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U-Ausschuss: VfGH fordert Kanzler-Mails und -Unterlagen ein

Von nachrichten.at/apa, 22. April 2021, 12:52 Uhr
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) Bild: Apa

WIEN. Der Verfassungsgerichtshof hat Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) aufgefordert, die von der Opposition im Ibiza-Untersuchungsausschuss geforderten E-Mails dem Höchstgericht vorzulegen.

Frist ist laut dem Schreiben ans Bundeskanzleramt der 26. April. Dann wollen die Höchstrichter entscheiden, welche Unterlagen der U-Ausschuss erhalten soll. Kurz selbst verwies aber darauf, dass viele Unterlagen aus seiner ersten Amtszeit vernichtet wurden. Von der SPÖ setzte es scharfe Kritik.

Kurz behauptete bei einer Pressekonferenz am Donnerstag, bereits alle für den Untersuchungsgegenstand relevanten und noch vorhandenen Unterlagen übermittelt zu haben. Seiner Darstellung zufolge sind viele Unterlagen aber schlicht nicht mehr vorhanden. Nach seiner ersten Amtszeit als Bundeskanzler (2017 bis 2019) seien alle Unterlagen durchforstet worden. Alles Relevante habe man dem Staatsarchiv übermittelt, alles nicht Relevante vernichtet. "Was es nie gegeben hat oder was vernichtet worden ist, das kann natürlich nicht geliefert werden", sagte Kurz.

Weitgehend gelöscht wurde offenbar der Kalender des Bundeskanzlers aus seiner ersten Amtszeit 2017 bis 2019. Wie der Sprecher des Kanzlers der APA sagte, wurden zwar alle Termine, die im Zusammenhang mit einem Akt standen, dem Staatsarchiv übermittelt. "Aber der Kalender wird als persönliches Schriftgut gesehen und ist gelöscht worden." Diese Auskunft habe man vom Staatsarchiv erhalten und sich ans Archivgesetz gehalten, so der Sprecher. Der Direktor des dem Kanzleramt unterstellten Staatarchivs, Helmut Wohnout, hatte angesichts dieser Debatte aber schon im Vorjahr darauf hingewiesen, dass das Archivgesetz nicht konkret regle, ob ein Kalender vorgelegt werden muss oder nicht.

Opposition beklagt fehlende relevante Akten

Der Verfassungsgerichtshof benötigt die angeforderten Unterlagen, weil er entscheiden muss, welche davon dem Untersuchungsausschuss übermittelt werden. Dort haben SPÖ, FPÖ und NEOS bereits mehrmals beklagt, kein einziges Mail und keinen einzigen Kalendereintrag des Bundeskanzlers erhalten zu haben. Da ein parlamentarischer U-Ausschuss nicht nur die strafrechtliche sondern auch die politische Verantwortung untersucht, stehen ihm relevante Akten (in diesem Fall auch Chats) zu, die zwar nicht strafrechtlich aber für den Untersuchungsgegenstand "abstrakt relevant" sind, wie der juristische Terminus lautet.

Der Bundeskanzler habe sich zwar nach dem Einlangen des Oppositionsschreibens zum Gegenstand geäußert, schreibt der VfGH. Er habe jedoch nicht "der Aufforderung zur Vorlage von vom Antrag betroffenen Akten und Unterlagen entsprochen", heißt es weiter. Ohne deren Kenntnis sei die Erfüllung des "dem Untersuchungsausschuss verfassungsgesetzlich übertragenen Kontrollauftrages" nicht möglich, lautet der Hinweis des Höchstgerichts. Die Entscheidung der Höchstrichter soll bis Mitte Mai fallen.

Scharfe Kritik an der Weigerung des Bundeskanzlers kommt von der SPÖ. "Jetzt weigert sich Kurz sogar schon, dem VfGH diese Akten und Unterlagen zu liefern, die der für seine Entscheidung braucht", kritisierte Fraktionschef Jan Krainer in einer Aussendung: "Kurz muss verstehen lernen, dass er nicht über dem Gesetz und der Verfassung steht." Er wirft Kurz und auch Finanzminister Gernot Blümel Missachtung der Verfassung und des Parlaments vor. Denn auch Unterlagen des Finanzministeriums über ÖBAG-Chef Thomas Schmid - Hauptdarsteller in den zuletzt publik gewordenen Postenschacher-Chats - seien noch ausständig.

