Falscher Sanitäter: Forderung nach bundesweitem Register
WIEN. Nach dem Fall eines falschen Sanitäters, der vergangene Woche mit Blaulicht bei einem Unfall in St. Lorenz am Mondsee erschienen ist, fordert der Bundesverband Rettungsdienst (BVRD.at) eine österreichweite organisationsübergreifende Registrierung von Sanitätern.
Dort sollen Qualifikation und Berechtigungsdauer erfasst und einfach abrufbar sein, u.a. um derartige Vorfälle zu vermeiden.
Am Mittwoch war in St. Lorenz (Bezirk Vöcklabruck) ein Reisebus verunglückt. Plötzlich fuhr - wie berichtet - ein Mann in Uniform mit seinem Privat-Pkw mit Blaulicht vor. Patientenkontakt hatte er nicht, denn die Verletzten waren bereits abtransportiert. Er gab aber ein Fernsehinterview. Der 54-jährige Salzburger ist ausgebildeter Sanitäter und Krankenpfleger, aber weder beim Roten Kreuz in Salzburg noch in Oberösterreich gemeldet. Laut Polizei wollte er nur helfen. Er wird allerdings wegen der Fahrt mit Blaulicht angezeigt.
Einheitliches Register fehlt
Der BVRD.at kritisiert, dass Sanitäter in Österreich nur bei den Organisationen, für die sie tätig sind, erfasst werden. Ein einheitliches Register fehle hingegen. Auch in dem geplanten Register für nicht-ärztliche Gesundheitsberufe, das ab 2018 umgesetzt werden soll, würden sie nicht erfasst.
"Derzeit weiß niemand, wie viele freiwillige und hauptberufliche Sanitäterinnen und Sanitäter mit welchem Ausbildungsstand es in Österreich gibt", bemängelte BVRD-Präsident Ferdinand Ellinger in einer Presseaussendung. "Jeder kann derzeit vorgeben, etwas zu sein, was er nicht ist, weil auch die Vorschrift zur Ausstellung von Tätigkeitsausweisen von den Organisationen nicht einheitlich ausgeführt wird", so Ellinger.
Wegen so einem Wichtigtuer wird man hoffentlich nicht noch mehr Bürokratie einführen.
Bezüglich Blaulicht liegen unterschiedliche Aussagen vor, angeblich hatte er die Hörndln nur am Dach, aber nicht eingeschalten.
Patienten hat er auch nicht gefährdet, weil gar keine vor Ort gewesen sind. Auch das wurde schon anders in den Raum gestellt.
Da bleibt von den bisherigen medialen Vorwürfen dann strafrechtlich eigentlich nichts mehr übrig, nur eine Verwaltungsstrafe wird wegen dem Blaulicht übrig bleiben.