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Wahlkarten zu früh ausgezählt: Diversion für Wahlleiter

02. Juli 2019, 18:27 Uhr
Verteidiger Oliver Plöckinger (links) mit den beiden Angeklagten  Bild: APA

LINZ. Nach Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai 2016 hat sich am Dienstag das Schöffengericht in Linz für eine Diversion in Höhe von 2.750 Euro gegen den Bezirkswahlleiter von Freistadt ausgesprochen.

Er hatte vorzeitig bereits am Sonntagabend die Briefwahlkarten ausgezählt. Der Oberstaatsanwalt lehnte die Diversion aus generalpräventiven Gründen ab.

Die Schöffen waren zu der Überzeugung gelangt, dass beim Vorwurf des Amtsmissbrauchs ein Schädigungsvorsatz des Angeklagten nicht zweifelsfrei nachweisbar sei. So blieb nur mehr die falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt übrig. Der Wahlleiter hatte in einer Niederschrift festgehalten, dass erst am Montag ab neun Uhr die Briefwahlkarten ausgezählt worden seien.

Außer dem Wahlleiter war auch noch ein Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs angeklagt. Er soll eine Diensteinteilung unterfertigt haben, wonach Hilfskräfte zur Aufarbeitung der Briefwahl bereits für Sonntag eingeteilt wurden. Er wurde nicht rechtskräftig freigesprochen.

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7  Kommentare
7  Kommentare
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lentio (2.771 Kommentare)
am 02.07.2019 23:25

Die beiden sollten kein öffentliches Gebäude mehr betreten dürfen...

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betterthantherest (34.319 Kommentare)
am 02.07.2019 22:00

Diversion?

Das Ermöglichen von Wahlbetrug ist damit ein Kavaliersdelikt.

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soling (7.432 Kommentare)
am 02.07.2019 20:03

Und wo ist jetzt die Strafe für dieses Vergehen?

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amha (11.404 Kommentare)
am 02.07.2019 18:49

Eine Schande, dieses „Urteil“!

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betterthantherest (34.319 Kommentare)
am 02.07.2019 22:01

finde ich auch.

Hoffe, auf dem Zivilrechtsweg werden erhebliche Schadenersatzforderungen fällig.

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betterthantherest (34.319 Kommentare)
am 02.07.2019 14:36

Eines der höchsten Güter in der Demokratie - das Wahlrecht - wurde von den Professionisten in der Wahlabwicklung mit Füßen getreten.

Ich bin froh, dass dieses jahrelange skandalöse Vorgehen - welches Betrug Tür und Tor öffnet - endlich abgestellt wurde.

Ich erwarte mir, dass es empfindliche Strafen dafür gibt - eine Höhe die sich auch auf den Strafregisterauszug auswirkt.

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hannes1 (128 Kommentare)
am 02.07.2019 18:26

Das Problem ist dass so wie er es begründet hat "das haben wir immer schon so gemacht" es überall gemacht wird.

Von Jahr zu Jahr wurden die Vorschriften großzügiger ausgelegt. In einem Jahr waren Vorarbeiten noch zusammen räumen, im nächsten wurden bereits die Kuverts geöffnet, im nächsten wurde dann schon angefangen und schlussendlich wird dann alles sofort erledigt weil man ja nicht mehr Geld bekommt wenn man am Montag nochmal rein kommt.

Die Beisitzer sind immer glücklich darüber wenn sie sich Montag nicht noch freinehmen müssen.

Es wurde Zeit, dass mal eine Wahl erfolgreich angefochten wurde, damit die Gesetze wieder mehr eingehalten werden.

Dieser eine Mensch der nur eine von vielen war die das wie jeweils der Vorgänger immer etwas lasch gemacht haben sollte dagegen jetzt nicht die volle härte des Gesetzes zu spürgen bekommen. 500€ Geldstrafe und gut ist es.

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