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Online-Handelsfirma verklagte Rapper Kollegah

Von nachrichten.at/apa, 08. September 2019, 14:36 Uhr
Kollegah soll 250.000 Euro zahlen Bild: picture alliance / HMB Media/ Ma

DÜSSELDORF. Eine Dresdner Online-Handelsfirma hat den deutschen Rapper Kollegah auf 250.000 Euro Schadenersatz verklagt.

Das Düsseldorfer Landgericht will den Streit am kommenden Mittwoch verhandeln. Das Unternehmen habe mit Kollegah einen Lizenzvertrag abgeschlossen und Produkte für dessen Marke "Deus Maximus" vertrieben, argumentiert die Klägerin. Im Gegenzug habe Kollegah die Produkte beworben.

Ende 2017 habe der Rap-Star die Werbung auf seinen Social-Media-Kanälen aber eingestellt. Im Jänner 2018 habe er ein anderes Unternehmen unterstützt, das Produkte mit der Marke verkauft habe. Die Dresdner Firma gibt an, deshalb auf ihrer Ware sitzengeblieben zu sein. Es sei eine Kündigungsfrist von acht Monaten vereinbart gewesen, die Kollegah nicht eingehalten habe.

Kündigungsfrist von acht Monaten?

Kollegah und seine Anwälte bestreiten dies. Die Zusammenarbeit sei einvernehmlich beendet worden. Eine entsprechende Kündigungsfrist sei nicht vereinbart worden. Außerdem sei Kollegah selbst gar nicht Vertragspartner, sondern eines seiner Unternehmen. Nach Angaben des Gerichts sind einige der Vereinbarungen mündlich getroffen worden.

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1  Kommentar
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bravespferd (4.628 Kommentare)
am 09.09.2019 06:59

der gehört sowieso angezeigt. Wegen Verhetzung geistig zurückgebliebener Fitnessfreaks

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