger umfangreich“ (etwa eine nächtliche Ausgangssperre) verhängt werden, wenn wegen hoher Virusverbreitung das Contact-Tracing nicht mehr möglich ist.
  • Verkehrsbeschränkungen (etwa Testpflicht bei Ausreise, Quarantäne, generelle Sperre) können im Inland beim Verlassen von Epidemiegebieten verfügt werden.
  • Entschädigungsanträge zu Verdienstentgang wegen behördlicher Coronamaßnahmen sollen künftig durch die Bundesländer 12 Monate (bisher 6) bearbeitet und geprüft werden können.
  • Berufsgruppentestung: Lehrer, Kindergartenpädagoginnen und öffentlich Bedienstete im Parteienverkehr müssen sich künftig regelmäßig und verpflichtend auf das Coronavirus testen lassen. Bisher sieht das Gesetz bei Präsenz die Wahl zwischen dem Test und dem Tragen einer FFP2-Maske vor. Letzteres entfällt als Alternative.
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74  Kommentare
74  Kommentare
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Linzer64 (1.342 Kommentare)
am 11.03.2021 10:41

Ein großes Lob den Oppositionsparteien, dass sie so einen Wirbel machen!

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Selten (13.716 Kommentare)
am 11.03.2021 09:47

Der wievielte menschen- und bürgerrechtsverachtende Gesetzesvorschlag, vorbei am Befund des Verfassungsdienstes, eines angeblich, zumindest wenn es um den Rest der Welt, ausgenommen China und diverse Araberstaaten, geht, bis ins Mark vom Reinen und Guten Beseelten war das jetzt???

Herr Anschober, je mehr sie uns einsperren und auseinandersperren, desto mehr Zeit haben wir, Ihnen bei Ihren faulen Zaubereien auf die Finger zu schauen und zu klopfen.

Wie viele Versuche brauchen Sie noch, um zu überzuckern, dass wir uns von einem substanzlosen Vereinsmaier nicht zu Sklaven machen lassen???

Ich hoffe, man beobachtet Sie gut in ihrem Sonderklasse-Einzelzimmer.

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duck1967 (38 Kommentare)
am 11.03.2021 08:35

Interessant, welche Organisationen die Novelle beeinsprucht haben oder besser, in der Luft zerrissen? Eine Tageszeitung hat kürzlich behauptet, Alle, die Einspruch erhoben haben, wären Staatsverweigerer, Rechtsradikale..? Volksanwalt, Landesregierungen, Amnesty International, Opposition, Rechtsanwaltskammer, Verfassungsdienst bewegen sich ja wohl nicht in diesem Dunstkreis, wie in diesem Artikel der Tageszeitung angedeutet wurde? Jede dieser Institutionen muss dies auch als Affront empfunden haben! Dass 30.930 Menschen ihre Stimme erhoben haben, beweist, dass sie sich der Kritik anschließen. Nicht Jeder ist Jurist, Vordrucke "bestimmter sogenannter Maßnahmenkritiker" unterstützen auch normale Bürger, die nicht juristisch affin sind. Die Änderung eines solchen Gesetzes während einer Pandemie, unter Zeitdruck und jenseits jeglicher Verhältnismäßigkeit ist auch eine Frage "politischer Verantwortung". Solche Aktionen bewirken diese "Probleme auf der Straße" und Widerstand der Bevölkerung.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 11.03.2021 09:34

Ich beobachte die Gesetzgebungsprozesse im Parlament schon einige Jahre.

Bisher wurde das Stellungnamerecht vor allem von Vereinen und Organisationen, Interessensvertretungen wahrgenommen, vielfach von solchen, die, wie zB Tierschützer als Mitglieder des Tierschutzrates, ohnehin schon direkt in den Ministerien sitzen oder die ohnehin schon vom Staat mit Verwaltungsaufgaben betraut sind (Meldestellen, Deradikalisierungsexperten etc).

Ich finde es gut, dass endlich der einzelne Österreicher vom Recht, Parlamentarier daran zu erinnern, dass sie dafür bezahlt werden, dort das Volk zu vertreten, Gebrauch macht.

Mir scheint, dass kaum jemand wusste, dass er das Recht dazu hat.

