Servicepauschale: Arbeiterkammer kritisiert Magenta
LINZ. Es gibt verschiedene Klagen gegen Mobilfunkanbieter, entscheidend wird ein Urteil des Obersten Gerichtshofs.
Vor rund einer Woche wurde bekannt, dass sechs Kunden erfolgreich gegen ihre Mobilfunkanbieter vor Gericht gezogen waren. Sie hatten die Servicepauschale, die seit 2011 (meistens jährlich) eingehoben wurde, angefochten. Die Konsequenz eines rechtskräftigen Urteils: Die Pauschale muss rückerstattet werden. In mehr als 250 Fällen hätten A1, Magenta und Drei Urteile durch eine Rückzahlung abgewandt, heißt es von einem Anwalt.