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"Nach dem Kauf eines Bootes sollte der Besitzer es sofort versichern lassen"

Von Edmund Brandner, 07. November 2018, 00:04 Uhr
"Nach dem Kauf eines Bootes sollte der Besitzer es sofort versichern lassen"
Dutzende Boote am Traunsee und Attersee fielen vergangene Woche dem Sturm zum Opfer. Bild: Sommer

GMUNDEN. Der Jurist Philipp Ortner über "höhere Gewalt", Kollisionen und rechtliche Konsequenzen.

Der Föhnsturm in der vergangenen Woche (hier sehen Sie Bilder vom Attersee) kam etliche Bootsbesitzer teuer zu stehen. Der Gmundner Rechtsanwalt Philipp Ortner ist auf Schifffahrtsrecht spezialisiert und selbst Bootsbesitzer. Im Interview mit den OÖNachrichten gibt der Jurist Auskunft über Haftungsfragen nach Sturmschäden, Versicherungen – und die fachgemäße Befestigung von Booten.

 

Sind Boote normalerweise versichert?

Grundsätzlich gibt es keine Versicherungspflicht für Boote. Motorboote sind aber üblicherweise haftpflichtversichert. Dazu gehören auch Segelboote mit Motor. Damit sind Schäden abgedeckt, die mein Boot an anderen Booten oder am Ufer verursacht. Wenn ich will, dass Sturmschäden auch am eigenen Boot abgedeckt sind, brauche ich eine Kaskoversicherung.

Haben Sie das Gefühl, dass Freizeitkapitäne das Thema Versicherung ernst genug nehmen?

Ich habe keine statistischen Daten, aber ich glaube, vor allem bei der Kaskoversicherung gibt es noch Nachholbedarf. Mich wundert das ein wenig, weil es hier im Schadensfall um hohe Summen gehen kann. Boote sind teuer, da sollte man sich auch eine Versicherung leisten. Kaskoversicherungen sind außerdem ja nicht teuer. Wenn sich ein Boot löst und andere Boote beschädigt, würde die Haftpflichtversicherung zum Zug kommen. Allerdings gibt es einen großen Unterschied zum Kfz-Bereich: Bei Booten gibt es eine Verschuldenshaftung, während es bei Kraftfahrzeugen eine Gefährdungshaftung gibt. Das bedeutet bei Unfällen mit losgelösten Booten, dass der Geschädigte das Verschulden des anderen beweisen muss.

Das heißt, er müsste im Nachhinein beweisen können, dass ein Boot, das sich loslöste, nicht korrekt angebunden war.

So ist es. Und das ist gar nicht immer so einfach nachzuweisen. Am Ende steht oft Aussage gegen Aussage.

Nun gibt es Stürme, bei denen die beste Vertauung nicht verhindern kann, dass ein Boot sich loslöst. Ist das dann "höhere Gewalt"?

Naturereignisse wie außergewöhnliche und unvorhersehbare Stürme können als "höhere Gewalt" bewertet werden. Dann wäre das ein Ausschlussgrund für die Haftung.

War der Föhnsturm der vergangenen Woche "höhere Gewalt"?

Das können nur Wetterexperten feststellen. Dabei spielen eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle. Der selbe Sturm kann am Attersee ganz andere Auswirkungen haben als am Traunsee. Und es geht nicht nur um die Windstärke, sondern auch um andere Faktoren wie Windrichtung. Das ist eine komplexe Sache, die für jeden einzelnen Schadensfall beurteilt werden muss.

Wie können sich Bootsbesitzer vor Haftungen im Falle eines Sturms schützen?

Obwohl die Beweislast wie gesagt beim Geschädigten liegt, würde ich empfehlen, von Zeit zu Zeit die korrekte Verankerung oder Vertauung des eigenen Bootes zu dokumentieren, am einfachsten mit einem Foto.

Wir sprechen immer von der Kollision zweier Boote. Was passiert, wenn ein Boot am Ufer Sachschäden verursacht?

An der Rechtslage ändert sich da nichts. Auch hier gilt die Verschuldenshaftung.

Welchen Ratschlag würden Sie Bootsbesitzern nach diesem Sturm geben?

Versichern Sie Ihr Boot gleich nach dem Kauf und wenden Sie sich dabei an eine Versicherung, die spezielle Angebote für Wassersport hat. Sollte ein Schaden entstanden sein – egal, ob man Schädiger oder Geschädigter ist – sollte man sich sofort an den Rechtsanwalt seines Vertrauens wenden, weil es hier viele Faktoren zu berücksichtigen gibt, beispielsweise versicherungstechnische Fristen.

Hat Ihr eigenes Boot den Sturm überstanden?

Ja, weil ich es schon vorher zum Überwintern aus dem See gekrant hatte.

Wie sichern Sie Ihr Boot, wenn es noch im Wasser liegt?

Mein Boot hängt im Sommer an einer Boje. Ich sichere es mit einem starken Festmacher samt Palstek-Knoten, der sich sehr bewährt hat. Zusätzlich sichere ich das Boot noch mit einer weiteren Festmacherleine ab. Das ist nicht vorgeschrieben aber empfehlenswert. Sicher ist sicher.

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6  Kommentare
6  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Plaudertasche1970 (2.682 Kommentare)
am 08.11.2018 09:18

Ein unglaublich toller, aufschlussreicher Artikel. zwinkern
Als ob das nicht JEDER Bootseigentümer wüsste...
Echt peinlich.
Herbstloch?

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jago (57.723 Kommentare)
am 07.11.2018 10:37

> "Nach dem Kauf eines Bootes sollte der Besitzer es sofort versichern lassen"

... sollte es der Besitzer sofort versichern lassen

Was studieren denn die Gymnasiasten? Die Ibiche des Kranikus!

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pepone (60.622 Kommentare)
am 07.11.2018 09:45

ein Boot ist wie ein Straßenfahrzeug zu behandeln , das weiß doch jede/r der das Patent gemacht hat .

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 07.11.2018 10:01

genau so ist es.

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mynachrichten1 (15.437 Kommentare)
am 07.11.2018 09:10

wie immer gibt es im juristischen keine klaren Ansagen.

Höhere Gewalt muss man im Einzelfall bewerten.

Wenn ein Tsunami oder ein Wirbelsturm am Traunsee wirksam wird, dann ist es wahrscheinlich höhere Gewalt.

Aber diese Föhnsturm würde keinem richtig vertauten Boot was anhaben.

Höhere Gewalt war es auch nicht am Attersee, irgendwann kann es jeden Steeg umhauen, das Alter ist ja auch ausschlaggebend, und die Wellen können sich halt manchmal vielleicht auch nur kurzzeitig aufbauen und auch sichere Steege in UFERNÄHE beschädigen..

Man darf gespannt sein, aber höhere Gewalt sehe ich bei Weitem nirgends, also darf die Versicherung zahlen, so eine vorhanden.

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Fraga (571 Kommentare)
am 07.11.2018 17:34

Tut mir leid, aber am Attersee gibt es nur Stege für die Boote und keine Steege, weil Steege sind nach wie vor geografische Ortsteile.
Nichtsdestotrotz hat bei Booten eine gute Vertäuung samt Versicherung seinen Sinn.

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