Unbehagen und Kopfschütteln über den "Auftritt" des Amokfahrers
GRAZ. Videos der Wahnsinnsfahrt erschütterten die Zuhörer, die den Prozess via Live-Übertragung in einem Nebensaal mitverfolgten.
Alen R. gab es gestern nicht nur live im großen Schwurgerichtssaal, sondern auch in einem kleinen Nebensaal am Straflandesgericht mittels Live-Stream. 60 Zuhörerplätze waren dort verfügbar. Nur mit Zählkarte (dafür ohne elektronischen Geräte) war der Zutritt erlaubt. Minuten vor Prozessbeginn gab es noch einmal eine letzte, harte Security-Prüfung ("Bitte halten Sie alle Ihre Zählkarten in die Höhe!"), die nicht alle bestanden. Als R. in seinem weißen Outfit aufgerufen wird, weicht das anfängliche Gemurmel einer beinahe gespenstischen Stille. Manch einer war wohl froh darüber, zwar live dabeizusein, R. aber doch nicht näher kommen zu müssen.
"Zahlreiches Kopfschütteln folgt, als der Angeklagte vermehrt widersprüchliche Aussagen abliefert", berichtet die "Kleine Zeitung". Als er den Satz fallen lässt, dass er am 20. Juni "nur ein Mädel kennenlernen wollte", das Treffen aber von seinem bösen Schwiegervater inszeniert worden sei, kommt einem Zaungast ein kurzer Lacher aus. Schließlich werden Videosequenzen von der verheerenden Amokfahrt eingespielt. Die Schwarz-Weiß-Aufnahmen aus Überwachungskameras sind dermaßen schockierend, dass plötzlich eisiges Schweigen den Saal umhüllt.
Ein unbehagliches Gefühl macht sich breit. Man hört nur noch die Fragen ("Bitte was? Sie sagen, Sie sind den Menschen ausgewichen?") und Antworten ("Ja, ich wollte nur zur Polizei fahren") aus der Verhandlung.
Man sieht das SUV-Geschoss, das Menschen regelrecht ummäht. Nur ein einziger Kommentar über das bis heute Unfassbare platzt in die Stille: "Mein Gott!"
Auch heute berichtet nachrichten.at per Liveticker aus Graz. Hier geht es zum Liveticker.
In solchen Fällen frage ich mich immer wieder, was denkt sich ein Verteidiger, der so ein Individuum vertritt?
Vor Allem, wie würde dieser reagieren, wenn ein Angehöriger zu Schaden gekommen wäre?
Das ist nicht allgemein zu beantworten. Aber grundsätzlich ist der Verteidiger / die Verteidigerin dazu da, einen fairen Verhandlungsverlauf sicherzustellen. Das ist in der österreichischen Rechtssprechung so verankert, und auch gut so.
Falls Angehörige der Anwältin zu Schaden gekommen wären, hätte sie wegen Befangenheit abgelehnt. Da es aber unwahrscheinlich ist, dass Angehörige von allen am zuständigen Gericht zugelassenen Anwälten beim gleichen Ereignis bzw. durch den gleichen Täter zu Schaden kommen, wäre mit Sicherheit ein Kollege / eine Kollegin eingesprungen.
Sehr gut geschrieben @Skat,dieser Drecksack soll aber in seinem weißen Anzug in der Hölle schmorren!
Ach was, bei diesem Psychoreport darf man schreiben??
So was aber auch! Aber ich und viele andere User mögen nicht! Sieht man auch, wenn man bei gewissen Themen "mundtot" gemacht wird!
Liebe OÖN. wenn ihr so weitermacht, laufen euch auch noch die letzten User davon......Meinungsaustausch ist immer gut und wichtig, aber man sollte zu allen Themen kommentieren dürfen!
Zum Thema selbst...Warum diese "Verpixelung des Alen R??" Selbst die Krone bringt sein Foto frei heraus! Man sollte keinen Attentäter eine Lobby bieten!
und wieso darf man rizvanovic nicht schrreiben?
das ist die "vornehme zurückhaltung" des qualitätsblattls diesem individuum gegüber...
Die Krone als Referenz anzugeben ist schon ein wenig gewagt.
Die haben auch die Leichen um Transporter auf der Autobahn unverpixelt publiziert.
Davon abgesehen gebe ich in der Sache recht. Nur die Argumentation ist falsch
@watergate2000 Ja, da gebe ich dir Recht! Das Foto mit dem Transporter ist eine Frechheit und absolut auf`s schärfste zu verurteilen! Die Krone wurde damals gerügt, weil gewisse Fotos sollte man nicht veröffentlichen! LG.....