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Sexspiele wurden ihr zu viel: Frau gab ihrem Liebhaber Schlaftabletten

Von nachrichten.at/apa, 03. Dezember 2018, 16:41 Uhr
Prozess in Salzburg Bild: (APA/BARBARA GINDL)

MATTSEE. Weil ihr die Sexspiele mit ihm zu viel geworden waren, hat eine 62-Jährige ihrem Freund mehrere Schlaftabletten verabreicht, der Mann wachte nicht mehr auf. Am Montag musste sich die Frau in Salzburg wegen Mordes vor Gericht verantworten.

Im Fall eines 73-jährigen Pensionisten aus Mattsee, der im Juni 2017 tot in einer Tonne bei seinem Haus aufgefunden worden ist, hat sich seine damalige Freundin am Montag am Landesgericht Salzburg wegen Mordes verantworten müssen.  Die 62-jährige Deutsche bestritt eine Tötungsabsicht, sie fühle sich im Nachhinein aber der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, erklärte die Angeklagte.

Die Beschuldigte soll dem Pensionisten Anfang Juni 2017 sechs bis sieben Schlaftabletten mit dem Wirkstoff "Halcion" ohne sein Wissen verabreicht haben, weil ihr die Sexspiele mit ihm zu viel geworden seien. Die Diplomkrankenschwester habe in Kauf genommen, dass ihr Freund daran sterben könne, denn er habe zuvor ein Potenzmittel eingenommen und Alkohol konsumiert, der die Wirkung des Schlafmittels noch verstärkt habe, lautet der Vorwurf.

Todesursache konnte nicht geklärt werden

Laut einem pharmakologischen Sachverständigen war die Anzahl der Tabletten ausreichend, um toxisch zu wirken. Allerdings konnte die Todesursache wegen der starken Verwesung der Leiche nicht geklärt werden. Der Tote, der am 27. Juni 2017 in Plastikfolien eingewickelt in dem Container entdeckt wurde, lag einem Gutachten zufolge rund drei Wochen in der Kunststofftonne.

Die in Deutschland wegen Eigentumsdelikten mehrfach vorbestrafte Angeklagte war im "Mattseer Fall" bereits im Mai 2018 in Salzburg vor Gericht gestanden, aber nicht wegen Mordes. Ihr wurde Körperverletzung mit tödlichem Ausgang vorgeworfen. Sie beteuerte ihre Unschuld. Aufgrund ihrer Schilderungen ortete der vorsitzende Richter des Schöffensenates aber einen Tatverdacht in Richtung Mord und fällte ein Unzuständigkeitsurteil. Der Oberste Gerichtshof sah das ebenso, daraufhin wurde die 62-Jährige wegen Mordes angeklagt.

Wie im ersten Prozess wurde der Frau auch Störung der Totenruhe, zwölf Betrugsfakten, Diebstahl und Urkundenunterdrückung vorgeworfen. Sie war zum Teil geständig, den Vorwurf des Mordes wies sie aber vehement zurück. Sie habe sich damals mit dem Pensionisten, bei dem sie wohnte, einen schönen Abend machen wollen. Allerdings seien ihr dann die von ihm verlangten Sexspiele zu viel geworden. Sie habe nur den Wunsch gehabt, dass ihr Freund sie in Ruhe lassen und schlafen möge.

"Am nächsten Tag lag er tot im Bett"

Die Beschuldigte erzählte, sie habe selbst zwei Schlaftabletten genommen, und für ihren Freund "mehr als zwei, vielleicht vier Schlaftabletten" aus der Packung geholt und ihm in die Hand gedrückt. "Ich sagte mit Nachdruck, 'jetzt nimm und schlaf', und hab ihm auch das Wasser gegeben", erzählte sie dem vorsitzenden Richter des Schwurgerichtes, Philipp Grosser. Ihr Freund habe zwar beleidigt reagiert, aber die Tabletten eingenommen, sagte sie. Auf den Einwand des Richters, es sei schwer vorstellbar, dass ihr Freund, der sexuell aktiv sein wollte, freiwillig ungefähr fünf Schlaftabletten geschluckt habe, antwortete die Angeklagte, es habe für ihn vielleicht keine andere Möglichkeit gegeben. Am nächsten Tag, als sie ihn wecken wollte, sei er tot im Bett gelegen.

Dass sie nicht die Polizei verständigte, "bereue ich heute bitterlich", sagte die 62-Jährige. Sie sei damals nicht entscheidungsfähig gewesen, "für mich hat sich alles gedreht". Mit der Polizei habe sie nichts zu tun haben wollen, wegen eines anhängigen Verfahrens in Deutschland. Weil draußen 33 Grad Hitze herrschte, habe sie sich gedacht, sie transportiere den Toten in die Garage des Hauses, denn da sei es kühl. "Ich habe die ganze Nacht gebraucht, um ihn die Treppe hinunter in die Garage zu bekommen." Nachdem die Leiche in der Tonne verstaut war, habe sie keine Lösung gefunden, wie es weiter gehen solle.

Verteidiger Johann Eder betonte, es gebe kein Motiv für eine Tötungsabsicht, die Angeklagte sei auch nicht erbberechtigt gewesen. "Wir wissen auch nicht, woran der Pensionist gestorben ist", gab er zu bedenken. Es seien Zweifel offen, deshalb dürfe nicht von einer Tötungsabsicht ausgegangen werden. Die Beschuldigte hätte aber, als sie den Mann leblos im Bett fand, einen Arzt oder die Polizei rufen sollen, räumte der Anwalt ein.

Die 62-Jährige soll das Auto des Pensionisten verkauft, seine Kreditkarte verwendet und zahlreiche Bestellbetrügereien begangen haben, auch zulasten von Ex-Freunden. Der Prozess wird am Dienstag und Mittwoch fortgesetzt.

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