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Beim Überholen: 31-Jähriger raste mit 157 km/h durch Perg

Von nachrichten.at, 06. März 2024, 10:39 Uhr
Raser Laser Polizei
Mit 157 km/h wurde der Perger erwischt. Bild: VOLKER WEIHBOLD

PERG. Fast 60 km/h zu schnell war ein 31-jähriger Perger am Dienstag auf der B3 unterwegs.

Mit 157 km/h war ein 31-jähriger Pkw-Lenker am Dienstag um 16 Uhr auf der B3 im Ortsgebiet Auhof unterwegs. Während eines Überholvorganges wurde er mit dieser massiv überhöhter Geschwindigkeit von der Polizei gemessen.

Außerdem war seine siebenjährige Tochter ohne altersentsprechender Sitzerhöhung auf dem Rücksitz mit dabei. 

Der Führerschein wurde dem Raser vorläufig abgenommen, er wird angezeigt. 

  • Lokalisierung: Hier wurde die überhöhte Geschwindigkeit gemessen 
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57  Kommentare
57  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
elhell (2.148 Kommentare)
am 07.03.2024 13:59

Nicht nur Führerschein sondern Auto abnehmen, sollte jetzt möglich sein, oder?

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nixnutz (4.225 Kommentare)
am 07.03.2024 20:53

Nein ist nicht möglich. Wenn du schon keine Ahnung hast,.dann lese wenigstens die vielen Kommentare zu diesem Thema.

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speedy99 (137 Kommentare)
am 07.03.2024 10:05

Vor dem Posten, einmal lesen was man geschrieben hat und verifizieren ob das geschriebene auch seine Richtigkeit hat.

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MThommy (880 Kommentare)
am 06.03.2024 21:52

Er raste nicht durch Perg, sondern auf der B3 im Gemeindegebiet von Perg!

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nixnutz (4.225 Kommentare)
am 07.03.2024 20:54

Bitte bei den OÖN nicht zuviel Journalismus (der hat was mit Recherche zu tun) vermuten.

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Hans1958 (3.172 Kommentare)
am 06.03.2024 16:49

Führerschein abgenommen….und was ist mit dem Auto?

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nixnutz (4.225 Kommentare)
am 06.03.2024 16:57

Auf welcher rechtlichen Grundlage das Auto?

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nichtschweiger (5.984 Kommentare)
am 06.03.2024 17:16

Nicht auf dem neuesten Stand?

https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/gewessler-praesentiert-massnahmen-gegen-extreme-raserei;art385,3364917

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gutmensch (16.761 Kommentare)
am 06.03.2024 21:57

Drei km/h zu langsam. Bei 160 wäre das Auto weg gewesen.

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groma (1.062 Kommentare)
am 07.03.2024 08:00

33 nicht 3 km/h, also viiiiiel "zu langsam"

Wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten, kann die Behörde ein Verfallsverfahren gemäß Verwaltungsstrafgesetz auch schon beim ersten Mal einleiten.

https://infothek.bmk.gv.at/beschlagnahmung-von-raser-autos-ab-1-maerz-moeglich/

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Ger_Hard (3 Kommentare)
am 06.03.2024 16:39

Auto weg u Führerschein

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Alchimist108 (1.529 Kommentare)
am 06.03.2024 16:08

Auto auch weg?!? Hoffentlich!

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meierswivel (7.349 Kommentare)
am 06.03.2024 16:06

Was ist mit der Autoabnahme??? Die wurde doch genau für solche Verrückten beschlossen!

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nixnutz (4.225 Kommentare)
am 06.03.2024 16:58

Du kennst halt das Gesetz nicht.

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nichtschweiger (5.984 Kommentare)
am 06.03.2024 17:54

Offensichtlich kennst du die neuen Gesetze noch nicht!

https://www.derstandard.at/story/3000000210461/die-ersten-raserautos-sind-beschlagnahmt

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MThommy (880 Kommentare)
am 06.03.2024 21:42

Sie offenbar auch nicht, denn außerorts müssen es 70 km/h zu viel sein, damit das Auto beschlagnahmt wird.

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app4abo (2 Kommentare)
am 06.03.2024 15:30

Autofahren 🚗 kann eine der befreiendsten Erfahrungen sein, die es gibt. Das Gefühl, auf der offenen Straße zu sein, mit dem Horizont vor einem, kann ein wahrhaft euphorisches Gefühl hervorrufen 🌅. Aber wie bei allem im Leben, kommt es darauf an, Maß zu halten und die Regeln zu beachten.

Zu schnell zu fahren 🏎️💨, mag im ersten Moment wie ein Adrenalinschub wirken, ein Zeichen von Freiheit und Macht. Doch dieser kurze Rausch der Geschwindigkeit kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Die Physik und die menschliche Reaktionszeit setzen uns Grenzen, die wir nicht ignorieren können, ohne Risiken einzugehen.

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen 🚦 sind nicht willkürlich festgelegt. Sie basieren auf zahlreichen Studien und Statistiken, die zeigen, wie sich die Reaktionszeit bei höheren Geschwindigkeiten verlängert, was wiederum die Wahrscheinlichkeit von Unfällen erhöht. Ein Fahrzeug, das mit hoher Geschwindigkeit unterwegs ist, benötigt eine längere Strecke, um zum Stillstand zu kommen,

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MaxXI (736 Kommentare)
am 06.03.2024 15:52

Der geistige Horizont ist nicht in der Lage im Straßenverkehr zurechtzukommen.

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CptWildDuck (782 Kommentare)
am 06.03.2024 14:32

„durch“ Perg ist etwas irreführend in der Überschrift. Klingt schwer nach Ortsgebiet nicht nach B3 wo zwar nicht 157 aber immerhin 100 erlaubt sind.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.616 Kommentare)
am 06.03.2024 14:11

Warum wurde das Fahrzeug bei einer derart hohen Überschreitung nicht auch gleich einkassiert?

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StevieRayVaughan (3.206 Kommentare)
am 06.03.2024 14:15

„Fast 60 km/h zu schnell war ein 31-jähriger Perger am Dienstag auf der B3 unterwegs.“

Wann drohen die Beschlagnahme und Versteigerung des Autos?

„Zur Anwendung kommen die harten Strafen nur bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen von MEHR ALS 60 km/h im Ortgebiet bzw. mehr als 70 km/h außerorts.“

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dachbodenhexe (5.700 Kommentare)
am 06.03.2024 13:40

Wie man sieht, lassen sich Raser durch die Enteignung des Fahrzeuges NICHT vom Rasen abhalten. Dies mag unter Anderem daran liegen, dass ein geleastes Fahrzeug nicht enteignet werden kann oder auch dadurch dass manche Fahrzeuge nur noch einen sehr geringen Wert haben.

Die Enteignung des Fahrzeuges sollte daher wieder abgeschafft werden, denn das damit verbundene Ergebnis ist wie es nun scheint kontraproduktiv.

Den Rasern sollte der Führerschein abgenommen werden und sie sollten eine ordentliche Strafe in Form von Geld und/oder Gefängnis bekommen. Damit wäre auch der negativen Entwicklung des Staates in die totalitäre Richtung Einhalt geboten.

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tomk32 (933 Kommentare)
am 06.03.2024 13:52

Tag 6 der neuen Regelung und die Forums-Experten sehen die Regelung als gescheitert an...

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StevieRayVaughan (3.206 Kommentare)
am 06.03.2024 14:17

Das hat ja ganz sicher nichts damit zu tun, das hier Fr. Gewessler Ministerin ist...

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StevieRayVaughan (3.206 Kommentare)
am 06.03.2024 14:14

Ob man erfahren kann, was die Hexe auf ihrem Dachboden so alles mitkriegt?

"In Wien musste jetzt der erste Verkehrsteilnehmer "mit Bleifuß" seinen Pkw abgeben, berichtete die Landespolizeidirektion am Dienstag. Der Mann soll am Wochenende zu nächtlicher Stunde am Hernalser Gürtel im Bezirk Josefstadt mit bis zu 114 km/h unterwegs gewesen sein. Auch in weiteren Bundesländern gab es offenbar schon vereinzelt vorläufige Beschlagnahmungen."

https://apa.at/news/erstes-raser-auto-in-wien-beschlagnahmt/#:~:text=In%20Wien%20musste%20jetzt%20der,km%2Fh%20unterwegs%20gewesen%20sein.

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kribo80 (73 Kommentare)
am 06.03.2024 15:13

Das ist doch Schwachsinn, auch wenn geleaste Fahrzeuge nicht beschlagnahmt werden, so bekommen die Täter lebenslanges Lenkverbot für das Auto, somit passt das schon. Da solche Maßnahmen in anderen Ländern, wie z.B. in der Schweiz, schon länger in Kraft sind, können wir uns ruhig zu diesen "totalitären Staaten" hinzu gesellen.

Lesen´s doch wenigstens nach bevor Sie hier so einen Blödsinn von sich geben... Erschreckend wie manche hier Ihre geistige Tauchtiefe offenbaren und noch stolz drauf sind....

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reibungslos (14.580 Kommentare)
am 06.03.2024 15:25

Da die gegenständliche Übertretung nicht im Ortsgebiet erfolgte, wäre das auch in der Schweiz noch knapp kein Raserdelikt. Dafür gibt es eine Anzeige und in der Folge eine Geldstrafe, die sich nach Einkommen und Vermögen richtet sowie Führerscheinentzug von höchstens 2 Jahren. Erst ab 60 km/h außerorts zuviel gibt es in der Schweiz Strafen wie Autoeinzug, Haft und Führerscheinentzug von mind. 2 Jahren.

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danielsteiner (487 Kommentare)
am 06.03.2024 13:29

So ein Verhalten gefährdet Menschenleben Unschuldiger. Weder seine kleine Tochter noch die anderen Verkehrsteilnehmer haben es verdient von so einer rücksichtslosen Person gefährdet zu werden! Hier ist meiner Meinung nach die volle Härte des Gesetzes gefragt.

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nixnutz (4.225 Kommentare)
am 06.03.2024 12:53

Eh so schnell - und dann ist er um 4 km/h zu langsam...

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nixnutz (4.225 Kommentare)
am 06.03.2024 12:57

korr.: um 14 km/h

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Philanthrop_1 (310 Kommentare)
am 06.03.2024 11:26

Er hat sicher einen Kriecher, der mit nur 65 durchs Ortsgebiet geschlichen ist, überholen müssen.
Also unschuldig. 😉

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nixnutz (4.225 Kommentare)
am 06.03.2024 12:55

Auf der B3 ist ein 100er und kein Ortsgebiet im Sinne der STVO.

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Natscho (4.503 Kommentare)
am 06.03.2024 11:10

Der gehört eingesperrt... Wahnsinn

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HumpDump (5.050 Kommentare)
am 06.03.2024 12:54

Mit welcher rechtsstaatlicher Begründung bzw. welchem Gesetz?
Schnellfahren wird mit einer Verwaltungsstrafe geahndet.

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Natscho (4.503 Kommentare)
am 06.03.2024 13:52

Wer mit 157 km/h im Ortsgebiet unterwegs ist, nimmt billigend den Tod seiner Mitbürger in Kauf. Dementsprechend sollte das keine bloße Verwaltungsstrafe mehr sein.

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MThommy (880 Kommentare)
am 06.03.2024 21:45

Es war nicht Ortsgebiet im Sinne der StVO, es war auf der B3 (in diesem Bereich Tempo 100 erlaubt).

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berufstaetiger (96 Kommentare)
am 06.03.2024 15:03

Wer lesen kann hat entscheidende Vorteile im Leben! Der Vorfall war nicht im Ortsgebiet!!!

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Natscho (4.503 Kommentare)
am 06.03.2024 15:20

der originale Artikel sprach noch vom Ortsgebiet

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StevieRayVaughan (3.206 Kommentare)
am 06.03.2024 17:34

Schlechte Übersetzung eines "Aushilfsredakteurs"?

https://polizei.gv.at/ooe/presse/aussendungen/presse.aspx?prid=574F71707464544E3272413D&pro=0

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fragesteller (209 Kommentare)
am 06.03.2024 11:10

Auto samt Fahrer entsorgen!

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cybergrisu (142 Kommentare)
am 06.03.2024 11:07

Da ist ja dann das Auto fix weg oder?

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HumpDump (5.050 Kommentare)
am 06.03.2024 12:57

Kann, oder besser könnte. Muss aber nicht.

Sollte so etwas bevorstehen, ganz einfach das Fahrzeug noch schnell verkaufen und bestenfalls ummelden. Ein rechtzeitig datierter Verkaufsvertrag sollte aber ausreichen, und dann ist das Fahrzeug vor dem grünen Husch-Pfusch-Gesetz geschützt.

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StevieRayVaughan (3.206 Kommentare)
am 06.03.2024 13:14

Is schon recht, Suppenheld:

„Fast 60 km/h zu schnell war ein 31-jähriger Perger am Dienstag auf der B3 unterwegs.“

Wann drohen die Beschlagnahme und Versteigerung des Autos?

„Zur Anwendung kommen die harten Strafen nur bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen von MEHR ALS 60 km/h im Ortgebiet bzw. mehr als 70 km/h außerorts.“

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StevieRayVaughan (3.206 Kommentare)
am 06.03.2024 13:40

Apropos „Grünes Husch-Pfusch“-Gesetz:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2023_I_90/BGBLA_2023_I_90.html

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz: Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (34. StVO-Novelle), das Führerscheingesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden:

„„(44)§ 103 Abs. 1 Z 3 lit. a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 90/2023 tritt am 1. März 2024 in Kraft.“
Van der Bellen
Nehammer“

Parlamentarische Eckdaten:
9.12.2022 Ministerialentwurf Gesetz
14.06.2023 Einlangen im Nationalrat
29.06.2023 Verkehrsausschuss: auf Tagesordnung in der 17. Sitzung des Ausschusses
05.07.2023 222. Sitzung des Nationalrates: Gesetzesvorschlag in dritter Lesung angenommen
Dafür: V, S, G. Dagegen: F, N
06.07.2023 Übermittlung des Beschlusses an den Bundesrat
13.07.2023 957. Sitzung des BR : Antrag, keinen Einspruch zu erheben, angenommen
Dafür: V, S, G. Dagegen: F, A

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Austria3 (168 Kommentare)
am 06.03.2024 19:26

Sie schreiben fast genau so wie vinzens. Nur wenn interessiert das ?

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walkingrightin (361 Kommentare)
am 06.03.2024 16:41

Zumindest wie das erste Kommentar geschrieben wurde stand noch folgendes am Anfang vom Text:

"Mehr als dreimal so schnell wie erlaubt war ein 31-jähriger Perger am Dienstag auf der B3 unterwegs."

Klingt halt gleich komplett anders und wenn man nicht weiß, dass in dem Gebiet ein 100er ist, glaubt man halt dass ein 50er ist wenn er dreimal so schnell unterwegs war mit 157km/h.

Wurde inzwischen ausgebessert auf "Fast 60km/h zu schnell....", aber darum fragen sich die ersten bzw. ältesten Kommentare wie er das Auto noch haben kann.

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linz2050 (6.643 Kommentare)
am 06.03.2024 11:04

Wieso hat er das Auto noch?

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waldi1168 (179 Kommentare)
am 06.03.2024 11:07

DAS möchte ich auch gerne wissen....

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user_0815 (1.791 Kommentare)
am 06.03.2024 11:57

vielleicht ists nicht seins...?

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Automobil (2.258 Kommentare)
am 06.03.2024 12:06

linz2050

Vielleicht war es ein Leasingauto?
Weißt eh, durch das super-gerechte Gesetz kann man mit einem Leasing-Auto gefühlt machen, was man will.

Übrigens:
Was machen die ganzen Asylanten noch bei uns im Land, nach all den Morden und Vergewaltigungen?

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