Ich wünsche mir, dass eine verbindliche Begutachtungsfrist in die GO des NR aufgenómmen wird, um diese Speed Kills Tendenzen, die im übrigen den ganzen Parlamentarismus - und das verfassungsrechtlich festgeschriebene FREI Mandat sowieso - veraschen in Zukunft zu verhindern.

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vinzenz2015 (46.824 Kommentare)
am 11.03.2021 08:11

Wofür gibts Begutachtungsfristen??

Um alle berechtigten Stellen an derLegistik zu beteiligen!!

Was soll die Aufregung, wenn eh noch nix fix ist??

.

Man könnte den Eindruck haben,
dass die juristische Abteilung
im Gesundheitsministerum die Arbeit des Ministers sabotiert!!

.

Die massenhaft vorgedruckten 0815- Einsprüche auf blaunen Papier mit identischem Inhalt entlarven sich selbst!!

Hier gehts um Sachpolitik und nicht um perverse parteipolitische Altpapierproduktion!!!

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adaschauher (12.083 Kommentare)
am 11.03.2021 06:28

Wir haben 183 Ageordnete im Parlament
+
17 Regierungsmitglieder

18 sind korrupt

Entspricht einer 7 Tage Inzidenz von 7500 auf 100000

d.h.

Parlament vollständig abriegeln und nur wer einen neg Korruptiontest vorlegt darf hinein oder heraus

Das wäre eine Entsprechende Änderung Herr Anschober!

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MajaSirdi (4.833 Kommentare)
am 11.03.2021 07:56

Bravo, da stimme ich zu!

Leider wird das nix - die tun ja nix!

Noch niiiiieeeeeemand der Insassen vom Parlament "war & ist" Korrupt, das werden die vielen Zusatz-Verdienstmöglichkeiten der Ausschüsse schon feststellen ...
Ausschuss > Welch ein Wort ... LG

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scharfer (5.103 Kommentare)
am 11.03.2021 14:20

was bei einem untersuchungsausschuss v. lügner, gauner, schwerverbrecher immer produziert wird, ist wirklich der dreck v. österreich.

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Orange1961 (460 Kommentare)
am 11.03.2021 05:56

einfach welt- und lebensfremd dieser Verschärfungsversuch!
Anstatt neue Formen von Zusammenkunften zu kreieren wird Altbekanntes verschärft! Schwarz -Türkis -Grün wird als Bevormundungsregierung erst dann zufrieden sein, wenn alle eingesperrt Zuhause klatschend vor dem Fernseher sitzend und brav den Pressemitteilungen lauschen!
Lockdown als Einzelmassnahme ist gescheitert! Ich kenne persönlich niemanden mehr, der diese Art des einseitigen Umgangs noch gutheißen kann!

Und ich kann es nicht oft genug betonen, dass meine Enttäuschung gerade über Grün, die ich gewählt und für mich als das neue Rot erhofft hatte, im Umgang mit der Pandemie und den gesetzten Massnahmen riesengroß ist!
In der Kriese zeigt sich der Charakter und der ist leider bei Grun einer von Bevormundung oder "Wir wissen es besser, was für dich klein Büger gut ist", als ein mitnehmender und verständnissvoller!
Aber wir wählen in OÖ und in Linz!?

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Analphabet (15.511 Kommentare)
am 11.03.2021 01:01

GRÜNSCHWARZWÄHLER finden diese Vorlage sicher gut.

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blauer13 (1.431 Kommentare)
am 10.03.2021 22:36

Die vielen konstruktiven Stellungnahmen von SPÖ, NEOS, ÖGB, WKO, Rechtsanwälte,Verfassungsjuristen....haben Wirkung gezeigt.
Die Verordnungen und Gesetze werden laut Gesundheitsminsterium überarbeitet um die Stellungnahmen einfließen zu lassen.

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freiheitistmoeglich (1.185 Kommentare)
am 10.03.2021 22:12

Eine Plagiatsprüfung müsste funktionieren, um sämtliche Stellungnahmen, die aus Textbausteinen bestehen, herauszufiltern.

