Steyrer Bademeister verliert seinen Job
STEYR. Das Dienstverhältnis mit jenem Bademeister, der einen jungen Erwachsenen im Steyrer Stadtbad vom Zehn-Meter-Turm getreten haben soll, wurde einvernehmlich aufgelöst.
Dies sei am Mittwoch bei einem Gespräch zwischen der Geschäftsführung der Stadtbetriebe Steyr GmbH und dem betreffenden Mitarbeiter vereinbart worden. „Der Bademeister befindet sich nach wie vor im Urlaub und wird nicht mehr für uns arbeiten“, teilte Stadtbetriebe-Geschäftsführer Peter Hochgatterer mit.
„Allen Beteiligten, auch dem Bademeister, war von Anfang an klar, dass das Verhalten nicht tragbar ist. Die Zeugenaussagen und auch das Video haben das nur bestätigt. Insofern ist die einvernehmliche Beendigung des Dienstverhältnisses eine logische Folge“, führte Hochgatterer weiter aus. Für die Stadtbetriebe sei die Sicherheit der Badegäste zentral, der Vorfall sei daher "sehr bedauernswert". Das vermeintliche Opfer hat sich nach wie vor noch nicht gemeldet.
Parallel dazu beschäftigt der Fall auch Polizei und Justiz. Ermittlungen laufen laut Staatsanwaltschaft Steyr in Richtung Nötigung Paragraf 105 (1) Strafgesetzbuch. „Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
Der Fall von Mitte August hatte auch über die Grenzen hinaus große Aufregung ausgelöst. Zahlreiche Augenzeugen hatten - wie berichtet - beobachtet, wie der junge Badegast auf dem Zehn-Meter-Sprungturm stand und sich offenbar nicht zu springen traute. Da der Turm zu dem Zeitpunkt wieder gesperrt werden sollte, um den Bereich für Schwimmer zu öffnen, sei er von zwei Bademeistern aufgefordert worden, den Bereich zu verlassen. Als der Gast dem nicht nachkam, sei einer der beiden zu ihm auf den Turm gestiegen. Es sei dann wohl zu einer Auseinandersetzung gekommen. Direkt nach dem Zwischenfall soll der Bademeister zugegeben haben, den Jugendlichen geschubst zu haben. Er hatte zunächst eine mündliche Abmahnung erhalten und wurde versetzt. Inzwischen war er im Urlaub. Nun wurde das Dienstverhältnis einvernehmlich beendet.
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Wenn jemand den Anweisungen nicht Folge leistet, warum auch immer, muss er Verstärkung holen, ev. die Polizei verständigen.
Selbstjustiz geht gar nicht, hat er jetzt ja anscheinend eingesehen.
Natürlich war es eine Grenzüberschreitung.
Aber das Hausrecht kann und soll man ebenso weitgehend nutzen und nicht wegen jeder Kleinigkeit bei der Polizei anrufen. Das hat nichts mit Selbstjustiz zu tun.
Wäre der Paragraph 105 (1) Strafgesetzbuch nicht auch gegenüber den "Klimaklebern" anwendbar?
Wen hat dieser junge Mann auf dem 10 m Turm eigentlich behindert oder gestört, außer den Badewaschl? Ist ja weit und breit keiner zu sehen, der springen hätte wollen!
susi, jeder kommentar zwecklos....
schon mal in einem freibad gewesen? auch da gibt es regeln!!
Ich war schon ewig nicht mehr in einem "Freibad", in welchem man gar nicht so wenig löhnt!
darum der sager.....wen störts außer dem badewaschl....
Wie aus dem Artikel hervorgeht, war offenbar der Badebereich gesperrt, solange der Turm zum Springen geöffnet war, vermutlich um nicht die Badegäste zu gefährden. Als der Turm wieder gesperrt werden sollte, um den Bereich für die Schwimmenden zu öffnen, hat sich aber der zögernde (Nicht)Springer geweigert, den Turm zu verlassen, also hat er doch jemanden gestört. Natürlich war die Reaktion des Bademeisters auch falsch, er hätte sich nicht provozieren lassen sollen.
Nach diesem Tritt ist auch ein Strafprozess fällig! Nicht auszudenken, was alles passieren hätte können! Und es ist auch jetzt nicht gesagt, dass das Opfer nur weil es sich nicht meldet, keine Verletzungen davon getragen hat! Schläft die Staatsanwaltschaft?
