Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Eltern und Arzt nach Tod von Zweijährigem verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 15. September 2011, 18:57 Uhr
Gericht
Bild: colourbox

INNSBRUCK. Nach dem Tod des zweijährigen Jakob aus Osttirol im Jahr 2009 sind Donnerstag die Eltern sowie der behandelnde Arzt am Innsbrucker Landesgericht von einem Schöffensenat wegen Quälens und Vernachlässigung eines Kindes mit Todesfolge zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Richterin Gabriele Lukasser sah es in ihrer Urteilsbegründung als erwiesen an, dass die drei Beschuldigten ihre Fürsorgepflicht "gröblich vernachlässigt" haben. Das Urteil bewege sich bei einer Strafdrohung von eins bis zehn Jahren Haft "am unterst möglichen Ende", betonte die Richterin. Es war vorerst noch nicht rechtskräftig.

Krankheitsbild bestens bekannt

Erschwerend für die Strafbemessung sei der lange Tatzeitraum gewesen, meinte Lukasser. Als mildernd habe der Senat die bisherige Unbescholtenheit der Angeklagten sowie deren Tatsachengeständnisse gewertet. Außerdem sei die besonders tragische Vorgeschichte der Eltern im Urteil berücksichtigt worden. Diese hatten in den 90er Jahren zwei weitere Kinder wegen desselben angeborenen Immundefekts verloren. Alle drei Beschuldigten seien jedenfalls genauestens über die Krankheit des kleinen Jakob und die möglichen Behandlungsmethoden informiert gewesen. Die Eltern hätten gewusst, dass eine Knochenmarktransplantation die "einzig mögliche Heilungschance" gewesen sei, sagte Lukasser.

Arzt kam seinen Pflichten nicht nach

Der angeklagte Allgemeinmediziner hätte den Eltern klar machen müssen, dass die häusliche Pflege des Kindes "nicht mehr angebracht" sei. "Sie hätten die Notbremse ziehen und zu den Eltern sagen müssen: Bis hierher und nicht mehr weiter mit mir", sagte die Richterin in Richtung des Arztes. Der Vorwurf gegen die Eltern bezüglich einer angeblich mangelnden Ernährung des Kindes sei laut Lukasser nicht aufrechtzuerhalten gewesen.

Der medizinische Sachverständige Kurt Widhalm hatte zuvor vor Gericht gesagt, dass man den kleinen Jakob "ohne Behandlung sterben" habe lassen. "Das Kind hätte in einer spezialisierten Universitätsklinik behandelt werden müssen", argumentierte Widhalm. Er hätte jedenfalls "nicht den Mut gehabt, einen derartigen Patienten in einer Praxis oder einem Bezirksspital zu betreuen", erklärte der Sachverständige. Es sei "keine kausale Behandlung der Infektionen" erfolgt, kritisierte Widhalm. Die bei Jakob festgestellten Ödeme würden zudem auf eine Mangelernährung schließen lassen.

Eltern bekannten sich teilweise schuldig

Die Eltern hatten sich zu Prozessbeginn Anfang Juli teilweise schuldig bekannt. Sie gaben an, Angst vor einer Wegnahme des Kindes gehabt zu haben. Außerdem hätten sie schlechte Erfahrungen bei der Behandlung ihrer beiden an derselben Krankheit verstorbenen Babys gemacht. Der 48-jährige Allgemeinmediziner hatte auf nicht schuldig plädiert. Er habe bis zuletzt "keine Indikation für eine Einweisung in ein Krankenhaus" gesehen, hatte der Arzt am zweiten Verhandlungstag Ende Juli gegenüber Richterin Gabriele Lukasser erklärt. Er sei nur seinem Auftrag zur homöopathischen Behandlung nachgekommen.

Der Bub soll laut Obduktionsbericht eine akute Lungenentzündung und eine teilweise Zersetzung des linken Gehörgangs aufgewiesen haben. Jakob habe zwar "wellenförmig" an einer Bronchitis gelitten und wegen Durchfalls immer wieder mal abgenommen, schilderte der Mediziner. Dass das Kind aber gewachsen sei, habe er als positives Zeichen für eine Stabilisierung gewertet. Er habe keinen Grund gesehen, es in ein Krankenhaus einzuweisen.

Arzt wird weiterer Behandlungsfehler vorgewurfen

Der Allgemeinmediziner wurde zudem in einem anderen Fall vorgeworfen, ein weiteres Kind trotz einer hochfiebrigen Erkrankung nicht entsprechend behandelt zu haben, was zu einem lebensbedrohlichen Zustand geführt habe. Dieser Fall wurde während der Verhandlung am Donnerstag kurzfristig wegen einer weiteren nötigen Zeugenaussage ausgeschieden. 

mehr aus Aktuelle Meldungen

Einbrecher zündeten Rauchbomben unter Puchenauer Kindergarten

Tourengeher am Kasberg von Lawine verschüttet

Kellner aus Windischgarsten verschickte Tonträger mit Hitler im Versandpaket

5 Meter in Silo gestürzt: Landwirt (56) im Mühlviertel tödlich verunglückt

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

1  Kommentar
1  Kommentar
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
fridolino (614 Kommentare)
am 16.09.2011 09:16

auch in meiner Gemeinde haben die Ärzte zu viel Angst, Kindesmisshandlungen jeglicher Art und häusliche Gewalt und Missbrauch zu verschiedenen Lebensarten zur Anzeige zu bringen.
Es kann ja trotzdem sein, dass sich der ANzeiger irrt, und dann ist er/sie mit immensen Schadensersatzforderungen konfrontiert.
Und selbsr wen man 99mal recht hat, das eine Prozent wird einen brechen.

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen