Bodypacker-Prozess: Berufung gegen Urteil
LINZ. Die vom Landesgericht Linz im Prozess um einen Bodypacker (37), der beim Kokaintransport beinahe ums Leben gekommen wäre, Donnerstagabend gesprochenen Urteile sind nicht rechtskräftig geworden.
Die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger aller fünf Angeklagten meldeten Rechtsmittel an, wie seit Montag feststeht.
Der 37-Jährige Bodypacker reiste im Dezember 2014 mit 1,3 Kilogramm Kokain im Bauch aus der Dominikanischen Republik nach Oberösterreich. In einer Linzer Wohnung hätte er das in 133 Plastikkugeln verpackte Suchtgift wieder ausscheiden sollen. Das gelang zum Großteil nicht. Sein Gesundheitszustand wurde immer schlechter. Nach drei Tagen wurde er nach Tschechien gebracht, wo er sich in ein Hotel schleppte und danach im Spital gerettet wurde.
Die aus der Dominikanischen Republik stammenden zwei Frauen und drei Männer im Alter zwischen 35 und 49 Jahren waren in dem Schöffenprozess in Linz unter anderem entweder als mutmaßliche Auftraggeber oder Mitwirkende bei Suchtgiftschmuggel und -handel, Freiheitsentziehung und Aussetzung angeklagt. Sie wurden allesamt schuldig gesprochen und zu Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und zehn Jahren verurteilt. Vier von ihnen meldeten gleich über ihre Verteidiger Rechtsmittel an. Bis zum Montag legte auch die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das ihrer Meinung nach zu geringe Strafausmaß für alle schuldig Gesprochenen ein. Auch der Anwalt der fünften, geständigen Angeklagten will gegen die Strafe berufen.
so draufgehen muss auch ein elendiger tod sein...schiach. ja ich weiss der ist nicht gestorben.