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Ernst Strasser – Finale im Lobbyingkrimi

Von Jasmin Bürger, 14. Jänner 2013, 00:05 Uhr
Ernst Strasser
Bild: APA

WIEN. Mit den Aussagen der britischen Aufdeckungsjournalisten geht der Prozess um den Ex-Minister ins Finale. Beim möglichen Urteil geht es nicht nur um die Glaubwürdigkeit von Strassers Spionage-Theorie. Verfolgen Sie den Strasser-Prozess ab 10.30 Uhr im Liveticker von Annette Gantner.

Am Montag sollte am Wiener Straflandesgericht ein Urteil im ersten von vielen Korruptionsprozessen des Jahres fallen: Hat sich Ex-Innenminister und Ex-EU-Abgeordneter Ernst Strasser der Bestechlichkeit strafbar gemacht oder nicht? Zumindest sieht der Gerichtsfahrplan für Montag die Urteilsverkündung im Prozess gegen den einstigen VP-Politiker vor.

Ob es dazu kommt, hängt von einigen Fragen, die im Verlauf entschieden werden, ab. Zum einen davon, ob jener Beamte des Verfassungsschutzes, der auf Antrag von Strasser-Anwalt Thomas Kralik geladen wurde, kommt. Ist er verhindert, könnte vertagt werden. Verzögern könnte eine Urteilsfindung auch ein weiterer Antrag Kraliks, der die Verschriftlichung aller vom Bundesamt für Korruptionsbekämpfung in der Causa abgehörten Telefonate will.

Videokonferenz mit Aufdeckern

Richter Georg Olschak machte zuletzt den Eindruck, rasch abschließen zu wollen. Zumal nach längerem Zögern am Montag die beiden Hauptzeugen zur Aussage bereit sein sollten. Per Videokonferenz werden die Journalisten Jonathan Calvert und Claire Newell aus London zugeschaltet. Die beiden hatten den Fall ins Rollen gebracht, indem sie sich Strasser gegenüber als Lobbyisten ausgaben. Er verhandelte mit ihnen über die Beeinflussung von EU-Gesetzen gegen Honorar. Obwohl die Gespräche von den Journalisten heimlich gefilmt wurden, ist eine Verurteilung Strassers kein klarer Fall.

Richter Olschak und zwei Schöffen müssen zunächst Strassers Verteidigung prüfen: Er behauptet, die Tarnung der vermeintlichen Lobbyisten durchschaut und einen Geheimdienst dahinter vermutet zu haben. Weil er das Komplott habe auffliegen lassen wollen, habe er weiter mitgespielt.

Eine These, die Staatsanwältin Alexandra Maruna im Prozess ins Wanken brachte. Wie ein angeblicher Ermittler agiert Strasser auf den Videos nicht: Er stellt kaum Fragen, redet dafür selbst umso mehr.

Auch wenn das Gericht der Geheimdienst-These keinen Glauben schenkt, bedeutet das nicht automatisch eine Verurteilung. Letztlich geht es darum, ob sich Strasser als EU-Mandatar mit dem Angebot der Beeinflussung des Gesetzgebungsprozesses strafbar gemacht hat. Die Anklage stützt sich auf Paragraf 304 im Strafgesetzbuch, wonach die „pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts“ mit bis zu zehn Jahren Haft bedroht ist. Anders als bei Beamten ist für Abgeordnete aber das „Amtsgeschäft“ nicht geregelt.

Othmar Karas, Strassers Nachfolger als VP-Delegationsleiter im EU-Parlament, hatte vor Gericht ausgesagt, „noch nie von einem Abgeordneten direkt eine solche Einflussnahme erlebt“ zu haben – und zwar für einen Gesetzesentwurf, den Strasser von den vermeintlichen Lobbyisten mit der Bitte, ihn einzubringen, bekommen hatte.

Das Einwirken auf Kollegen ist für die Anklage Teil des Amtsgeschäftes, schließlich würden solche Gespräche mit Kollegen ja bei Erledigung zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten im EU-Parlament führen.

Verfolgen Sie den Strasser-Prozess am Montag ab 10.30 Uhr im Live-Ticker von Annette Gantner auf nachrichten.at.

 

Chronologie des Strafprozesses

26. November 2012 – der Auftakt: Unter großem Medieninteresse beginnt am Wiener Straflandesgericht der Prozess. Staatsanwältin Alexandra Maruna wirft in ihrem Eröffnungsplädoyer Strasser vor, „dass er bereit war, für 100.000 Euro im Jahr alles zu tun, was die scheinbaren Lobbyisten wollten“. Strassers Anwalt Thomas Kralik verweist auf den Geheimdienstverdacht seines Mandanten, der auch der einzige Grund für dessen mehrmalige Treffen und Verhandlungen mit den vermeintlichen Lobbyisten gewesen sei, und kommt zum Schluss: „Dr. Strasser hat kein Verbrechen begangen, er hat nichts Unrechtes getan.“

27./29. November – die Videoprotokolle: Ganze zwei Prozesstage lang werden vor Gericht die ungekürzten Videoprotokolle von Strassers Treffen und seine Telefonate mit den vermeintlichen Lobbyisten vorgespielt. Über acht Stunden offenbart Strasser dabei auch die für einen EU-Abgeordneten beschämend schlechten Englischkenntnisse: Sätze wie „My political is in the center of the political“ oder „How did you come to me?“ zeugen von seinen Übersetzungsproblemen. Aussagen wie „Of course, I am a lobbyist“ und „My clients pay me for a year 100.000 Euros“ sprechen dagegen trotz Englischlücken eine deutliche Sprache.

3. Dezember – die Stunde des Richters: Nach drei Verhandlungstagen hat Richter Georg Olschak genug gehört, um Strassers Verteidigung in Zweifel zu ziehen. Er hakt bei Widersprüchen nach, in die sich Strasser auch durch Aussagen bei mehreren Medienprozessen, die er in der Causa angestrengt hat, verwickelt hat. Einmal sagte Strasser, er hätte keine Zeit gehabt, zur Polizei zu gehen, einmal sagte er, er vertraue den österreichischen Behörden nicht. Ein anderes Mal wieder sagte er, nur den österreichischen Behörden zu trauen. Strasser liefert eine zusätzliche Erklärung, warum er seine Vermutung, im Visier eines Geheimdienstes zu stehen, nicht gemeldet habe: „Dann wäre der Geheimdienst weg gewesen.“ Zur Polizei wäre er erst gegangen, wenn er über stichhaltige Beweise verfügt hätte.

4. Dezember - Ex-Mitarbeiterinnen und Verfassungsschutz-Direktor im Zeugenstand

6. Dezember – Karas belastet Strasser schwer: „Ich habe noch nie von einem Abgeordneten direkt eine solche Einflussnahme erlebt“: Das sagt Strassers Nachfolger als VP-Delegationsleiter im EU-Parlament, Othmar Karas, bei seinem Zeugenauftritt im Strafprozess. Und bestätigt damit Strassers Versuch, für einen Abänderungsantrag, den er von den Lobbyisten erhalten hat, zu intervenieren. In vier Mails und acht Telefonaten haben Strassers Mitarbeiterinnen versucht, in Karas‘ Büro jemanden für den Antrag zu gewinnen. „Natürlich musste ich davon ausgehen, dass er den Antrag einbringen will“, sagte Karas vor Gericht.

11. Dezember - Hella Ranner als wichtige Zeugin

4. Dezember/ 11. Jänner – Wahrheitspflicht verletzt: Bei ihrer Aussage vor Gericht am 4. Dezember 2012 sagt Strassers einstige Mitarbeiterin Daniela K., sie habe nach Auffliegen der Affäre keinen Kontakt mehr mit Ernst Strasser gehabt. Unstimmigkeiten bei ihren mehrmaligen Einvernahmen durch die Polizei über den Zeitpunkt, zu dem sie Strasser von seinem Geheimdienst-Verdacht informiert hat, kann sie nicht aufklären. Am 11. Jänner ist Daniela K. erneut ins Straflandesgericht geladen und muss zugeben, im Dezember nicht wahrheitsgemäß geantwortet zu haben. Sie hat nach Auffliegen der Affäre mehrmals mit Strasser telefoniert und ihn auch getroffen. Wegen der Büroübergabe, sagt K. Die Staatsanwältin vermutet dagegen Absprachen bezüglich ihrer Aussage.

 

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7  Kommentare
7  Kommentare
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( Kommentare)
am 14.01.2013 09:51

er ist sicher unschuldig grinsen das spührt man doch? grinsen

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am 14.01.2013 08:01

Es kommt ja nach dem Urteil noch die Berufung und dann geht es weiter.

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Fafnir (388 Kommentare)
am 14.01.2013 10:18

wenn er frei kommt?

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am 14.01.2013 07:49

Aufgrund der läppischen und amateurhaften Verhandlung wird dies sicherlich entweder ein Freispruch oder höchstens eine bedingte Strafe - wieder einmal ein Urteil das im Zusammenwirken unfähiger Ermittler - unfähiger Staatsanwälte und politischem Druck gefällt werden wird.

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puschl40 (3.116 Kommentare)
am 14.01.2013 05:42

Wenn man sich in Brüssel für 100.000 Euro im Jahr die Gesetze zum eigenen Vorteil kaufen kann, zeigt das einmal mehr was für ein korrupter Sauhaufen da regiert!!! zwinkern

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pepone (60.622 Kommentare)
am 14.01.2013 14:51

und da ist da ex ösi- minista sicher nicht der einzigen ! traurig
nur der dümmste ... zwinkern

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zappo1410 (18.016 Kommentare)
am 14.01.2013 05:36

wohl eher eine Schmierenkomödie !

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