Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Paukenschlag im Welldorado-Verfahren: Freispruch für Abteilungsleiter Josef H.

Von Erik Famler, 28. September 2017, 04:37 Uhr
Josef H. (vorne links) als Angeklagter beim Welldorado-Prozess vor dem Welser Landesgericht. Bild: Lauber

WELS. OGH kippte am Montag überraschend den Schuldspruch des Welser Landesgerichts.

Einen überraschenden Ausgang nahm das Strafverfahren gegen den früheren Abteilungsleiter Josef H. in der Causa Welldorado. Der zwangsversetzte Magistratsbeamte wurde am Montag von einem Senat des Obersten Gerichtshofes in allen Punkten freigesprochen. Strafrechtlich ist H. damit aus dem Schneider. Das ruhend gestellte Disziplinarverfahren wird aber fortgesetzt.

Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. H. selbst wollte die Entscheidung nicht kommentieren und verwies auf seine Anwaltskanzlei. Auch von dieser gab es auf Anfrage der Welser Zeitung keine Antworten.

Kein Amtsmissbrauch

Im November 2016 wurde H. im Welser Landesgericht wegen Amtsmissbrauchs zu acht Monaten bedingter Haft und 12.840 Euro Geldstrafe verurteilt. Laut Richterin Birgit Dunzendorfer habe H. seine Kontrollpflicht als Vorgesetzter verletzt. Das Ergebnis ist bekannt: In der Kassa des Welldorado fehlten 416.000 Euro. Regina Sch. trägt nach dem Freispruch ihres Chefs die Alleinschuld. Das Urteil gegen sie wurde bestätigt. Sie muss für 30 Monate ins Gefängnis. Nach nicht einmal 30 Minuten soll das Höchstgericht am Montag ein Urteil gefällt haben. OGH-Sprecherin Alexandra Michel-Kwapinski erklärt auf Anfrage: „Der Schuldspruch gegen H. wurde aufgehoben, weil es einen Missbrauch der Amtsgewalt nur im Bereich der Hoheitsverwaltung gibt und das Welldorado der Privatwirtschaft zuzuordnen ist.“

Regina Sch. muss in Haft

Anders verhält es sich bei Regina Sch: „Das Höchstgericht hat das erstinstanzliche Urteil bestätigt“, sagt Michel-Kwapinski. Für die Kassiererin kommt es noch dicker. Die Stadt kann gegen Sch. Regress führen. Die Höhe der Forderung beträgt 360.000 Euro

Auf das Disziplinarverfahren gegen H. habe dieses Urteil keine Auswirkung, betonte gestern Bürgermeister Andreas Rabl (FP): „Wir warten noch auf die schriftliche Ausführung des Urteils. Das Disziplinarverfahren ist aber selbstverständlich fortzuführen. In diesem Verfahren soll festgestellt werden, ob Dienstverfehlungen begangen und Informationspflichten missachtet wurden. Das ist eine andere Ebene.“

Das OGH-Urteil wollte Rabl nicht kommentieren: „Ich nehme es zur Kenntnis.“ Über allfällige dienstrechtliche Verfehlungen H.s entscheidet eine Disziplinarkommission. Sie setzt sich aus Verwaltungsjuristen anderer Behörden und einem Personalvertreter zusammen.

Die Rückkehr in seine frühere Funktion als Abteilungsleiter bleibt H. versperrt: „Die alte Position ist vergeben, dieses Thema ist abgeschlossen“, stellte Magistratsdirektor Peter Franzmayr gestern klar.

mehr aus Wels

"Tag der Streuobstwiese" im Obst-Hügel-Land

„Brainbridge Festival“ Peuerbach geht in die zweite Runde

Wels will Müllsünder künftig strafen

Welser Radfahrer erkundet Europas äußerste Winkel

Interessieren Sie sich für diesen Ort?

