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Servicepauschale: Arbeiterkammer kritisiert Magenta

Von Verena Mitterlechner,  24. Mai 2024 18:30 Uhr
Telefonieren
Die Arbeiterkammer hat Anfang des Jahres eine Verbandsklage gegen A1, Magenta und Drei eingebracht. Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Es gibt verschiedene Klagen gegen Mobilfunkanbieter, entscheidend wird ein Urteil des Obersten Gerichtshofs.

Vor rund einer Woche wurde bekannt, dass sechs Kunden erfolgreich gegen ihre Mobilfunkanbieter vor Gericht gezogen waren. Sie hatten die Servicepauschale, die seit 2011 (meistens jährlich) eingehoben wurde, angefochten. Die Konsequenz eines rechtskräftigen Urteils: Die Pauschale muss rückerstattet werden. In mehr als 250 Fällen hätten A1, Magenta und Drei Urteile durch eine Rückzahlung abgewandt, heißt es von einem Anwalt.