Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

NSU-Prozess: Lebenslange Haftstrafe für Beate Zschäpe

Von nachrichten.at/apa, 11. Juli 2018, 11:57 Uhr
Beate Zschäpe Bild: Reuters

MÜNCHEN. Im NSU-Prozess in Deutschland ist die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Das Oberlandesgericht München sprach die 43-Jährige am Mittwoch des zehnfachen Mordes schuldig. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld der Rechtsterroristin fest.

Eine Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haftstrafe wurde nach Angaben des Gerichtssprechers aber nicht verhängt. Zschäpe hatte erst in der Endphase des Prozesses Anzeichen von Reue gezeigt und sich von den NSU-Verbrechen distanziert. Sie hatte behauptet, stets nachträglich von den Taten ihrer beiden Freunde erfahren zu haben, die sich nach der Enttarnung des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) im Jahr 2011 das Leben genommen hatten.

Zehn Jahre für Wohlleben

Ein hartes Urteil fasste auch der Mitangeklagte Ralf Wohlleben aus, er muss als Waffenbeschaffer zehn Jahre hinter Gitter. Das Gericht sprach ihn der Beihilfe zum Mord schuldig. Der Mitangeklagte Holger G. wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Er hatte zugegeben, dem NSU-Trio einmal eine Waffe übergeben und den Untergetauchten mit falschen Papieren geholfen zu haben. Der Mitangeklagte Andre E. muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Er wurde nur der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen, nicht aber der Beihilfe zum versuchten Mord.

Urteil nach fünf Jahren

Das Urteil war nach fünf Jahren und mehr als 430 Verhandlungstagen mit großer Spannung erwartet worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Zschäpfe als Mittäterin bei zehn Morden, zwei Bombenanschlägen und fünfzehn Raubüberfällen des NSU angeklagt.

Die Verteidiger sehen hingegen keine Mittäterschaft Zschäpes an diesen Gewalttaten. Sie bestreiten auch die Darstellung der Anklage, dass Zschäpe mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt den NSU gebildet habe. Nach Auffassung der Verteidiger ist die 43-Jährige im Wesentlichen nur für eine Brandstiftung am letzten Versteck des Trios bestrafbar. Dafür forderten sie eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren.

Vertreter muslimischer Organisationen forderten unmittelbar vor der Urteilsverkündung eine weitere Aufarbeitung des NSU-Terrors. "Man spricht nach wie vor von einem Trio, obwohl man aus Zeugenbefragungen weiß, dass es mittelbar oder unmittelbar Unterstützer gegeben hat", sagte der Generalsekretär des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland, Murat Gümüs, in München. Auch ob und in welcher Weise der deutsche Inlandsgeheimdienst involviert gewesen sein könnte, sei offen geblieben. Hinterbliebene fragten, wieso gerade ihre Angehörigen Opfer wurden.

Ähnlich äußerte sich auch der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD). Die mangelnde Aufklärung sei ein "Versäumnis" und "eine große Belastung für die Familienangehörigen der Opfer und den gesellschaftlichen Frieden in Deutschland".

Zschäpe-Verteidiger kündigt Revision gegen Urteil an

Das Urteil im Münchner NSU-Prozess muss vom deutschen Bundesgerichtshof überprüft werden. Nach der Verurteilung von Beate Zschäpe wegen Mordes kündigte deren Verteidiger Wolfgang Heer am Mittwoch an, Revision einzulegen.

"Die Verurteilung Frau Zschäpes wegen Mittäterschaft an den von Böhnhardt und Mundlos begangenen Morden und Raubstraftaten ist nicht tragfähig begründbar. Wir werden gegen das Urteil Revision einlegen", teilte Heer in einer Verhandlungspause mit.

Das Oberlandesgericht München hatte Zschäpe zuvor wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Es stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest - damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Mit dem Urteilsspruch folgte das Gericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft und verurteilte Zschäpe als Mittäterin an den Morden und Anschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU).

Zschäpe hatte fast 14 Jahre lang mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordeten die beiden Männer neun Gewerbetreibende türkischer oder griechischer Herkunft und eine deutsche Polizistin, zudem verübten sie zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten.

Zwar gibt es keinen Beweis, dass Zschäpe an einem der Tatorte war. Die Anklage hatte Zschäpe allerdings eine maßgebliche Rolle bei der Tarnung des Trios zugeschrieben und argumentiert, Zschäpe habe "alles gewusst, alles mitgetragen und auf ihre eigene Art mitgesteuert und mit bewirkt". Dieser Argumentation folgte das Gericht mit seinem Urteil.

Zschäpes zwei Verteidiger-Teams hatten den Freispruch ihrer Mandantin von allen Morden und Anschlägen gefordert: Die 43-Jährige sei keine Mittäterin, keine Mörderin und keine Attentäterin. Zschäpe selbst hatte in schriftlichen Einlassungen geltend gemacht, sie habe von den Morden und Anschlägen ihrer Freunde immer erst im Nachhinein erfahren.

Zuschauerschlange vor dem Oberlandesgericht München. Bild: apa

 

Demonstrationen vor Urteil im NSU-Prozess

Vor dem Urteil im NSU-Prozess haben sich vor dem Oberlandesgericht München etliche Demonstranten versammelt. Zudem bildete sich am Mittwoch in der Früh eine lange Zuschauerschlange vor dem Gericht. Demonstranten hielten Transparente mit Aufschriften wie "Wieviel Staat steckt im NSU?" Rund um das Gericht gab es strenge Sicherheitsvorkehrungen.

Gegen sieben Uhr am Mittwoch in der Früh warteten bereits rund 150 Menschen auf dem Vorplatz des Gerichts, einige waren bereits seit dem späten Dienstagabend dort. In den Saal dürfen nur 50 Zuschauer hinein.

 

 

 

Nähere Informationen und Hintergründe zum NSU Prozess finden Sie hier.

 

 

Im Zeitraffer: Zentrale Verhandlungstage des NSU-Prozesses

Es war eine akribische, oft zähe Suche nach der Wahrheit im Münchner NSU-Prozess um mutmaßliche deutsche Rechtsterroristen. Sie dauerte mehr als fünf Jahre und mehr als 430 Verhandlungstage. Die wichtigsten davon im Rückblick:

6. Mai 2013: Der Prozess gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe und die vier Mitangeklagten Ralf Wohlleben, André E., Carsten S. und Holger G. beginnt. Am 14. Mai wird die Anklage verlesen.

4. Juni 2013: Carsten S. beginnt seine Aussage. Er räumt ein, eine Waffe für den "Nationalsozialistischen Untergrund" besorgt zu haben. Zwei Tage später räumt Holger G. ein, dem NSU geholfen zu haben.

1. Oktober 2013: Der Vater des Mordopfers Halit Yozgat, Ismail Yozgat, tritt als Zeuge auf: Er wirft sich auf den Boden, um die Position seines sterbenden Sohns zu beschreiben. Am Tag darauf appelliert dessen Mutter eindringlich an Zschäpe, zur Aufklärung beizutragen.

16. Jänner 2014: Der Polizist Martin A., der beinahe das elfte Todesopfer des NSU geworden wäre, sagt im Prozess als Zeuge aus.

16. Juli 2014: Das Hickhack um Zschäpes Verteidiger beginnt: Sie gibt an, sie habe kein Vertrauen mehr in ihre Pflichtverteidiger. Wenig später schmettert das Gericht ihren Antrag auf neue Anwälte ab.

6. Juli 2015: Der Krach geht weiter - deshalb ordnet das Gericht Zschäpe einen vierten Pflichtverteidiger bei: Mathias Grasel. Ihre Alt-Verteidiger scheitern mit Versuchen, von den Mandaten entbunden zu werden. Einmal zeigt Zschäpe die drei sogar an - erfolglos.

9. Dezember 2015: Zschäpe äußert sich erstmals vor Gericht: Am 249. Verhandlungstag verliest ihr neuer Anwalt Grasel eine Aussage. Darin räumt sie ein, von den Banküberfällen ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewusst zu haben. Sie gesteht, die letzte Fluchtwohnung des Trios in Zwickau in Brand gesteckt zu haben. Aber von den Morden und Anschlägen will sie immer erst im Nachhinein erfahren haben.

16. Dezember 2015: Auch Wohlleben bricht sein Schweigen. Er bestreitet, eine der Mordwaffen, die "Ceska", beschafft zu haben.