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Zensur (1.147 Kommentare)
am 10.03.2021 20:49

Jetzt hätten wir einen BP gebraucht...hat aber leider keine Zeit...muß
Eisenbahn spielen....tut ..tut..tssssch

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 10.03.2021 21:00

@ZENSUR: Was genau hätte Hofer gemacht wenn er Präsident geworden wäre, was er ja Gott sei Dank nicht wurde?
Der wäre wahrscheinlich mit seinen Rechts-Rechte auf den Demos mit dem Rechtsextremen marschiert!

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freiheitistmoeglich (1.185 Kommentare)
am 10.03.2021 22:15

Wenn Dummheit strafbar wäre, dann hätte der BP eingreifen können.

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Flachmann (7.309 Kommentare)
am 10.03.2021 20:39

Ich habe mich noch nie so auf Wahlen gefreut wie derzeit!

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 10.03.2021 20:09

Wie genau soll das funktionieren?
Zwei Elternpaare plus jeweils drei Kinder (10 Personen).
Möglicherweise wohnen die Eltern eines der Ehegatten auch noch im selben Haus.
Da muss dann irgend jemand spazieren gehen, sonst geht sich das nicht aus!
Oder es wird als "Großveranstaltung akzeptiert".

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MajaSirdi (4.833 Kommentare)
am 11.03.2021 08:00

Das ginge ganz einfach, ja nutzt dieses legitim eine Veranstaltung anzumelden.

Veranstaltungen anmelden und zwar jedes Treffen in den nächsten 14 Tagen ...
Wenn ich in Österreich wäre würde ich pro Tag 10 bis 20 Veranstaltungen bei der zuständigen Behörde anmelden und das sollten eigentlich alle, aber wirklich alle tun - ein legitimes Mittel um diese Regierung aufzuwecken.

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( Kommentare)
am 10.03.2021 19:29

Was willst von 2 nicht nüchternen und an dummen bua erwarten???

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Beukla (1.292 Kommentare)
am 10.03.2021 17:47

Das Bild ist symptomatisch geworden für unseren Polizeistaat.
3 uniformierte Pflastertreter belagern 2 Pensionisten auf einer Parkbank

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speedy63 (321 Kommentare)
am 10.03.2021 18:36

Da können unsere Gesetzeshüter nichts dafür, sie müssen sich leider an die Vorgaben halten sonst sind sie ihren Job los, nicht alle Polizisten greifen alte wehrlose Frauen an, es gibt auch hier sehr gute.
Nur wo ist den auf einmal unser Wahnschober, den wir diese Gesetze zu verdanken haben, der sich diese hirnlosen Aktionen ausgedacht hat. Ist er mit seinem funkelnagelneuen Audi E-Tron von der Bildfläche verschwunden, oder hat er „Gott sei Dank“ das sinkende Schiff verlassen und ist in die Bedeutungslosigkeit der Komunistischen Grünen zurückgekehrt, oder ich hoffe nicht, er schmiedet noch schlimmere Pläne!

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Beukla (1.292 Kommentare)
am 10.03.2021 18:44

Doch, dafür können sie was.
Sie müssen ja nicht stehenbleiben und Parkbanksitzer 'schurigeln', ähem, beamtshandeln.

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 10.03.2021 20:03

@SPEEDY63:
Für die Gesetze und Verordnungen ist immer die gesamte ÖVP-GRÜNE Bundesverwirrung verantwortlich, da im Ministerrat immer das Einstimmigkeitsprinzip gilt. Auch sind die ÖVP-GRÜNEN Abgeordneten für diese Gesetze und Verordnungen mit verantwortlich, da diese ja alles im Nationalrat gemeinsam beschließen.
Es ist unfair Anschober gegenüber, wenn die ganze Verantwortung nur ihm zugeschoben wird.
Die ÖVP-GRÜNE Bundesverwirrung ist für das Chaos gemeinsam verantwortlich, aber der Regierungschef ist eben genau so überfordert wie seine Regierung!

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Flachmann (7.309 Kommentare)
am 10.03.2021 20:36

Der hat fertig!

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zonzi (1.269 Kommentare)
am 10.03.2021 17:26

Ich freue mich schon auf den Ostererlass 21!

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zonzi (1.269 Kommentare)
am 10.03.2021 17:31

An den Osterfeiertagen nur mehr 2, außer es sind mehr, dann 5/(anzahl der Augen*Datum)hoch 2 + Blutalkohol - Antikörper.
Oder so ähnlich.
Aber wuascht, im Privaten wird eh nicht kontrolliert, es sei denn die Hausnummer lässt sich durch 2,3 oder sich selbst teilen.

