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Ärzte-Arbeitszeit und Ausbildung: Die genauen Regelungen

Von nachrichten.at/apa, 24. Oktober 2014, 00:04 Uhr
(Symbolfoto) Bild: APA

WIEN. Die Ärzteausbildung wird auf neue Beine gestellt. Das hat der Nationalrat am Donnerstag beschlossen. Die Änderungen im Detail.

Ausbildung

Im kommenden Jahr wird die Ärzteausbildung reformiert. Nach dem Studium sind neun Monate Basisausbildung zum Erwerb klinischer Grundkompetenzen in den Bereichen Innere Medizin, Chirurgie und Notfallmedizin vorgesehen.

Danach muss sich der angehende Mediziner für eine allgemeinmedizinische oder fachärztliche Ausbildung entscheiden. Für angehende Allgemeinmediziner gibt es dann 27 Monate Spitalspraxis plus mindestens sechs Monate Lehrpraxis in einer Ordination - in weiteren Ausbauschritten soll die Zeit in der Lehrpraxis auf mindestens zwölf Monate steigen. Für Fachärzte sind mindestens 27 Monate Sonderfach-Grundausbildung (abhängig von der Fachrichtung) plus 27 Monate Schwerpunktausbildung vorgesehen. 25 der 35 Stunden Kernausbildungszeit sind zwischen 7 und 16 Uhr zu absolvieren.

Weiters sieht der Entwurf auch vor, dass die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit in Österreich nicht mehr an die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. an jene eines EU-Mitgliedslands oder einer EWR-Vertragspartei gebunden ist.

Arbeitszeit

Die neue Arbeitszeitregelung für Spitalsärzte folgt einer EU-Vorgabe. Bis Mitte 2021 soll mit dem neuen Gesetz die wöchentliche Durchschnitts-Arbeitszeit von derzeit bis zu 60 auf maximal 48 Stunden beschränkt werden. Bereits ab 2015 dürfen Ärzte im Krankenhaus nur noch dann mehr als 48 Stunden Dienst machen, wenn sie schriftlich ihr Einverständnis erklären.

Bis Ende 2017 sind so maximal 60 Stunden erlaubt, ab 2018 höchstens 55 Arbeits- und Bereitschaftsstunden, ab Mitte 2021 ist dann die 48-Stunden-Woche Vorschrift. Allerdings kann der Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen (vier Monate) "unter besonderen Umständen" auf ein Jahr (52 Wochen) ausgedehnt werden, die maximale Arbeitszeit in einzelnen Wochen bleibt weiter bei 72 Stunden.

Ferner festgelegt wird eine Reduktion der verlängerten Wochenend- und Feiertagsdienste für Ärzte. Anstelle der derzeit erlaubten Wochenenddienste von bis zu 49 Stunden soll es ab 2018 nur mehr 29-Stunden-Dienste und ab 2021 maximal 25-Stunden-Dienste geben. Die Ausgleichsruhezeit muss sofort nach dem Wochenenddienst - und nicht wie bisher innerhalb des viermonatigen Durchrechnungszeitraums - konsumiert werden.

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