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Drogenhandel und gefährliche Flucht: 30 Monate Haft für jungen Innviertler

Von Thomas Streif, 11. Februar 2021, 10:05 Uhr
Drogenhandel und gefährliche Flucht: 30 Monate Haft für jungen Innviertler
Im Rieder Schwurgerichtssaal musste sich der 20-Jährige aus dem Bezirk Braunau gestern Vormittag vor einem Schöffensenat verantworten. Bild: Streif

BRAUNAU / RIED. Bei der versuchten Festnahme flüchtete der 20-Jährige und gefährdete mehrere Personen

Im schwarzen Anzug und unter der Beobachtung eines Justizwachebeamten betritt der eher schmächtige Angeklagte im Beisein seiner Eltern und Strafverteidiger Kurt Jelinek den Schwurgerichtssaal in Ried. Die Liste der Anklagepunkte umfasst nicht weniger als sieben Tatbestände, vom Verbrechen des Suchtgifthandels bis hin zum Widerstand gegen die Staatsgewalt. Mit Abstand am schwersten wiegt der Tatbestand des Drogenhandels. Wie berichtet, lieferte sich der 20-Jährige aus dem Bezirk Braunau Anfang Dezember mit der Polizei bei seiner geplanten Festnahme eine riskante Verfolgungsjagd, bei der auch Fußgänger massiv gefährdet wurden. Während er vor der Polizei mit bis zu 150 km/h davonraste, warf der Beschuldigte mehrere Drogenpakete aus dem fahrenden Auto.

Bei einem weiteren Fluchtversuch konnten sich Beamte nur durch einen Sprung zur Seite retten. Nachdem der Mann endlich angehalten werden konnte, versuchte ein Polizist, den Schlüssel abzuziehen. Dabei stieg der Angeklagte erneut aufs Gas.

Zudem wurde ein Dienstauto der Polizei vom 20-Jährigen gerammt, der Polizist wurde zum Glück nicht schwerer verletzt.

Laut Staatsanwältin Petra Stranzinger verkaufte der einschlägig vorbestrafte Innviertler kiloweise Cannabis, der Strafrahmen für das Verbrechen des Suchtgifthandels in dieser Dimension beträgt bis zu 15 Jahre Haft. "Die Polizisten hatten bei dem Einsatz riesiges Glück", sagt Stranzinger.

"Mein Mandant ist sehr froh, dass nicht mehr passiert ist. Er hat in seiner Vergangenheit oft falsche Entscheidungen troffen." Der Angeklagte habe sich falsche Freunde gesucht und sei selbst alles andere als ein guter Umgang gewesen, sagt Verteidiger Jelinek.

Der Beschuldigte spricht leise, seit seiner Festnahme sitzt er in der Justizanstalt Ried in Untersuchungshaft. "Nachdem mich die Polizei aufgehalten und angekündigt hat, das Auto zu durchsuchen, habe ich einfach schwarzgesehen. Ich bin einfach losgefahren", sagt der Angeklagte zu Stefan Kiesl, dem vorsitzenden Richter des Schöffensenats.

Bei seiner Flucht stand der Mann aus dem Bezirk Braunau unter dem Einfluss von Drogen. Mehrere Kilogramm Cannabis hatte er bei einem Freund gelagert. "Ich hatte Angst, dass es sonst meine Eltern daheim finden", sagt der Angeklagte. Von dort holte er die Drogen und verkaufte sie weiter. Als Belohnung habe sein Freund seinen Eigenbedarf an Cannabis nicht bezahlen müssen.

"Sie sind schwer kriminell"

"Wie würden Sie Ihre aktuelle Situation beschreiben?", will Richter Kiesl wissen. "Scheiße, entschuldigen Sie bitte die Wortwahl", antwortet der junge Mann. "Sie dürfen das schon so bezeichnen, ich denke, das ist sogar noch untertrieben", sagt Kiesl und fügt hinzu: "Sie werden die Kurve ohne Hilfe nicht kratzen. Das haben Sie nach Ihrer Verurteilung im Herbst 2019 grandios bewiesen. Sie sind kriminell, schwer kriminell."

Das sei ihm nicht bewusst gewesen, jetzt aber schon, so der Beschuldigte, der alle von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe zugibt. "Ich hoffe, das waren heute nicht wieder nur leere Lippenbekenntnisse. Die zwei einschlägigen Vorstrafen haben nämlich nichts gebracht. Wenn Sie so weitermachen, werden Sie noch viele Jahre in Haft verbringen, wollen Sie das Ihren Eltern antun?", sagt Staatsanwältin Stranzinger in ihrem Schlussplädoyer.

"Sie müssen endlich Hilfe annehmen, bisher waren Sie dazu nicht bereit", sagt der Bewährungshelfer. "Mein Mandant braucht eine Perspektive, im Gefängnis wird es nicht besser, daher ersuche ich um ein mildes Urteil", sagt Verteidiger Jelinek. Das letzte Wort hat der Beschuldigte: "Es tut mir leid, was ich vor allem meinen Eltern angetan habe."

Haftstrafe mit Perspektive

Nach einer halben Stunde Beratung gibt Richter Kiesl das Urteil des Schöffensenats bekannt. Der 20-Jährige muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. "Der Strafrahmen lag bei bis zu 15 Jahren. Mit dieser Strafe haben Sie eine Perspektive, weil Sie im Erstvollzug einer unbedingten Haftstrafe durchaus mit einer früheren bedingten Entlassung rechnen können. Nutzen Sie diese Chance, dann können Sie ein wertvoller Teil der Gesellschaft werden. Wenn noch einmal etwas Ähnliches vorfällt, gehen Sie sechs bis zehn Jahre ins Gefängnis", sagt Kiesl. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif

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