Mit Spannung wartet nun Neos-Fraktionsführerin Stephanie Krisper, ob der Kanzler der Aufforderung des VfGH nachkommt. Gegenüber dem Ausschuss habe Kurz - so wie auch andere Auskunftspersonen aus dem Kanzleramt - nämlich stets behauptet, dass Mails und auch Handychats regelmäßig gelöscht worden seien. Da sich schon einige Antworten im U-Ausschuss als falsch herausgestellt hätten, "erwarten wir aufmerksam die Reaktion des Bundeskanzleramtes an den VfGH", so Krisper in einer Stellungnahme gegenüber der APA. "Sollte es nun doch Schriftgut geben, so wäre das ein - wohl auch strafrechtlich relevanter - Skandal." Sollte Kurz bzw. das Kanzleramt bei der Behauptung bleiben und die Daten tatsächlich gelöscht worden sein, wäre das laut Krispers Dafürhalten wiederum "klar" ein Verstoß gegen die Archivierungspflicht gemäß Bundesarchivgesetz. Diese normiere schließlich, dass das gesamte Schriftgut, das angefallen ist und nicht beim Nachfolger verbleiben soll, unverzüglich nach dem Ausscheiden aus der Funktion dem Staatsarchiv zu übergeben ist, argumentierte Krisper.

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36  Kommentare
36  Kommentare
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Gerd63 (7.766 Kommentare)
am 24.04.2021 07:07

https://exxpress.at/geht-kurz-als-neuer-eu-boss-nach-bruessel-das-ist-der-zeitplan/

"Es ist das heißeste Gerücht in diesem Corona-Frühling: Offenbar setzen bereits mehrere Staats- und Regierungschefs darauf, dass Sebastian Kurz mit Ende der Legislaturperiode 2024 nach Brüssel wechselt – um dort Kommissionspräsident zu werden. Nie standen die Chancen besser, weil sich Angela Merkel von der internationalen Bühne verabschiedet und sich viele einen neuen Kurs wünschen."

Auch wenn man an dem Bericht sehr zweifeln muss,
Will sich Kurz aus seinem in Österreich angerichteten Schlamassel davonstehlen
Und in der EU noch grösseren Schaden anrichten?

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franck (6.819 Kommentare)
am 22.04.2021 22:57

Was für ein unwürdiges Schauspiel. Schreddern und verweigern, vergessen, verleumden, verunglimpfen, verzögern, verdrehen, und was weiß ich noch alles.

Was ihm fehlt: Fairness, Ehrlichkeit Anstand, Herz, Hausverstand, Wärme.

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veribo (513 Kommentare)
am 22.04.2021 17:03

Hr.Kurz will sein Handy nicht überprüfen lassen. Hat wohl Angst, dass man auch "Familienfotos"findet.

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Alfred_E_Neumann (7.219 Kommentare)
am 22.04.2021 22:14

Es geht nicht ums Handy, sondern um die Emails, die ohnehin über die IT des Ministeriums laufen. Dazu braucht man das Handy nicht.

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hbert (2.304 Kommentare)
am 22.04.2021 23:17

Lt. meinen Informationen verwendet Kurz ein Partei-Mobilphone, dass er aus diesem Grund auch nicht herausgeben will.
Wieso hält er sich nicht an Vorgaben, oder gibt es die nicht, dass ein BK auch das offizielle Telefon verwenden muss?
Oder hat er sich bewusst diese Hintertür offen gelassen?

Aalglatt, diese Schnösel der türkisen Partei- einfach zum Kotzen!

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franck (6.819 Kommentare)
am 22.04.2021 23:26

Gut, man lernt nie aus! Ich verschenke mein Auto und zahle danach keine Strafen mehr, weil es ja nicht mir gehört. Danke bester Basti, er ist mein Vorbild.

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( Kommentare)
am 22.04.2021 15:43

Aber, aber, der machtgeilen türkisen Partie wird mit Hilfe des obersten Parlaments-Lakaien Sobotka schon etwas einfallen um eben nicht alles preisgeben zu müssen.

Aber was soll denn noch kommen? Wir wissen schon wer seinen Kanzler liebt u. wer von seinem Kanzler eh alles bekommt was er will.

Zudem wurde bekannt dass man seinen Kritikern "bitte Vollgas geben" soll um sie wieder gefügig zu machen, alles ganz normal beim türkisen Babyface-Imperator.

Und wenn alles nichts hilft, dann lässt die krone wieder seine geriatrisch- publizistische Bulldogge Jeannee von der Leine, welche sich in alles verbeißt was dem türkisen Messias gefährlich werden könnte...