Fügen Sie Orte zu Ihrer Merkliste hinzu und bleiben Sie auf dem Laufenden.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

25  Kommentare
25  Kommentare
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
spru2508 (117 Kommentare)
am 30.09.2017 21:26

Und was ist beim Rabl, bei den Mehrfachbezügen als Stadtsenatsmitglied herausgekommen.

lädt ...
melden
maxundmoritz (713 Kommentare)
am 29.09.2017 09:41

freibrief für alle spö-mitglieder!

lädt ...
melden
DerRechte (730 Kommentare)
am 28.09.2017 14:11

Der/die zuständigen Richter sind nicht zufällig unabhängige Genossen?

lädt ...
melden
mercedescabrio (5.482 Kommentare)
am 28.09.2017 12:31

unsere gerichte entwickeln sich immer mehr zu rechtsstaatlichen komödienstadl

lädt ...
melden
Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 28.09.2017 12:35

Nicht die Gerichte, sondern die Schutzrechte für Beamte.

lädt ...
melden
Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 28.09.2017 12:59

Wenn das Gericht erkennt, dass er f das Falsche angeklagt ist? Da hat der Rabl gemurxt, oder?
Jetzt kommt noch die Disziplin, und Schadenersatz?

lädt ...
melden
Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 28.09.2017 12:19

Ein El Dorado für die Belegschaft, dienstrechtlich bezahlt, unkündbar und abgesichert wie Beamte, aber strafrechtlich dann Privatwirtschaft.

lädt ...
melden
Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 28.09.2017 12:35

Dabei geht es in Summe ums Rosinenpicken.

Mißbrauch der Amtsgewalt wird nur in der Hoheitsverwaltung angewendet, und es wird wie Privatwirtschaft behandelt.

Danach fiele es aber in den Bereich der Untreue, bei diesem Delikt wird aber wiederum nicht Privatwirtschaft, sondern Beamtendienstrecht angewendet, wonach man für Untreue auch selbst profitieren muss (was in der Privatwirtschaft nicht der Fall ist).

lädt ...
melden
maxundmoritz (713 Kommentare)
am 28.09.2017 09:36

homar immobilien kauft gerichtsgebäude in ganz oberösterreich! zwinkern satire! grinsen

lädt ...
melden
mitreden (28.669 Kommentare)
am 28.09.2017 09:06

Eine ausgemachte Sauerei - Justitia wird immer blinder ....
Die Packelei - besonders im Beamtenwesen - ist unerträglich. traurig

lädt ...
melden
Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 28.09.2017 12:40

Die Beamtenschutzrechte wird keiner ändern.

lädt ...
melden
Floko1982 (2.957 Kommentare)
am 28.09.2017 08:58

Wäre interessant, ob der weiterhin das Gehalt eines Abteilungsleiters kassiert, .....

lädt ...
melden
Floko1982 (2.957 Kommentare)
am 28.09.2017 08:59

Weiters interessant, was im Disziplinarverfahren herauskommt, ... in der Privatwirtschaft fliegst du hochkant raus, wenn du so einen Fehler machst, ...

lädt ...
melden
europa04 (21.652 Kommentare)
am 28.09.2017 08:32

Eines MUSS allen hier klar sein, wir leben in einem Rechtsstaat und da gelten die Gesetze auch für die Höchstrichter. Wenn dieser Beamte nach den Buchstaben des Gesetzes frei zu sprechen ist, dann gilt eben dieser Freispruch. Moralisch kann man dies sehen wie man will, das Gesetz zählt.

lädt ...
melden
alteraloisl (2.658 Kommentare)
am 28.09.2017 08:23

Beamter muss man sein, dann genießt man schon Privilegien, die niemand versteht. Außer eine (wahrscheinlich grüne) Richterin. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Der Spruch trifft wirklich zu: Die Großen lässt man laufen, die Kleinen werden bestraft.

lädt ...
melden
Floko1982 (2.957 Kommentare)
am 28.09.2017 08:57

Loisl, .. eine "Grüne Richterin" wirst du kaum finden, ... aber dein Verfolgungswahn kennt anscheinend keine Grenzen, ...

lädt ...
melden
FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 28.09.2017 09:15

Grüne Richter haben wahrscheinlich den selben Seltenheitswert wie blaue Sozialarbeiter.