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Linzer64 (1.342 Kommentare)
am 10.03.2021 17:11

Jetzt wird sogar ein Tarockabend verboten!

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zonzi (1.269 Kommentare)
am 10.03.2021 17:24

Jetzt?

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Linzer64 (1.342 Kommentare)
am 10.03.2021 20:11

2 Haushälte mit 6 Kindern

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Gugelbua (32.144 Kommentare)
am 10.03.2021 16:48

reiner bürokratischer Pfusch !
Testet und steckt lieber jene in Quarantäne von den Firmen in denen Wanderarbeiter beschäftigt sind oder jene die aus Urlaubsdestinationen zurück kommen wo sich kein Mensch um Corona schert!

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vinzenz2015 (46.824 Kommentare)
am 10.03.2021 16:11

Begutachtung und Einspruch wurde gezielt konzertiert durch gleiclautende Vordrucke aus der fp Juristenecke " geflutet"!!

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 10.03.2021 15:25

Das Ausgangsverbot wird so nicht funktionieren.

Eine Ausnahme bildet z.B. der Friedhofsbesuch oder Ausübung einer Religion.
Also ich lasse mir von diesen Schnöseln (© Werner Kogler) nicht vorschreiben zu welcher Tages oder Nachtzeit ich auf den Friedhof gehe um das Grab Angehöriger zu besuchen und zu beten.

Gesamte Rechtsvorschrift für 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, Fassung vom 10.03.2021

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011470

Ausgangsregelung!
§ 2. (1) Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages nur zu folgenden Zwecken zulässig:

e) die Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse, wie Friedhofsbesuche und individuelle Besuche von Orten der Religionsausübung

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2good4U (18.193 Kommentare)
am 10.03.2021 12:57

Blöd nur wenn fünf Personen in einem Haushalt wohnen.
Dürfen die dann nicht gemeinsam spazieren gehen?!

Ich halte mich ja wirklich an die allermeisten Vorschriften, aber das ist nur mehr lächerlich.

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zonzi (1.269 Kommentare)
am 10.03.2021 17:23

sowas ist ab jetzt als Großveranstaltung zu werten!

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Beukla (1.292 Kommentare)
am 10.03.2021 12:53

Auch Vereine, Stammtische, Kartenrunden, Essen oder frühstücken mit befreundeten Familien usw. können damit 'umgebracht' werden. Dürfte wahrscheinlich das Hauptziel sein.
Der Idi..t Kurz telefoniert immer mit Netanjahu oder fährt sogar hin.
3100 Neuinfektionen bei gleichzeitiger Impfrate von 50% der Bevölkerung kann ja wohl nicht als Vorbild dienen.
Nein, es geht mittlerweile NUR darum das Volk an die 'neue Normalität' zu gewöhnen. Dass der Bürger froh ist wenn ihm wieder von seinem Sklavendasein ein kleines bisschen Freiheit gnädigerweise überlassen wird.

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2good4U (18.193 Kommentare)
am 10.03.2021 12:42

Blöd nur wenn fünf Personen in einem Haushalt wohnen.
Dürfen die dann nicht gemeinsam spazieren gehen?!

Ich halte mich ja wirklich an die allermeisten Vorschriften, aber das ist nur mehr lächerlich.

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2good4U (18.193 Kommentare)
am 10.03.2021 12:37

"Das Gesundheitsministerium versicherte, dass im Privaten weiter nicht kontrolliert werde."

Ist ja auch unglaublich sinnvoll die Grenze zu senken und gleichzeitig zu versichern nicht zu kontrollieren.

Meiner Meinung nach wird das nur versichert um weniger Widerstand beim Durchpeitschen des Gesetzes zu provozieren.
Wenn es dann aber erst mal durch ist kann man ja jederzeit kontrollieren.

Im Übrigen bedeutet nicht kontrollieren nicht dass nicht gestraft wird. Wenn es eine Anzeige gibt wird die Polizei natürlich kommen und ggf. strafen.

Zum Glück bin ich nebenbei selbstständig. Da bin ich dann halt beruflich wo, weil das ist ja (l)egal.

