GMUNDEN. Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden erließ eine strenge Waldbrandschutzverordnung.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit erließ die Bezirkshauptmannschaft Gmunden gestern eine Waldbrandschutzverordnung. In allen Waldgebieten ist das Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten. Das Verbot gilt auch für Gefährdungsbereiche außerhalb von Wäldern, von wo aus Funkenflug in Wälder stattfinden könnte. Die Übertretung dieses Verbots wird mit Geldstrafen von bis zu 7270 Euro oder mit Freiheitsstrafen von bis zu vier Wochen geahndet. Die Verordnung trat bereits gestern in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Warum der Artikel?
Es wurden ja eh die Parkplätze gesperrt - da kann ja dann der Wald nur von Eingeborenen abgebrannt werden.