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 28.09.2017 12:23

lies den Artikel nochmals durch, dann wirst du feststellen:

- der Abteilungsleiter wurde von einer Richterin (welcher politischen Farbe auch immer) bestraft,

- der Schuldspruch wurde vom OGH aufgehoben (nicht von 'einer grünen Richterin').

Es ist aber schön, wenn du indirekt grüne Richterinnen lobst.

lädt ...
melden
Same (452 Kommentare)
am 28.09.2017 07:40

Auf der einen Seite wird eine Kindergärtnerin, die alleine eine große Anzahl kleiner Kinder betreuen muss und sich dabei eines verletzt, vom OGH verurteilt auf der anderen Seite werden in solchen Angelegenheiten Leute frei von jeder Schuld gesprochen. Ich versteh die Gerichtsbarkeit in Österreich nicht mehr .
Kein Wunder, dass immer weniger Leute vertrauen in unsere Justiz haben.

lädt ...
melden
Orlando2312 (22.320 Kommentare)
am 28.09.2017 08:24

Dieser "unschuldige" Beamte hatte wohl einen erstklassigen Rechtsverdreher an seiner Seite. Und vor Gerichten wird "Recht" gesprochen und nicht "Gerechtigkeit".

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 28.09.2017 12:29

Denk doch einfach nach, was ein 'Amt' nach StGB ist und was daher nur 'Amtsmissbrauch' sein kann - OÖN-Artikel mit folgendem Zitat ist dazuzulesen:

'OGH-Sprecherin Alexandra Michel-Kwapinski erklärt auf Anfrage: „Der Schuldspruch gegen H. wurde aufgehoben, weil es einen Missbrauch der Amtsgewalt nur im Bereich der Hoheitsverwaltung gibt und das Welldorado der Privatwirtschaft zuzuordnen ist.“'

Wir reden hier übrigens von einem Strafdelikt - die zivilrechtliche (schadenersatzrechtliche) Komponente ist etwas anderes und wird gesondert zu beurteilen sein. Alles klar?

lädt ...
melden
jago (57.723 Kommentare)
am 28.09.2017 15:11

Der letzte Absatz in deinem Posting lässt mich aber darauf schließen, dass der vom OGH freigesprochene Beamte selber nicht für den privaten Schaden im Helios haftet sonder "der Steuerzahler".

Weil Beamte prinzipiell nicht haften, sonst würde keiner was riskieren. Das ist auch gut so bei der Polizei und so weiter.

Was hatte aber der hochrangige Beamte im privaren Helios für eine hierarchische Funktion?

lädt ...
melden
Orlando2312 (22.320 Kommentare)
am 28.09.2017 17:42

Ich hab ja geschrieben, dass Recht gesprochen worden ist und nicht Gerechtigkeit.

lädt ...
melden
juergenk (207 Kommentare)
am 28.09.2017 09:40

ich kann das nur unterschreiben.

Führungspersonen verdienen in der Regel um soviel mehr als andere, weil sie eben auch VERANTWORTUNG tragen. Mehr Arbeiten tun die wenigsten.
Wenn dann sowas passiert muss dann aber auch der VERANTWORTLICHE zur Rechenschaft gezogen werden.
Was ist das für eine Rechtslage bitte?

Die Frau hat ja keine 1000 Euro vorbei geschleust. Mir kann keiner erzählen dass man bei ordentlicher Arbeit nicht den Missstand bzw. das Fehlen von 400.000 € auffallen!

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 28.09.2017 12:26

ich erspare dir hiermit, den Artikel nochmals aufmerksam zu lesen -->

Zitat:
'OGH-Sprecherin Alexandra Michel-Kwapinski erklärt auf Anfrage: „Der Schuldspruch gegen H. wurde aufgehoben, weil es einen Missbrauch der Amtsgewalt nur im Bereich der Hoheitsverwaltung gibt und das Welldorado der Privatwirtschaft zuzuordnen ist.“'

alles klar?

lädt ...
melden
Aktuelle Meldungen