29. September 2016: Nach dreieinhalb Jahren ergreift Zschäpe zum ersten Mal persönlich das Wort - für eine kurze Erklärung: Sie bedauere ihr "Fehlverhalten" und sie verurteile, was ihre Freunde Mundlos und Böhnhardt den Opfern "angetan haben".

17. Jänner 2017: Der Psychiater Henning Saß bescheinigt Zschäpe volle Schuldfähigkeit; sie sei möglicherweise noch immer gefährlich.

3. Mai 2017: Der von Zschäpes Vertrauensanwälten benannte Gutachter Joachim Bauer attestiert Zschäpe verminderte Schuldfähigkeit. Doch das Gericht lehnt Bauer später wegen befürchteter Parteilichkeit ab.

25. Juli 2017: Die Bundesanwaltschaft beginnt mit ihrem Plädoyer.

12. September 2017: Bundesanwalt Herbert Diemer fordert lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für Zschäpe und teils lange Haftstrafen für die Mitangeklagten. Am 13. September erlässt das Gericht Haftbefehl auch gegen André E.

15. November 2017: Nach zwei Monaten Stillstand wegen zahlreicher Befangenheitsanträge beginnen die Plädoyers der Nebenkläger - mit Frontalangriffen auf Zschäpe, aber auch auf die deutsche Bundesanwaltschaft.

24. April 2018: Die Verteidiger-Plädoyers beginnen: Zschäpes Vertrauensanwälte weisen den Anklagevorwurf zurück, die heute 43-Jährige sei Mittäterin an den Morden und Anschlägen des NSU gewesen, und fordern am Ende eine Haftstrafe von unter zehn Jahren.

3. Juli 2018: Zschäpe und drei der vier Mitangeklagten äußern sich in persönlichen Schlussworten. Zschäpe distanziert sich noch einmal von den NSU-Verbrechen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl kündigt das Urteil für den 11. Juli an.

mehr aus Weltspiegel

Eurobarometer: Nur drei von fünf Europäern können Fremdsprache

Tödliches Schiffsunglück in Ungarn: Kapitän festgenommen

Jubel im Lager Assange: Vorerst keine Auslieferung an USA

90-Jähriger wurde zum ältesten Menschen im All

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

23  Kommentare
23  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
( Kommentare)
am 13.07.2018 08:09

Die Rolle der deutschen Behörden ist noch zu klären. 2 Dokus:
NSU-Kampf um die Wahrheit https://youtu.be/I4viFr6g6-U
Tod im Wohnmobil https://youtu.be/jHTJs_IiE3U

lädt ...
melden
antworten
mitreden (28.669 Kommentare)
am 11.07.2018 16:34

Gut so!

lädt ...
melden
antworten
alpe (3.482 Kommentare)
am 11.07.2018 15:43

Und eine wachsende Zahl der Bevölkerung verehrt die Dame als Schutzheilige!

lädt ...
melden
antworten
gumba (2.891 Kommentare)
am 11.07.2018 13:26

Sehr gut. Holt die opfer zwar nicht mehr zurück aber zeigt den Angehörigen dass sie nicht alleine gelassen werden. Gsd ist ihre Lügengeschichte nicht aufgegangen. Und die anderen fassen zumindest auch strafen aus.

lädt ...
melden
antworten
pepone (60.622 Kommentare)
am 11.07.2018 12:33

es ist eine Schande dass sie NUR 15 jahren sitzen muss und danach weder frei ist !!! UNFASSBAR traurig

lädt ...
melden
antworten
neptun (4.151 Kommentare)
am 11.07.2018 12:35

Lebenslange Haft und besonders schwere Schuld: theoretisch nur 15 Jahre, praktisch nicht.

Einfach versuchen den Text zu verstehen hilft ungemein.

lädt ...
melden
antworten
pepone (60.622 Kommentare)
am 11.07.2018 13:29

neptun
geh bitte kannst mir helfen ? i schoffs ned !
Klugscheisser gibt es überall , auch im OÖN Forum .

mir wäre lieber gewesen sie hätte noch nach der Haft versperrt werden DÜRFEN .

lädt ...
melden
antworten
neptun (4.151 Kommentare)
am 11.07.2018 20:37

Nun mit 45000+ Posts wird die Qualität eben dürftig wenn man den ganzen Tag nichts anderes tut kann man eben kein Verstehen eines Urteils voraussetzen.

