Neues Gutachten: Dementer Josef F. ist "nicht mehr gefährlich"
Aufgrund eines neuen psychiatrischen Gutachtens könnte der 88-Jährige nun verlegt werden, sagt seine Anwältin.
Es war jener dramatische Inzestfall, der im Jahr 2008 weit über die Landesgrenzen großes Aufsehen und Bestürzung ausgelöst hat: 24 Jahre lang hatte der Niederösterreicher Josef F. eine seiner Töchter in einem Kellerverlies seines Hauses in Amstetten eingesperrt. Der Vater hatte die junge Frau ungezählte Male vergewaltigt und mit ihr sieben Kinder gezeugt. 2009 wurde F. zu lebenslanger Haft verurteilt und in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher der Justizanstalt Krems-Stein eingewiesen.
Nun liegt ein neues psychiatrisches Gutachten über den heute 88-Jährigen vor – und dieses könnte nun zu dessen Verlegung führen, sagte gestern seine Wiener Anwältin Astrid Wagner den OÖN.
"Nicht mehr gefährlich"
Das Gutachten sei auf ihre Beschwerde hin in Auftrag gegeben worden, sagte Wagner. Daraufhin sei die renommierte Linzer Gerichtspsychiaterin Heidi Kastner vom Oberlandesgericht (OLG) Wien damit beauftragt worden. "Sie kam darin zu dem Ergebnis, dass Josef F. aufgrund seiner Demenzerkrankung als nicht mehr gefährlich einzustufen ist", sagte Wagner, die im Vorjahr ein Buch über F. geschrieben hat. Es seien keine strafbaren Handlungen mehr zu erwarten. Hinzu käme ein körperlich angeschlagener Zustand. Kastner selbst konnte gestern dazu keine Stellungnahme abgeben, wie sie gegenüber den OÖN sagte.
F., der inzwischen seinen Namen geändert hat, sei aber "nicht völlig weggetreten", man könne meist "ganz normal mit ihm reden", sagt Wagner. Es komme dann aber immer wieder zu "überraschenden Themen", so erzähle er zum Beispiel, dass seine Tochter nun mit dem früheren deutschen Tennis-Ass Boris Becker liiert sei.
Nun müsse das Gericht anhand von Kastners Gutachten entscheiden, wie es mit dem Häftling weitergeht. Für Wagner steht aber fest: "Er kann keineswegs in den Normalvollzug gestellt werden, das schreibt auch Dr. Kastner, denn da würde er untergehen."
Dieser Schritt war bereits in den vergangenen Jahren mehrmals Thema und Gegenstand von juristischen Beurteilungen. 2022 sprach sich das OLG Wien dagegen aus und stellte die Notwendigkeit der weiteren Unterbringung fest, nachdem das Landesgericht Krems zuvor anders entschieden hatte.
Unterbringung in Pflegeheim
Stattdessen bräuchte es eine Überstellung "in eine adäquate Unterbringung für einen Demenzkranken mit kognitiven und körperlichem Training", sagt Wagner, "doch da bezweifle ich, dass die Justiz die Ressourcen hat". In jedem anderen Fall werde er, sagt die Anwältin, "meiner Meinung nach zu entlassen sein". "Und mein Ziel ist auch, dass er danach in ein Pflegeheim kommt."
Die Voraussetzungen für eine Entlassung habe der 88-Jährige, sagt Wagner: Laut Gesetz könne man nach 15 Jahren bedingt entlassen werden, und diese habe F. bereits verbüßt. "Und er ist nicht mehr gefährlich und er bereut."
Das Vollzugsgericht – in diesem Fall das Landesgericht Krems – überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiter vorliegen. Diese Kontrolle, ob die Voraussetzungen weiter gegeben sind, ist gesetzlich vorgeschrieben.
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