Slowenien: Verfassungsgericht setzt Versammlungsverbot vorläufig aus
Ljubljana. Der slowenische Verfassungsgerichtshof hat das Corona-bedingte Verbot von öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen vorläufig ausgesetzt.
Die Regierung muss nun die Verordnung innerhalb von sieben Tagen neu regeln, wie aus der am Donnerstagabend veröffentlichen Entscheidung hervorgeht. Das Verbot bleibt demnach noch bis zum Sonntag in Kraft. Ab Montag sind Versammlungen bis maximal 100 Personen wieder erlaubt, gab das Innenministerium am Freitag bekannt.
Innenminister Ales Hojs, dessen Ministerium für die Regelung zuständig, sowie Regierungschef Janez Jansa kritisierten die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und betonten, dass dieses die Verantwortung für den Schritt übernehmen müsse. Das Verfassungsgericht habe mit dieser "unverhältnismäßigen und diskriminatorischen Entscheidung zusätzlich die Verantwortung für Erkrankte und Tote wegen der absichtlichen Verbreitung von Covid-19 übernommen", twitterte Jansa am Freitag.
Bei der Neuregelung muss die Regierung laut Verfassungsgericht berücksichtigen, dass das Versammlungsrecht ein Grundrecht ist und dass Versammlungen ein wichtiges Mittel sind, um politische Positionen auszudrücken. Die Höchstrichter wiesen darauf hin, dass auch bei Kundgebungen mit verschiedenen epidemiologischen Maßnahmen schädliche Folgen für die Gesundheit der Menschen abgewendet werden können. Dabei zog das Gericht Parallelen zu Gottesdiensten, die unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind. Für Versammlungen könnten ähnliche Maßnahmen wie für Gottesdienste festgelegt werden, hieß es. Die Bedingungen für Kundgebungen dürfen aber nicht strenger sein.
Die ausgesetzte Regelung beinhaltet das Verbot von "allen Veranstaltungen, Versammlungen, Feiern und Hochzeiten". Angefochten wurde sie von zwei Bürgern wegen der Einschränkung des Rechts auf eine friedliche Versammlung. Das absolute Verbot von Kundgebungen, das seit vergangenen Oktober fast ununterbrochen in Kraft ist, wird von der Polizei rigoros verfolgt. Einer der beiden Antragsteller wurde wegen der Teilnahme an Anti-Regierungs-Protesten bereits fünfmal mit Geldstrafen, die bei 400 Euro starten, belegt.
Nachdem vergangene Woche bereits das Ausreiseverbot vorübergehend eingestellt wurde, ist das nun die zweite umstrittene Corona-Maßnahme der Regierung, die das Höchstgericht in jüngster Zeit ausgesetzt hat.
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Sehr gut, Slowenien!
Im ehemaligen Osten scheint die Demokratie gesünder zu sein als in den Ländern die sich immer schon als "demokratisch" bezeichnet hatten ....