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StVO-Novelle tritt heute in Kraft: Was sich für Autofahrer ändert

Von OÖN, 01. Juli 2024, 11:02 Uhr
stau verkehr linz
Bild: Volker Weihbold

WIEN. Mit der 35. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die ab heute gilt, soll unter anderem die Umsetzung von Tempo 30 im Ort erleichtert werden.

Heute tritt die 35. Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Diese beinhaltet Neuerungen vor allem für die vollziehenden Behörden, etwa Bezirkshauptmannschaften, Städte und Gemeinden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

1.  Tempo-30-Limit für Gemeinden einfacher umsetzbar

An der allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h in Ortsgebieten ändert sich nichts. Auch künftig können Bürgermeister nicht einfach den gesamten Ort zur Tempo-30-Zone erklären. Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste, erklärt aber: "Behörden, also meist die Bezirkshauptmannschaften oder Gemeinden, können künftig in besonders sensiblen Bereichen, etwa vor Schulen, Spielplätzen oder Seniorenheimen, Geschwindigkeitsbeschränkungen einfacher erlassen als bisher. Das kann Tempo 30 sein, aber auch Tempo 40, wenn es zur Hebung der Verkehrssicherheit geeignet ist."

An den bestehenden Grundsätzen für die Erlassung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in sonstigen Straßen, Zonen oder ganzen Ortsgebieten ändert sich nichts: "Tempolimits müssen weiterhin prinzipiell erforderlich sowie stets verhältnismäßig sein", so Hoffer. Auch weiterhin müssen derartige Beschränkungen zuvor von einem Sachverständigen befürwortet werden.

2. Gemeinden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen blitzen

Die Verkehrsüberwachung bleibt weiterhin Aufgabe der Bezirkshauptmannschaften bzw. der Polizei. Diese können künftig jedoch Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen erlauben, selbstständig Radarkontrollen durchzuführen. Dabei werden die Standorte zuvor genau geprüft, etwa ob es sich um eine Unfallhäufungsstelle handelt. Der ÖAMTC-Experte: "Geschwindigkeitskontrollen sollen auch weiterhin ausschließlich der Verkehrssicherheit dienen und nicht der Einnahmenbeschaffung für Gemeinden oder gar privater Unternehmen."

3. Wann auf Grünblinken verzichtet werden darf

Grünblinken wird nicht abgeschafft. Lediglich in Ausnahmefällen dürfen künftig an stark frequentierten Auffahrten zu Autobahnen oder Schnellstraßen spezielle Ampeln errichtet werden, die zufahrende Fahrzeugkolonnen unterbrechen und nach ein paar Sekunden wieder umschalten. Dabei darf aus Gründen der Effizienz auf Grünblinken verzichtet werden. "Die sogenannte ‚Zuflussregelung‘ kann an neuralgischen Auffahrten den Verkehrsfluss auf der Autobahn verbessern und die Staugefahr reduzieren. An herkömmlichen Kreuzungen ändert sich jedoch nichts", stellt Martin Hoffer klar.

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12  Kommentare
12  Kommentare
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Zeitungstudierer (6.226 Kommentare)
am 01.07.2024 15:55

Jetzt dürfen auch die Bürgermeister ganz legal die Bugets der Autofahrer anzapfen.
Die Autofahrer/Besitzer sind wirklich die Melkkühe der Nation und jetzt auch noch zusätzlich die Melkkühe von den Gemeinden.
Gut gemacht grüne Autofahrer/ Besitzer Hater!
Keine Gruppe Steuerzahler ist derartig mit Steuern zu gedeckt wie Autofahrer/Besitzer.

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Zonne1 (3.856 Kommentare)
am 01.07.2024 16:07

Wer seinen Tacho nicht im Griff hat, sollte eigentlich gar nicht Autofahren.

Man braucht die Schuld nicht beim Bürgermeister suchen -
wer zu schnell ist, hat selber zuviel aufs Gas gedrückt.

und wenn jemand das Gefahren-potential nicht entdecken kann, sollte erst recht die Fahrtauglichkeit geprüft werden

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Zeitungstudierer (6.226 Kommentare)
am 01.07.2024 16:18

Schön, wenn sie meinen.
Die Grünen wollen also alle Autofahrer/Besitzer auch noch zum „Vogeldoktor“ schicken.
Was bildet sich diese 10% Partei eigentlich ein, so auf 100% Autofahrer/Besitzer los zu gehen!
Noch ein Grund Türkise ÖVP /Grüne bei den Wahlen im Herbst zu verhindern!

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Natscho (5.771 Kommentare)
am 01.07.2024 18:53

Gesetze sind einzuhalten, wer das nicht tun, nimmt eben die Folgen in Kauf.
Heul leiser Schneeflocke

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azways (6.198 Kommentare)
am 01.07.2024 21:41

Die Gesetze gelten zwar für alle, die Folgen bei Nichteinhaltung bei weitem nicht - oder ?

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groma (1.253 Kommentare)
am 01.07.2024 17:42

Einfach an die geltende Beschränkung halten, gell.

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azways (6.198 Kommentare)
am 01.07.2024 14:44

Fast alle 30er Zonen dienen ausschließlich der Geldbeschaffung und haben mit Verkehrssicherheit so wenig zu tun wie eine Kuh mit einem Panzer.

Radarstrafen sind in allen Gemeindebudgets ein fixer Einnahmenbestandteil !!!!!

Aussage eines Polizisten: Wenn durch Radarstrafen zuwenig Geld eingenommen wird, sucht die Gemeinde sofort nach neuen Möglichkeiten.

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Natscho (5.771 Kommentare)
am 01.07.2024 14:55

Stimmt, sie haben nicht nur mit der Verkehssicherheit sonder auch mit Lärm etwas zu tun.

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azways (6.198 Kommentare)
am 01.07.2024 21:39

Habe gar nicht gewusst, dass Elektroautos überhaupt Lärm machen !

Sie haben wahrscheinlich gar kein Auto (mehr), sonst wüßten Sie, dass jeder PKW bei 30 km/h im 2. Gang mehr als doppelt so viel Lärm macht, wie bei 50 km/h im dritten Gang.

Die Lösung der Geldsorgen der Gemeinden wäre, bei Radfahrern und e-Scootern das Fahrverbot auf Gehsteigen zu exekutieren.
Da das aber nur vor Ort ginge, und nicht vom Büro aus, kommt das nicht in Frage.

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Natscho (5.771 Kommentare)
am 02.07.2024 15:21

Ab ca. 30 km/h ist das Abrollgeräusch wesentlich lauter als der Motor
Probiers nochmal

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angerba (2.247 Kommentare)
am 01.07.2024 13:23

Vernünftige Änderungen, insbesondere, dass Gemeinden ohne bewaffnete Gemeinde Mitarbeiter Geschwindigkeit messen können.

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mandimandi1 (525 Kommentare)
am 01.07.2024 12:58

Es soll hier nicht nur um die Verkehrssicherheit gehen, sondern auch um den VerkehrsLÄRM.
Die Kisten (SUV´s)werden immer höher/breiter und dadurch auch die Reifen ....
Dazu kommen die LKW´s. Mal den Unterschied zwischen 30 und 50 km/h beim Abrollgeräusch messen!

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