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USA korrigieren Verletztenzahl nach Irans Raketenangriff nach oben

Von nachrichten.at/apa, 31. Jänner 2020, 07:29 Uhr
USA Irak
Bild: (REUTERS)

WASHINGTON. Nach dem iranischen Raketenangriff auf eine Militärbasis im Irak hat das US-Militär die Zahl der verletzten Soldaten erneut nach oben korrigiert.

Inzwischen sei bei 64 Soldaten ein "schwaches Schädel-Hirn-Trauma" diagnostiziert worden, teilte das US-Verteidigungsministerium am Donnerstagabend (Ortszeit) mit.

Am Dienstag hatte das Pentagon noch von 50 verletzten Soldaten gesprochen. Nach dem Angriff auf die Al-Asad-Basis am 8. Jänner hatte US-Präsident Donald Trump zunächst gesagt, es habe keine Verletzten gegeben. Später stieg die Zahl der Verletzten stetig an.

In der Mitteilung hieß es, von den 64 bei dem Angriff verletzten Soldaten seien 39 wieder im Einsatz im Irak. Der Angriff auf den auch vom US-Militär genutzten Stützpunkt im Irak war nach Darstellung des Irans ein Vergeltungsschlag für die gezielte Tötung des iranischen Top-Generals Qassem Soleimani bei einem US-Luftschlag im Irak.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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pepone (60.622 Kommentare)
am 31.01.2020 16:32

Soleimani mit dem USA immer " gepackelt " hatten wurde nicht wegen Angriffe auf Botschaften ermordet , nein , das ist EINE TRUMP LÜGE , er hatte die Irakische Regierung unterstützt die den sofortigen Abzug der US gefordert hatten .

USA würde , wenn sie sich zurückziehen ,grosse Nachteilen haben die sie von der Irakische Regierung eingefordert hätten . Kein Wort von Trump .

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Mensch_Hannes (83 Kommentare)
am 31.01.2020 09:34

Wer für so einen Schurken-Staat in deren Krieg zieht, hat schon ein Hirntrauma.
Es war keine gezielte Tötung, sondern ein Terroristischer Mordanschlag, denn es sind auch noch andere Menschen dabei gestorben.
Die USA sollte aus der UNO geschmissen werden, denn die verstoßen seit Jahrzehnten gegen das Gewaltverbot:
Charta der Vereinten Nationen
Die Charta der Vereinten Nationen ist das Vertragswerk, auf welchem die UNO aufbaut. Sie umfasst das in Art. 2 Abs. 4 verankerte Gewaltverbot, das den Staaten verbietet, Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates anzudrohen oder anzuwenden. Sie beinhaltet auch ein Interventionsverbot, welches das Eingreifen in die inneren Angelegenheiten eines Staates untersagt. Einzige Ausnahmen des Gewaltverbots bzw. Interventionsverbots sind das Selbstverteidigungsrecht (Art. 51 UNO-Charta) und die Anwendung von Zwangsmassnahmen nach vorangegangener Feststellung einer Bedrohung oder eines Bruchs des Weltfrieden

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metschertom (8.124 Kommentare)
am 31.01.2020 08:48

Sollten solche Vollpfosten wie den Trump in den Krieg schicken - die können maximal ein Schädeltrauma erleiden weil das Hirn weg fällt.

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