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sparschwein (628 Kommentare)
am 10.03.2021 12:28

Wen interessiert wirklich ob anschober krank ist???

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fischersfritz (1.589 Kommentare)
am 10.03.2021 12:38

bei einem derartig vertrottelten Gesetzesentwurf würde jeder Österreicher eine
Kreislaufschwäche bekommen.

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azways (5.892 Kommentare)
am 10.03.2021 12:25

Hat er den Entwurf in China, Nordkorea, Russland oder Weißrussland abgekupfert.

Das Ziel eines totalitären Staats ist zu mehr als 90% erreicht.

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Schuno (6.646 Kommentare)
am 10.03.2021 12:11

Hoffentlich wird das, wenn ich mit meiner Frau zusammen bin, nicht auch als Veranstaltung deklariert

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Zaungast_17 (26.462 Kommentare)
am 10.03.2021 13:10

kommt dann drauf an, wieviel Vergnügen du dir gönnst (-;

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meisteral (12.101 Kommentare)
am 10.03.2021 12:09

Dass so ein Gesetzesentwurf aus einem Ressort kommt, dessen Vorsitzender ein Grüner ist, ist ehrlich gesagt ein Skandal!

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Gardaseefan (89 Kommentare)
am 10.03.2021 13:44

na was hat man den von dem grünen Volksschullehrer schon anderes erwartet ????

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meisteral (12.101 Kommentare)
am 10.03.2021 14:32

Wenn sie meinen Post gelesen UND verstanden hätten, würden sie nicht fragen.
Aber langsam: von einem Grünen, sprich Vertreter der Linken, kommen solche diktatorisch/ klaustrophobisch angehauchte Fiktionen normalerweise nie!

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( Kommentare)
am 10.03.2021 19:35

War er nüchtern oder ned das ist hier die frage??

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striezel98 (55 Kommentare)
am 11.03.2021 05:23

So wie er in letzter Zeit aussieht nicht,ein Rückfall so scheint es in sein "Burnout" aus Landesregierungszeit. ROFL

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Rechtschreibpruefung (1.190 Kommentare)
am 10.03.2021 11:39

Die wollen wieder nur Angst schüren und die Menschen einschüchtern.
So bringt man auch die wenigen Menschen, die die Maßnahmen noch einhalten, dazu einfach auf alles zu pfeifen.
Großes Kino von der Kurz-Regierung ... Rücktritt - sofort!

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Federspiel (3.594 Kommentare)
am 10.03.2021 11:46

Ein noch größeres Problem: Mit immer neuer Drangsal treibt man die Menschen
immer mehr in den Untergrund = ins Private.
Ich muss nicht Virologie studiert haben um zu wissen was gefährlicher ist:
An der frischen Luft treffen, im Gastgarten sitzen, von mir aus im Gasthaus mit Auflagen, oder Kabinenparty.
Aber was rede ich. Am Tage mit dutzenden Menschen arbeiten: Erlaubt.
Am Abend mit ein paar Leuten, womöglich auch mit welchen aus dem berufl.
Umfeld treffen: Böse

Ich wünsche Anschober einen langen erholsamen Kuraufenthalt. Und dann evtl. einen neuen Job.

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Beukla (1.292 Kommentare)
am 10.03.2021 12:28

Neuen Job?
Der Mensch kann ja nichts, das ist sein Problem.
Gestern erst, beim wegwerfen alter Papiere ist mir eine Projektmappe untergekommen die ich vor 11 Jahren Anschober präsentiert habe.
Es ging um energiesparende Heizungen.
Jedem Bauernknecht aus dem hintersten Sauwald ist klar und begreift was damit ausgesagt wird OHNE dass man Erklärungen dazu liefern muß.
Der Tro...el Anschober war einfach nur zu dämlich dazu.

Hätte er wenigstens eine Ahnung von irgendwas oder nur ein Jota Hausverstand so hätte ihm bei diesen Gesetzesvorschlägen auffallen MÜSSEN dass sie einfach nur gegen die Bürger gerichtet sind.
Ich kann mir aber denken woher da der Wind weht. Der abgrundtiefe Hass des Grünen gegen die FPÖ die, so glaubt man, damit mundtot machen zu können.
Dass es aber ein Rohrkrepierer erster Güte wird begreift er nicht.

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