Elfjährige vergewaltigt: Zwölf Jahre Haft und Sicherungsverwahrung
MÜNCHEN. Im Münchner "Wolfsmasken-Prozess" hat das Gericht den Angeklagten wegen Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens zu zwölf Jahren Haft und Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt.
Der Mann hatte zugegeben, mit einer Wolfsmaske getarnt ein Mädchen am helllichten Tag ins Gebüsch gezerrt und vergewaltigt zu haben. Laut Anklage hatte er der damals Elfjährigen im Juni 2019 aufgelauert.
Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Bei dem Täter handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Mann, der nach mehreren Sexualdelikten in die Psychiatrie eingewiesen und dessen Auflagen erst kurz vorher gelockert worden waren.
Die Verteidigung ging - anders als die Staatsanwaltschaft - von verminderter Schuldfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung aus. Sie hatte in ihrem Plädoyer die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert.