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Vermisste tauchen meist rasch wieder auf

Von Barbara Eidenberger, 21. August 2015, 12:23 Uhr
Großangelegte Suchaktion nach Marcel B. Bild: Lauber

LINZ. Vier Tage lang nahm ganz Oberösterreich Anteil am Schicksal des vermissten 14-jährige Marcel B. Nun ist der Bub wieder zu Hause. Nahezu alle Vermisstenfälle gehen glücklicherweise so glimpflich aus.

Nach einem Streit hatte Marcel das Haus seiner Mutter in Gaspoltshofen verlassen. Es folgten bange Stunden und Tage, bis der Bub - durchnässt und müde - Donnerstag früh vor der Haustür seines Vaters im Innviertel stand.

In den meisten Fällen wird ein vermisstes Kind wohlbehalten nach wenigen Tagen wieder gefunden. Laut der ständig aktualisierten Vermisstendatenbank der Polizei sind in Oberösterreich etwa 27 Minderjährige (99 Menschen insgesamt) als vermisst gemeldet.

Läuft ein Kind von zu Hause weg, gibt es dafür zahlreiche Gründe: Schulische Probleme, Konflikte mit den Eltern, jugendlicher Leichtsinn oder auch Auflehnung gegen Autoritäten. "Durch das Verschwinden soll oft ein 'Zeichen' gesetzt werden", sagt Silvia Strasser, Sprecherin dese Bundeskriminalamts: "Die meisten tauchen aber erfreulicherweise innerhalb weniger Tage wieder auf." Bei Kindern, die über einen längeren Zeitraum abgängig sind, steht meist ein Sorgerechtsstreit beziehungsweise eine Kindesentziehung dahinter. Im Durchschnitt sind Vermisste zwei bis drei Tage verschwunden.

In ganz Österreich gab es 2014 7683 als vermisst gemeldete Menschen. In der Vermisstendatenbank scheinen an einem Tag zwischen 700 und 900  Abgängige auf. "Darunter fällt jeder, der der Polizei gemeldet wird. Die Dauer der Abgängigkeit spielt keine Rolle", sagt Strasser. Die Dauer sei übrigens auch nicht entscheidend dafür, ob die Polizei tätig wird, betont Strasser: "Eine 24 Stunden Wartefrist gibt es nicht."

Mehr als die Hälfte kommt von selbst zurück

97 Prozent der Vermissten werden wieder gefunden, mehr als die Hälfte davon kommt von sich aus wieder zurück. Ein Drittel etwa wird von der Polizei gefunden, fast fünf Prozent werden durch die Mithilfe der Bevölkerung entdeckt. Nahezu ebenso viele werden verletzt aufgefunden, etwa zwei Prozent tot. Rund 2,6 Prozent der abgängigen Personen gelten als Langzeit-Vermisste und werden oft erst nach Jahren oder gar nicht mehr gefunden.

Wird jemand bei der Polizei als abgängig gemeldet, leitet diese in bestimmten Fällen sofort eine Fahnung ein: besteht die Gefahr eines Suizids, einer Gewalttat oder eines Unfalls, ist die Person durch eine Beeinträchtigung hilflos oder wenn es sich um einen Minderjährigen handelt (und die Eltern ihr Einverständnis geben).

"Jeder Hinweis ist wichtig"

Grundsätzlich sind die örtlichen Polizeiinspektionen zuständig, je nach Fall werden die Fahnungsmaßnahmen auch von den Landeskriminalämtern durchgeführt. "Die Angaben der anzeigenden Person dienen der Polizei als Grundlage für die erste Beurteilung der Situation. Dabei ist jeder Hinweis wichtig", so Strasser: "Da das Verschwinden einer nahestehenden Person für die Betroffenen oft ein traumatisierendes Ereignis ist, gehen wir mit großer Sorgfalt und Sensibilität vor."

Seit September 2013 besteht im Bundeskriminalamt das Kompetenzzentrum für abgängige Personen (KAP), in dem die Abgängigenfahndung durch eine Bündelung von Informationen optimiert wird.

Rasche Unterstützung bietet auch die kostenlose Hotline "116000", mit der auch die Polizei koordiniert. Die einheitliche Rufnummer für ganz Europa richtet sich sowohl an Kinder und Jugendliche, die von zu Hause ausgerissen sind, als auch an Eltern, deren Kind abgängig ist oder die einen Kindesentzug vermuten.

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1  Kommentar
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ingeoma (3.327 Kommentare)
am 21.08.2015 19:02

Das war ein Hilfeschrei! Möge er gehört werden.
man schaue sich die Mutter an

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