Ordnungswache darf Müllsünder jetzt auch strafen
WELS. Die vergangene Woche im Landtag verabschiedete Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes liefert nun die Basis dafür, dass die Welser Ordnungswache künftig Müllsünder anzeigen und somit auch strafen darf.
Bis dato hatte die Ordnungswache bereits regelmäßig die Altstoffsammelinseln im Stadtgebiet kontrolliert. Anzeigen an die zuständige Dienststelle Verwaltungspolizei konnte sie jedoch nur bei konkreten Hinweisen zum Täter erstatten. Heuer gab es bis Ende Mai 20 Anzeigen. Nun kann die Ordnungswache durch die Identitätsfeststellung effizienter vorgehen. Ebenfalls angehoben wurde in der Novelle die Strafhöhe: In Zukunft kann die Behörde eine Geldstrafe von bis zu 8500 Euro verhängen.
Achtlose Müllentsorgung
Angesichts der Zunahme des achtlos weggeworfenen Mülls im Stadtgebiet, die sich auch an den Müllbergen zeigt, die Freiwillige bei der aktuellen Flurreinigungsaktion einsammeln, begrüßt auch Bürgermeister Andreas Rabl (FP) die Novelle. "Endlich darf die Ordnungswache auch eingreifen. Wer künftig in Wels Abfall falsch entsorgt, muss Strafe zahlen. Wir hoffen, dass damit der Abfall wieder dort landet, wo er hingehört", betont Rabl.