Sie ermitteln eh.
Ja, das ist gleich bedeutend mit schlafen ..... Manchmal sind sie ganz fix und dann geschieht wieder gar nix!
Wenn sich der Geschädigte nicht selbst meldet und Anzeige macht, würde ich sagen, dass die StA viel andere und wichtigere Tätigkeiten hat, denen sie besser nachgeht.
Warum?
Die StA sieht ein vergehen.
Auch ohne, dass sich ein Opfer gemeldet hat.
Es gibt ja sogar Videomaterial.
Kurios finde ich, dass sich viele Medien und Kommentierer und natürlich auch der Arbeitgeber druber äußern. Nur das Opfer findet es nicht mal der Mühe wert sich zu melden.
Vielleicht war er gar nicht so schockiert. Es gibt ja nur Zuschauerberichte aus weiterer Entfernung.
Es wird sehr viel gemunkelt.
Einige sagen, seine Freunde haben auch ein Video gemacht, und dann mit ihm darüber gelacht.
Wieder Andere meinen, vielleicht ist er ein Asylant, der kein deutsch versteht und in irgend einem Asylantenheim und deshalb nicht auffindbar ist....
Also wenn ich aus purer Selbstüberschätzung auf den 10er steigen würde, hinunter würd ich mich nicht mehr traun und springen schon gar nicht.
So ein „Bademeister“ ist untragbar, der hat seinen Beruf verfehlt!
Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann ein.....
Finde den Fehler......
das fällt unter Äpfel mit Zwetschken vergleichen.
Von dieser Tat gab es schließlich Zeugen und ein Video und gerichtlich anhängig ist die Geschichte auch nicht.
speedy, den sinn haben wir nicht ganz verstanden, oder???
Da ist sicherlich im Vorfeld einiges passiert über das beharrlich geschwiegen wird. Bezüglich Ausländerfeindlichkeit usw. Hätte der Typ den Turm verlassen wäre nichts weiter passiert. Aber wahrscheinlich war er ja traumatisiert.....und dass dann mal einem Menschen die Sicherungen durch brennen ist mehr als verständlich.
Kommentar ist aber jetzt nicht ernst gemeint?
Major:
Beim Lesen Ihres "hochintelligenten" Postings....
......ist es auch mehr als als verständlich, dass man da nur mehr den Kopf schütteln kann.
Nach mehrfacher verbaler Aufforderung durch den Bademeister sowie der anderen Badegäste den Turm endlich zu verlassen und nicht ständig zu blockieren, hat sich der Typ weiterhin beharrlich geweigert den Turm zu verlassen. Geht´s noch? Was ist das für ein Verhalten?! Missachtet die Anweisungen des Bademeisters und behindert andere Badegäste! Nur dumm am Turm herumstehen und die Anderen zu ignorieren sowie Anweisungen nicht zu befolgen zeugt von ziemlicher Minderbemiteltheit! Ich kann das Verhalten des Bademeisters nachvollziehen! DerTyp hat dort nichts verloren und wenn er nicht freiwillig geht darf er sich nicht wundern wenn er in´s Wasser befördert wird!
Was haben Sie denn für eine Sichtweise!
Es kann keinen, überhaupt keinen Grund, geben, jemanden von einem 10 Meter Turm zu schnuppsen!
Geht's eh noch bei Ihnen!
Warum ist er nicht zurück gegangen wenn er sich nicht zu springen getraut hat.
Ausserdem, warum meldet er sich nicht?
War es nur inszeniert?
Einige sagen ja, dass es eine Wette war.
@DOCHOLLIDAY
Gehts noch bei Ihnen??? Der Typ hat andere durch sein Verhalten gefährdet und wenn er zu dämlich ist den Anweisungen des Bademeister zu folgen sondern diese auch noch ignoriert, dann darf sich der Typ nicht wundern! Wieso ist er nicht wieder vom Turm hinuntergeklettert? Zu feige für alles, jetzt meldet der sich nicht einmal!
Soll er jetzt die Polizei holen? Badegäste springt nicht vom Turm ??
Wenn die Polizei, wie in Braunau nicht draußen stehen bleibt.....
@MEIERSWIVEL
Möchte nicht Ihr Geschrei hören, wenn Sie der Gestoßene wären!