Husch Herr Pepone, Sie haben Ihr Soll von mindestens 30 Posts pro Tag noch nicht erfüllt!

lädt ...
melden
antworten
neptun (4.151 Kommentare)
am 11.07.2018 20:48

Glaub ich Ihnen. 45000facher Klug....s....

lädt ...
melden
antworten
Orlando2312 (22.361 Kommentare)
am 11.07.2018 14:24

Welches Urteil hätte eine längere Haftstrafe gebracht als lebenslänglich? merkwürdiger Einwurf von pepone.

lädt ...
melden
antworten
alpe (3.482 Kommentare)
am 11.07.2018 15:42

Die Schwere der Schuld wurde festgestellt.
Nach 15 Jahren kommt die nicht raus.

lädt ...
melden
antworten
926493 (3.101 Kommentare)
am 11.07.2018 12:29

Rechtsextremismus ist eine kranke Ideologie, die vor Morden nicht zurückschreckt. Lebenslang schon alleine für ihre Überzeugung.

lädt ...
melden
antworten
Biobauer (6.037 Kommentare)
am 11.07.2018 12:36

Jeder Extremismus ist Krank und gehört unterbunden.
By the Way, vergessen wir die Baader Meinhoff Bande und ihr Umfeld nicht.

lädt ...
melden
antworten
Orlando2312 (22.361 Kommentare)
am 11.07.2018 13:55

Etwas jüngeres aus der linken Szene haben Sie nicht gefunden? Das ist fast ein halbes Jhdt her.

lädt ...
melden
antworten
pepone (60.622 Kommentare)
am 11.07.2018 12:05

von LASimon (464)
11.07.2018 10:31 Uhr

"Die Würde des Menschen ist unantastbar."

ja Richtig !

aber wie ist es mit der Würde der 10 getöteten ?
es hat ihr nichts genützt jahelang ihr Gesicht zu verstecken !

GUT SO , eine Mörderin weniger ;-(

lädt ...
melden
antworten
schutzengel75 (280 Kommentare)
am 11.07.2018 11:03

Bravo! Widerwärtiges Weib! Mörderbande!

lädt ...
melden
antworten
rektor (2.015 Kommentare)
am 11.07.2018 11:01

Gut so - Diese "Dame" gehört weggesperrt.

Bin ja schon gespannt ob unser Hr. Vizekanzler auch über diese abscheulichen Verbrechen und dieses Urteil seinen Kommentar auf Facebook abgibt.
Bei jedem Verbrechen wo ein Migrant auch nur ansatzweise beteiligt ist macht er das nämlich! zwinkern

lädt ...
melden
antworten
tradiwaberl (15.631 Kommentare)
am 11.07.2018 11:13

da wird er sicher was von "Mittäterschaft der linken Justiz" o.ä. daher schwadronieren.

lädt ...
melden
antworten
alf_38 (10.950 Kommentare)
am 11.07.2018 10:55

Möge sie in der Versenkung verschwinden und nie mehr auftauchen.

lädt ...
melden
antworten
xing (354 Kommentare)
am 11.07.2018 10:43

Die Gerechtigkeit hat gesiegt!

lädt ...
melden
antworten
kpader (11.506 Kommentare)
am 11.07.2018 07:44

Volle Härte für dieses Gfrast.

lädt ...
melden
antworten
LASimon (11.527 Kommentare)
am 11.07.2018 10:31

"Die Würde des Menschen ist unantastbar." Diese Haltung gilt auch gegenüber einer Frau Zschäpe. Daran ändert auch das Urteil nichts, das übrigens mit "besonderer Schwere der Schuld" ausgesprochen wurde; damit ist eine vorzeitige Entlassung extrem erschwert, wenn nicht überhaupt ausgeschlossen.

lädt ...
melden
antworten
kakr (447 Kommentare)
am 11.07.2018 13:23

Wer die Würde anderer Menschen nicht nur antastet sondern mit Füßen tritt, sollte es tunlichst unterlassen, sich auf die Menschenrechte zu berufen und sie für sich zu reklamieren. Frau Zschäpe und ihresgleichen dürfen sind gut bedient mit einem Prozess vor einem unabhängigen Gericht, engagierten Pflichtverteidigern und dem deutschen Vollzugssystem fühlen. Ich jedenfalls würde mich freuen, von dieser "Dame" nie wieder etwas zu hören.

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen