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Bub in Hundebox gesperrt: Opferanwalt will Land NÖ klagen

Von nachrichten.at/apa, 05. April 2024, 17:50 Uhr
Kind in Hundebox gesperrt Prozess in Krems
In dieser Hundebox war der damals 12-Jährige eingesperrt.  Bild: (APA/CHRISTOPHER ECKL)

ST. PÖLTEN/KREMS. Im Fall um einen nun 13-Jährigen, der von seiner Mutter im Waldviertel in eine Hundebox gesperrt und gequält worden sein soll, will Opferanwalt Timo Ruisinger eine Amtshaftungsklage gegen das Land Niederösterreich einbringen.

Der Jurist vermutet ein Behördenversagen, berichtete der ORF NÖ am Freitag. Die Mutter und eine mutmaßliche Komplizin waren Ende Februar in Krems nicht rechtskräftig zu Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden.

Im Strafverfahren habe es Anhaltspunkte dafür gegeben, "die den Rückschluss zulassen, dass die Beamten und Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya nicht alles Mögliche getan haben, um Schaden vom Kind abzuwenden", sagte Ruisinger zum ORF NÖ. Die Kinder- und Jugendhilfe hatte nach Bekanntwerden des Falls im Vorjahr betont, dass eine sofortige Prüfung der internen Abläufe ergeben habe, dass "alle rechtlichen und fachlichen Vorgaben eingehalten wurden". Aufgrund von im Gerichtsverfahren bekanntgewordenen Details wurde eine nochmalige Prüfung des Falls veranlasst. Untersucht werden soll von der Fachaufsicht des Landes, "ob alle rechtlichen und fachlichen Standards" eingehalten wurden.

Sohn geschlagen, gefesselt und geknebelt

Die 33-jährige Mutter soll ihren Sohn geschlagen, gefesselt, geknebelt und ihn wiederholt über Stunden in eine Hundebox eingesperrt haben. Am 22. November 2022 hatte sich das Kind in akut lebensbedrohlichem Zustand befunden. Der Zwölfjährige überlebte wegen des Einschreitens einer Sozialarbeiterin, die der Familie aufgrund einer Beratung bekannt war. Als Komplizin der Kindsmutter soll eine damalige Freundin der Waldviertlerin fungiert haben.

Die 33-Jährige hatte in dem Geschworenenprozess wegen versuchten Mordes, Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie wegen Freiheitsentziehung 20 Jahre Haft erhalten. Ihre ehemalige Freundin wurde wegen fortgesetzter Gewaltausübung als Beitrags- oder Bestimmungstäterin 14 Jahre verurteilt. In beiden Fällen wurde zudem die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum ausgesprochen. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig, weil die Verteidiger Rechtsmittel eingebracht haben.

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