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Seisenbacher-Prozess: Judo-Olympiasieger nicht geständig

Von nachrichten.at/apa, 25. November 2019, 12:29 Uhr
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Bildergalerie Prozessauftakt gegen Judo-Olympiasieger Peter Seisenbacher
Bild: HERBERT NEUBAUER (APA)

WIEN. Unter regem medialen Interesse hat am Montag am Wiener Landesgericht der Missbrauchs-Prozess gegen Ex-Judoka Peter Seisenbacher begonnen.

Der zweifache Judo-Olympiasieger Peter Seisenbacher hat in seinem Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen die gegen ihn gerichteten Vorwürfe zurückgewiesen. "Ich bin nicht schuldig", gab er zu Beginn seiner Einvernahme zu Protokoll. Auf die Frage, wie er sich die Anschuldigungen seiner drei ehemaligen Schützlinge erkläre, erwiderte der Angeklagte: "Ich habe keine Erklärung."

Video: Der zweifache Judo-Olympiasieger zeigte sich zu den Missbrauchsvorwürfen nicht geständig. 

Allerdings habe er "Vermutungen", fügte Seisenbacher hinzu. Drei ehemalige Schützlinge hätten sich gegen ihn verabredet: "Davon bin ich überzeugt." Die drei würden sich "sehr gut" kennen und hätten sich über Jahre hinweg "immer wieder getroffen", betonte Seisenbacher: "Sie haben oft und lange Gelegenheit gehabt, sich auszutauschen." Auf die Frage, weshalb ihn die drei zu Unrecht belasten sollten, erwiderte der Angeklagte: "Ich fühle mich nicht unbedingt zuständig, über die Psyche dieser Personen zu mutmaßen."

Erstmals soll Peter Seisenbacher auf der Hochzeit seiner Tochter auf den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs angesprochen worden sein, und zwar von einem seiner besten und längsten Freunde. Diesem Freund gegenüber soll Seisenbacher eingeräumt haben, mit einem Mädchen sei "etwas gewesen", aber "es" sei "im gesetzlichen Alter" und daher "erlaubt" gewesen. Seisenbacher wies diese Angaben des Freundes, die dieser im Rahmen einer polizeilichen Zeugenbefragung unter Wahrheitspflicht getätigt hatte, zurück: "Er irrt sich. Er hat gemeint, dass er das gehört hat. Ich habe es nicht gesagt." Seisenbacher bekräftigte jedoch, dass es sich um einen seiner besten Freunde handle: "Er hat mich in der Ukraine besucht."

An sich hätte der Prozess gegen Seisenbacher bereits im Dezember 2016 stattfinden sollen. Kurz vor Verhandlungsbeginn hatte sich Seisenbacher allerdings ins Ausland abgesetzt. Zunächst hielt er sich in Georgien auf, kurze Zeit später ging es weiter in die Ukraine, wo er im August 2017 von Zivilfahndern des Bundeskriminalamts ausgespürt wurde. Erstmals erläuterte nun sein Verteidiger Bernhard Lehofer im Großen Schwurgerichtssaal öffentlich die Motive dieser Flucht. Es habe sich um eine "Kurzschlussreaktion" gehandelt. Demnach war dafür ausschlaggebend, dass Seisenbacher kurz nach dem geplanten Verhandlungsbeginn Vater wurde und eine mediale Vorverurteilung stattgefunden hätte, wie Lehofer darlegte. Weiters habe Seisenbacher "den Eindruck gehabt, dass er beim Gericht den Malus eines Prominenten hat".

Lehofer von Unschuld überzeugt

Lehofer zeigte sich in seinem Eröffnungsvortrag von der Schuldlosigkeit seines Mandanten aber überzeugt. Er kenne Seisenbacher seit mehr als 40 Jahren: "Ich war und bin von seiner Unschuld überzeugt. Niemand, der ihn kennt, traut ihm das zu." Seisenbacher habe "mit den stärksten Männern der Welt gekämpft", betonte Lehofer: "Es hat ihm in keinster Weise an Frauen gemangelt. Er passt in keinster Weise in das Schema derer rein, die sich an Kindern vergreifen."

Abgesehen von den drei Personen, die von der Staatsanwaltschaft als Opfer strafbarer Handlungen geführt werden, gebe es "niemanden, der den Herrn Seisenbacher belastet", erklärte Lehofer. "Es ist nix passiert. Niemand ist angegriffen worden. Nichts ist aufgefallen", bekräftigte der Verteidiger.

"Er war ihr Idol"

Staatsanwältin Ursula Schrall-Kropiunig hatte keine Zweifel an der Richtigkeit der Angaben der drei Betroffenen, an denen sich Peter Seisenbacher vergangen haben soll. Es komme immer wieder vor, dass man erst Jahre nach erlebtem sexuellem Missbrauch das Schweigen breche. "Er war ihr Idol. Sie haben ihn sicher verehrt", gab Schrall-Kropiunig zu bedenken. Seisenbacher habe "ein besonderes Geschick im Umgang mit Kindern" gehabt, während die Betroffenen zu Hause familiäre Schwierigkeiten bewältigen mussten. "Sie hatten daheim Probleme. Offenbar haben sie im Angeklagten einen Vaterersatz gesehen, weil ihre eigenen Väter nicht in dem Ausmaß zur Verfügung gestanden sind, wie sie es sich gewünscht hätten", legte die Staatsanwältin dar.

Schrall-Kropiunig ging abschließend noch auf zwei Besonderheiten ein. "Die Flucht war außergewöhnlich. Mit dem habe glaube nicht nur ich, sondern haben wir alle nicht gerechnet. Dass das taktisch nicht klug war, wird der Herr Seisenbacher selber wissen. Dass das kein gutes Bild auf ihn wirft, wird er auch wissen", meinte die Anklägerin. Allerdings habe die Flucht keine Bedeutung für die Schuldfrage und sei insofern für das Verfahren nicht relevant. Als zweite Besonderheit erwähnte Schrall-Kropiunig, dass jenes Opfer, das Seisenbacher vom neunten Lebensjahr an Dutzende Male missbraucht haben soll, mittlerweile eine Personenstandsänderung vorgenommen hat. Das mutmaßliche Opfer fühlt und lebt nunmehr als Mann. Dieser Umstand stünde in keinem Zusammenhang mit den inkriminierten Taten, betonte Schrall-Kropiunig. Das bestätigte im Anschluss Eva Plaz, die Rechtsvertreterin des Betroffenen: "Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun." Plaz - sie ist aktuell als von den Grünen zugezogene Expertin für Opferschutzbelange in die türkis-grünen Regierungsverhandlungen miteingebunden - appellierte an die Medienvertreter, über die Verhandlung weder identifizierend noch bloßstellend zu berichten.

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26  Kommentare
26  Kommentare
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SchuldirektorChristophLudwig (1.599 Kommentare)
am 26.11.2019 08:49

Unschuldsvermutung, im Zweifelsfall für den Angeklagten, wenn was war, das Gericht wird es nicht sehen können, Staatsanwalt - "kein Anfangsverdacht" - FREISPRUCH!

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2good4U (17.934 Kommentare)
am 25.11.2019 21:17

Ob Seisenbacher schuldig ist oder nicht kann ich nicht beantworten und dass seine Flucht ein schlechtes Bild auf ihn wirft steht außer Frage.

Ich finde es aber, so oder so, nicht gut dass bei derartigen Vorwürfen, insbesondere wenn es um Prominente geht, fast immer eine mediale Vorverurteilung passiert.

Auch die in diesem Bericht verwendete Wortwahl deutet eindeutig auf eine Voreingenommenheit hin.

Alleine die Schlagzeile "Seisenbacher-Prozess: Judo-Olympiasieger nicht geständig" klingt ja wie "er war es, gesteht aber nicht". Erst später im Artikel liest man dass er nicht nur nicht geständig ist sondern die Vorwürfe zurückweist.

Wie gesagt, ob er schuldig ist oder nicht weiß ich nicht und spielt auch für meine Kritik keine Rolle.
Mir geht es lediglich darum dass man heute als Mann sofort als schuldig angesehen wird wenn irgendeine Frau ihm etwas vorwirft. Und er soll dann beweisen dass es unwahr ist. Ich finde jeder, egal ob schuldig oder nicht, hat einen fairen Prozess verdient.

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zweitaccount (4.217 Kommentare)
am 25.11.2019 21:36

Es wird berichtet, was ja in den letzten Jahren bei echten österreichischen Angeklagten fast schon eine Ausnahme darstellt. Von einer Vorverurteilung kann bei diesem Artikel keine Rede sein.

Und zu deinem abschließenden Satz möchte ich entgegnen, dass wohl weitaus mehr Männer zu unrecht frei herumlaufen, als fälschlich beschuldigte tatsachlich verurteilt wurden.

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Theodor40 (195 Kommentare)
am 25.11.2019 22:03

Bin voll Ihrer Meinung "2GOOD4U"

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Weltoffen2015 (193 Kommentare)
am 25.11.2019 20:16

egal ob Migrant oder Österreicher - unsere Anwälte leisten ganze Arbeit zur Bereitstellung „plausibler“ Geschichten

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Hans1958 (3.173 Kommentare)
am 25.11.2019 20:08

Mit der Flucht hat er sich jedenfalls keinen Gefallen getan.....

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( Kommentare)
am 25.11.2019 16:32

Opfer einer Verschwörung!

Was, er auch ein Missbrauchsopfer ?

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fanatiker (6.120 Kommentare)
am 25.11.2019 14:52

Wenn ich absolut unschuldig bin, brauche ich weder flüchten noch mich fast 3 Jahre in der Ukraine verstecken!
Seine Version ist für mich schwer nachzuvollziehen.

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( Kommentare)
am 25.11.2019 14:51

Verschwörungen sollte man mit allen Mittel des Rechts
umgehen u. umfassend aufklären,

und nicht wie ein Verbrecher im Ausland untertauchen
und sich jeder Möglichkeit einer Beweisaufnahme widersetzen !

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Hans1958 (3.173 Kommentare)
am 25.11.2019 13:13

Nach seiner Flucht ist e r halt für mich nur mehr wenig glaubwürdig...

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 25.11.2019 12:58

Ob er nun schuldig ist oder nicht, ob sich da jemals wird beweisen lassen?
Ich lese jedoch heraus, dass er für die Frau Staatsanwältin Schrall-Kropiunig (solche Namenskonstellationen bei Anwälten und Richtern sind per se mit Vorsicht zu genießen), die "sich sicher ist, dass die Mädchen die Wahrheit sagen" (kann sie Gedanken lesen?) schudig ist. Bei Prozessbeginn.
Tja. Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 25.11.2019 14:44

Im Artikel

Staatsanwältin Ursula Schrall-Kropiunig hatte keine Zweifel an der Richtigkeit der Angaben der drei Betroffenen, an denen sich Peter Seisenbacher vergangen haben soll.

wie kann sie sowas BEHAUPTEN als Juristin ohne den Prozess abzuwarten ?
VOREINGENOMMEN ????

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ElimGarak (10.755 Kommentare)
am 25.11.2019 14:56

Pepone, Fanfarikuss,es geht da um kleine Mädchen die potentiell angegangen wurden, und ihr stellt euch sofort Schützend vor den Angeklagten????

Euch stört dass eine Staatsanwältin einen Doppelnamen hat, und sie als Anklägerin von der Schuld überzeugt ist? Gleichzeitig stört euch aber nicht dass der Verteidiger von der Unschuld überzeugt ist????

Gehts noch? Ihr solltet euch mal echt schämen.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 25.11.2019 15:02

ELIMGARAK

tua ma ned wos untastölln wos i ned gsogt und ned gschriem hob !!!!

DAS habe ich geschrieben ,lese es NOCHMAL und verstehe es !!! :
wie kann sie sowas BEHAUPTEN als Juristin ohne den Prozess abzuwarten ?
VOREINGENOMMEN ????

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ElimGarak (10.755 Kommentare)
am 25.11.2019 15:24

Lese du auch meinen Beitrag: Weil es die Staatsanwältin ist, die Teil der Anklage ist! wenn eine Anklägerin nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein soll, wer dann??????

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pepone (60.622 Kommentare)
am 25.11.2019 16:14

ELIMGARAK

schreib nicht soviel Unsinn .
Es ist eine Frechheit sondergleichen was eine Staatsanwältin ÖFFENTLICH kundtut wenn noch nicht einmal der Prozess begonnen wurde.
das nennt man VOREINGENOMMEN .

DU schiebst mir und Fanfarikuss die Schuld zu dass wir jemand decken, obwohl die Unschuldsvermutung zu gelten hat .

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gutmensch (16.775 Kommentare)
am 25.11.2019 19:18

Pepone, ich glaube du kennst dich gar nicht aus.

Selbstverständlich muss sie von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein, sonst würde sie nicht Anklage gegen Seisenbacher erheben.

Ich nehme an, sie hat auch mit den Opfern gesprochen und ist so zu der Überzeugung gekommen.

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fanatiker (6.120 Kommentare)
am 25.11.2019 16:16

PEPONE, in der Rolle des Staatsanwalts und Anklägers (ist aber nichts Neues)!

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zweitaccount (4.217 Kommentare)
am 25.11.2019 22:19

Pepone, du mit deinen billigen "Fragen", in die du deine Überzeugung schleißig einpackst, verteidigst also den Verteidiger, der den Kindern unterstellt, Lügner zu sein.

Hast du irgendwo so etwas wie ein Rechtsempfinden? Aus Jux und Tollerei kommt es nicht zu einer Anklage. Und eine Anklage ist kein Urteil. Warten wir ab.

Der Verteidiger hat sich jedenfalls vor Prozessbeginn sehr weit aus dem Fenster gelassen, in dem er den Mädchen zwar indirekt, aber sehr deutlich, ausrichtet, sie wären Lügnerinnen. Und Pepone verteidigt das.

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2good4U (17.934 Kommentare)
am 25.11.2019 21:23

"Pepone, Fanfarikuss,es geht da um kleine Mädchen die potentiell angegangen wurden, und ihr stellt euch sofort Schützend vor den Angeklagten????"

Auch wenn ich oft deiner Meinung bin, aber diese Denkweise verurteile ich aufs schärfste.
Es spielt absolut keine Rolle um welches Verbrechen es geht oder ob die mutmaßlichen Opfer kleine Mädchen sind. Denn bis zur Verurteilung ist der Angeklagte eben nichts weiter als ein Angeklagter.
Wenn ich einem Angeklagten das Recht auf eine faire Verhandlung ohne Vorverurteilung abspreche, nur weil das vorgeworfene (aber bislang ja unbewiesene) Verbrechen so schrecklich ist, dann hat das mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun.

Nach einer Verurteilung darf bei Kinderschändern gerne die volle Härte des Gesetzes zuschlagen, aber es besteht ja vor einem Prozess überhaupt keine Klarheit ob ein Angeklagter schuldig ist oder nicht. Und so lange das nicht klar ist, und er folglich unschuldig sein kann, muss man ihn entsprechend fair behandeln.

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( Kommentare)
am 25.11.2019 15:04

Die Einschätzung der Staatsanwältin ist nicht das Entscheidende.

Das Entscheidende ist, wem der Richter mehr glaubt-
dem Mädchen oder dem Herrn Seisenbacher !

Wem würden Sie mehr Glaubwürdigkeit schenken ?

Wenn Sie in Betracht ziehen, daß die Flucht vor einer Aufklärung
auch ein Schuldeigeständnis sein könnte.

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zweitaccount (4.217 Kommentare)
am 25.11.2019 21:29

Was macht die Anklägerin anders, als der Verteidiger?

Der Verteidiger impliziert mit seiner unübetlegten Äußerung, dass die Mädchen lügen würden. So eine verbale unxunde Watschen ins Gesicht mutmaßlicher Missbrauchsopfer ist aber für manche Forenschreiber keine Erwähnung wert.

Es kann sich jeder sein Bild machen, aber wissen tun es nur wenige. Würden alle so viel Arsch in der Hose haben, über das tatsächliche Geschehen ehrlich zu berichten, stünde nicht Aussage gegen Aussage.

Die Taktik des Verteidigers, es auf ein Duell um die Glaubwürdigkeit ankommen zu lassen, finde ich verächtlich!

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mayehu@gmx.at (52 Kommentare)
am 25.11.2019 14:51

Lieber Fanfarikusss,
Ihr Kommentar zeigt ein recht eigenartiges Weltbild bezüglich Doppelnamen bei Richtern und Anwälten (?"mit Vorsicht zu genießen"?) und wohl auch zum weiblichen Geschlecht, da ja die Doppelnamen meist durch Verehelichung entstehen.
Der Kommentar zeigt aber auch, dass Sie den Prozess der Rechtsprechung offensichtlich nicht verstanden haben.
Dies Staatsanwaltschaft muss sich ja (relativ) sicher sein und erhebliche Verdachtsmomente haben (nach intensiver Recherche der Ermittlungsbehörden), damit es zu einer Anklage kommt, und diese dann auch entsprechend vertreten.
Das beruht selbstverständlich nicht auf "Gedankenlesen".
Die Verteidiger als Gegenpart haben die Aufgabe und Pflicht, den Angeklagten bestmöglich zu verteidigen und das für ihn bestmögliche Recht zu erwirken.
Die unabhängigen Richter und Richterinnen (möglicherweise auch solche mit Doppelnamen) sprechen dann letztendlich Recht und bilden ein Urteil.

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Einheizer (5.398 Kommentare)
am 25.11.2019 12:25

Die Wahrheitsfindung wird wohl schwierig werden .......

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( Kommentare)
am 25.11.2019 14:55

vor Allem, weil der Angeklagte sich durch Flucht
und Verhinderung einer Auslieferung

jeder Wahrheitsfindung beharrlich entzogen hat !

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neptun (4.153 Kommentare)
am 25.11.2019 12:15

Ist das ein Georgier?

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