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snooker (4.427 Kommentare)
am 22.04.2021 14:01

Die ÖVP hat mit Hr. Hanger einen Scharfmacher in den U-Ausschuss gesetzt, um den unfähigen Gerstl zu ersetzen.
Dass Hanger etwas zur Verbesserung oder gar zur Klärung beitragen kann, ist nicht zu erwarten, weil der gesamte U-Ausschuss angefangen vom "Präsidenten" Sobotka komplett unfähig ist.
Hanger hat sich anscheinend zur Aufgabe gemacht, die unzähligen Anschüttungen mit selbiger Münze zurück zu zahlen.
Die Anzeige gegen Doskozil kann schon als erster Schritt gewertet werden.

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gutmensch (16.701 Kommentare)
am 22.04.2021 13:54

Wenn er‘s nicht freiwillig rausrückt, wird wohl eine Hausdurchsuchung im BK-Amt nötig sein.

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adhoc (4.106 Kommentare)
am 22.04.2021 14:26

außer es geht vorher noch schnell jemand mit den Mails spazieren …… bei türkis gibt´s alles

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HJO (1.196 Kommentare)
am 22.04.2021 13:44

Wäre es nicht sinnvoll, auch die Handydaten von Parteiobmänner und Bürgermeister bis in die kleinste Gemeinde unter die Lupe zu nehmen? Ich finde das Ganze irgendwie kindisch. Zukünftig wird es nur mehr 4-Augengespräche geben (müssen).

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 22.04.2021 14:13

Warum? Müssten alles Diensthandys und Dienstlaptops sein. Oder?

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 22.04.2021 14:18

...die nebenbei der Steuerzahler zahlt. Nur, warum wird auf privaten Wegen dienstliches besprochen?!

Alle Menschen die von dem Steuerzahlern finanziert werden, müssen transparent sein.

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 22.04.2021 14:26

...weil auch jene, die vom Steuerzahler finanzierten, in der Hierarchie nach unten immer transparenter werden, gehört ganz oben mit der Transparenz angesetzt.

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 22.04.2021 17:50

Und, ich habe/finde es als arg empfunden, das ich zehn Jahre nicht darüber sprechen darf.

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betterthantherest (34.021 Kommentare)
am 22.04.2021 13:29

Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, wie die von Türkis-Grün geplante "Amtshilfe" in der Praxis aussehen würde. Gesetzlich abgesegnet per Justizreform.

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franck (6.819 Kommentare)
am 22.04.2021 23:28

Das wurde doch vom Innenministerium geplant.

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von_Austria (2.056 Kommentare)
am 22.04.2021 13:16

Ein mindestens ebenso wichtiges Urteil des Höchstgerichts - aber typischerweise in ORf und Regierungsmedien nicht auftauchend:

"Pressefreiheit gestärkt: OGH entscheidet gegen Ibiza-Anwalt"
( https://exxpress.at/pressefreiheit-gestaerkt-ogh-entscheidet-gegen-den-ibiza-anwalt/ )

Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen und stärkt die Freiheit der Presse: Vor dem OGH verlor der „Ibiza“-Anwalt, Ramin M., einen Rechtsstreit gegen den Medieninhaber der „EU-Infothek“, Gert Schmidt....

Zudem wurde die klagende Partei, also Ramin M., zum vollen Kostenersatz verpflichtet.

Experten gehen davon aus, dass dieses Urteil weitreichende Konsequenzen für die Berichterstattung über politische Themen haben wird.

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von_Austria (2.056 Kommentare)
am 22.04.2021 13:17

Der OGH weist zwar darauf
hin, dass diese Berichterstattung zu einer abstrakten Gefährdung der betroffenen
Personen führen kann. Wichtiger sei aber die Rolle der Medien als „public watchdog“ in der demokratischen Gesellschaft. Betroffen sein könnte laut dem „Kurier“ davon etwa, dass Personen, die vor Untersuchungsausschüssen aussagen, nicht mehr gepixelt, also unkenntlich gemacht werden müssen

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( Kommentare)
am 22.04.2021 12:52

Uns steht noch Spannendes bevor!

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 22.04.2021 12:43

Oh, da hat wohl eine nicht getan, was ich mir verbieten wollte.

Der arme Kurz, muss Rede und Antwort stellen, und hinter ihm der Druck, von Huldigens und Quacksalbern im letzten Nationalrat.

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Rechtschreibpruefung (1.190 Kommentare)
am 22.04.2021 11:28

Natürlich verschwindet dieser Artikel wieder irgendwo in der Innenpolitik-Abteilung.
Ist ja alltäglich, dass der Bundeskanzler von einem Gericht dazu gezwungen werden muss, dienstliche E-Mails einem Gericht zur Verfügung zu stellen.
Sicher wieder alles super-sauber gelaufen und ansonsten kann er sich an rein gar nichts mehr erinnern ... kennen wir ja so von anderen aus dem Jünger-Kabinett - einer hat sogar vergessen dass er einen Laptop hat - ja genau der, der dann im Kinderwagen an die frische Luft gebracht wurde, während er hausdurchsucht wurde.
Die T-OÖN zittern wohl wieder um die Presseförderung und Inserate von der "türkisen Familie" - bezahlt mit unserem Steuergeld!
Grüßt mir den Fleischmann Gerald schön 😘😘😘.
Zum Schämen so ein "Journalismus"!

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Alfred_E_Neumann (7.219 Kommentare)
am 22.04.2021 11:10

Um die Sache geht es schon lange nicht mehr, sondern nur um Schmutzwäsche.
Die Opposition disqualifiziert sich damit ständig für höhere Aufgaben.

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MannerW (2.553 Kommentare)
am 22.04.2021 11:17

Die Opposition hat scheinbar nichts besseres zu tun!

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stomper65 (239 Kommentare)
am 22.04.2021 11:27

Werter Alfred

Das hat nicht die Opposition entschieden, sondern der Verfassungsgerichtshof!!!
Das ist die höchste juristische Instanz der Republik Österreich.

Und diese entscheidet, ob diese Daten relevant sind und evtl. weitergeleitet werden

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Alfred_E_Neumann (7.219 Kommentare)
am 22.04.2021 22:16

Der VwGH wird nun die relevanten Emails herausfiltern, weil man es der Opposition nicht zutraut, die nicht relevanten Emails vertraulich zu behandeln und nicht sofort wieder zu veröffentlichen.

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 22.04.2021 15:11

*LOL*

netter Versuch....

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MannerW (2.553 Kommentare)
am 22.04.2021 10:54

Machen wir´s doch gleich so: alles offenlegen!

Eine eigene Seite einrichten auf Teletext, wo dann jeder Mitbürger live alle Mails, Chats, SMS usw. mitverfolgen kann. Bei allen Politikern der Bundesregierung bitteschön!

Immerhin ist das ja des Volkes Recht, oder?

*sarkasmus*

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betterthantherest (34.021 Kommentare)
am 22.04.2021 10:27

So in etwa läufts dann in der Praxis.

Wenn die Justizreform aus dem Grünen Justizministerium umgesetzt wird.

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Biobauer (6.035 Kommentare)
am 22.04.2021 10:26

Herr Sebastian Kurz ist nicht nur Bundeskanzler, sondern auch Obmann einer Partei.

Es ist natürlich verlockend für die Mitbewerbenden Parteien an die Parteiinterna der ÖVP zu kommen.
Nennt man es nicht Betriebsspionage wenn ich die Internen Vorgänge meines Mitbewerbers lesen möchte.

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betterthantherest (34.021 Kommentare)
am 22.04.2021 10:29

der Herr Biobauer lässt die Katze aus dem Sack.

Die ÖVP hat aus dem Führen des Staates, dem Besetzen von Posten und Ämtern eine parteiinterne Privatsache gemacht.

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Biobauer (6.035 Kommentare)
am 22.04.2021 10:32

Mein lieber Betterthan, das es bei FPÖ und SPÖ keine Parteiinterne Diskussion gibt, erkennt man daran das sich die Repräsentanten laufend Wiedersprechen.

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Petziziege (3.590 Kommentare)
am 22.04.2021 10:30

Wo doch bei der ÖVP eh alles Supersauber ist.

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kapa (391 Kommentare)
am 22.04.2021 10:45

Biobauer - du solltest dich auf Hanfbauer umbenennen.....

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freidenker (435 Kommentare)
am 22.04.2021 14:30

...aber biite Biohanf und am besten noch wie bei den Bauern üblich mit einer riesen FÖRDERUNG die wir alle zu bezahlen haben

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adhoc (4.106 Kommentare)
am 22.04.2021 14:32

https://www.youtube.com/watch?v=HOZK60ALOPE

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