@DOCHOLLIDAY
Ich wäre erstens nicht so ignorant am Turm alles zu blockieren und zweitens sind den Anweisungen des Bademeisters Folge zu leisten!!!
@MEIERSWIVEL
Ach so, verstehe Ihre Logik, das ist ja nicht schwer:
Der Bademeister befiehlt Ihnen das Becken auszusaufen, und Sie tun das, weil es ist ihm ja Folge zu leisten!
😂😂😂😂😂
Gibt's ein Opfer?
Des is wurscht! Der hat nicht zu treten!
Der Typ hat die Anweisungen ignoriert! Also hat das schon gepasst!
Das Ganze wäre so einfach gewesen. Der junge Mann traut sich nicht zu springen ( was keine Schande ist!), der Turm wird gesperrt, um das Becken für Schwimmer zu öffnen, der junge Mann folgt der Aufforderung herunterzukommen. Und gut ist es.
Aber so geht es eben heutzutage nicht mehr. Da wird einer berechtigten Aufforderung nicht Folge geleistet, dann kommt es zur - nicht entschuldbaren - Eskalation und dann kocht alles über.
Hätten die Verantwortlichen das Becken für Schwimmer einfach nicht geöffnet, solange der Badegast am Turm zu bleiben vorhatte, wäre es unten zu Unfreundlichkeiten gegenüber dem Badepersonal gekommen. Weil: i bin i
Der Gestoßene hat offenbar kein Interesse, die Angelegenheit hochzukochen. Ich halte daher eine "Strengste Verwarnung" des Bademeisters für ausreichend: Der Mann hat seine Lektion gelernt!
Gerechtigkeit? Barmherzigkeit!
Und dass einer, der ein Kind aus 10 Metern hinunter tritt seine Lektion jetzt gelernt hat, weißt du woher?
Aus erster Hand?
@The End
Wissen Sie dann aber auch aus erster Hand, dass es bei dem Gestoßenen um ein Kind handelt?
Bei dem "Kind mit sehr dunklen Teint"könnte es sich um eine sich illegal in Österreich aufhaltende Person handeln, womit sich deren Unauffindbarkeit erlären würde.
Wie ich schon beim erstmals erschienenen Artikel gemeint habe, wird das DV im beidseitigen EV gelöst, was für den Bademeister keinen finanziellen Nachteil bedeutet und einen Job als Altenpfleger wird er nicht annehmen müssen, weil in vielen Gemeinden gut ausgebildete Bademeister dringend gesucht werden.
"....könnte es sich um eine sich illegal in Österreich aufhaltende Person handeln,...."
Ah ja, und so jemanden darf man ja ungestraft aus 10m Höhe runtertreten. Danke für Ihr Outing......
Ein Kind??? Geht´s noch? Das war ein junger Mann, aber heute sind ja die über 20 jährigen noch Kinder, außer es geht darum Verantwortung für das eigene Verhalten zu übernehmen!!!
Ein Kind?
Wo steht denn das?
Am 22. August meinte man seitens des Herrn Hochgatterer noch "Der Vorfall müsse jedoch noch näher untersucht werden, zumal sich einerseits der betroffenen Badegast gar nicht bei den Verantwortlichen gemeldet habe, andererseits aber auch nicht klar sei, was wirklich passiert ist" - Im gegenständlichen Bericht meint er dann gänzlich anders "Allen Beteiligten, auch dem Bademeister, war von Anfang an klar, dass das Verhalten nicht tragbar ist"! - Hier drängt sich die Frage auf, weshalb man nicht unverzüglich eine fristlose Entlassung aussprach, sondern das städtische Budget mittels einvernehmlicher Kündigung belastet? Liegt es daran, dass "ein langgedienter und erfahrener Mitarbeiter" im Laufe der Zeit zum Freund wird? Oder Parteifreund ist?
Wenn sich das Opfer nicht meldet ist das nur Schaumschlaegerei
Beispiel für Schaumschläger: ein Irrer tritt einen Passanten in einen reissenden, hochwasserführenden Fluss. Mangels Wiederauffindens des bedauernswerten Opfers wird der Täter trotz zahlreicher Zeugen und eines Videos der Tat nicht angeklagt. Verstanden?
Nach Zeugenaussagen war das Opfer nicht verletzt oder im Schwimmbad verschollen.
Eh wurscht ... suchen eh genug Leute in der Altenpflege.
Diesen empathischen Typen in der Altenpflege? Im Ernst?