Grünes Licht für Tempo 30: Was sich ab Juli ändern soll
WIEN / LINZ. Für Gemeinden wird es einfacher, das Tempo im Ort zu senken – Novelle der Straßenverkehrsordnung im Parlament beschlossen
Es passiert im Schnitt alle 20 Minuten: In einem Ortsgebiet in Österreich fordert ein Verkehrsunfall einen Verletzten. An die Zahlen, die das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) erhoben hat, erinnerte Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) gestern im Nationalrat. Damit warb sie für eine Novelle, die mehr Sicherheit auf heimischen Straßen gewährleisten soll. Die Abgeordneten gaben am Abend grünes Licht, ein Inkrafttreten ist mit 1. Juli geplant.
Durch die neue Regelung können Gemeinden und Städte ein Tempo-30-Limit in Zukunft einfacher umsetzen. Und zwar dort, wo ein "besonderes Schutzbedürfnis" besteht: rund um Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, Krankenhäuser oder Seniorenwohnheime.
- Lesen Sie mehr: Gemeinden können künftig einfacher Tempo 30 verhängen
Damit wird einer langjährigen Forderung der Gemeinden nachgekommen. Sie ersparen sich dadurch Bürokratie. Bisher ist es nämlich so, dass für Änderungen bei Geschwindigkeitsgrenzen verkehrsrechtliche Gutachten eines Sachverständigen eingereicht werden müssen. Das zeitaufwendige Prozedere fällt künftig weg, bevor etwa eine 30er-Beschränkung bei der Behörde eingereicht werden kann. Was bleibt, ist, dass die Behörden die Vorhaben genehmigen müssen. Außerhalb der großen Städte sind das die Bezirkshauptmannschaften.
30 oder 50 km/h: "Ein Riesenunterschied"
Ob ein Auto mit 30 km/h oder 50 km/h unterwegs ist, macht im Falle eines Unfalls einen "Riesenunterschied", sagt Christian Gratzer vom Verkehrsclub Österreich (VCÖ): Man brauche sich "nur vor Augen zu führen, was eine Kollision mit einem 50 km/h schnellen Pkw für einen Menschen bedeutet": In etwa dieselbe Energie würde dabei auf einen Menschen wirken wie bei einem Sturz aus zehn Metern Höhe – "das ist keine Lappalie, sondern oft lebensgefährdend".
Weitere Beispiele vom VCÖ:
Die Reaktionen auf die Novelle fielen gemischt aus: Während SP und Neos erwarten, dass letztlich alles gleich bleiben werde, befürchtet die FP, dass dies der erste Schritt für eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 sein könnte. Die Koalition hingegen war sich darüber einig, eine wichtige Sicherheitsmaßnahme auf den Weg gebracht zu haben. "Immerhin ereignen sich auch zwei Drittel der täglichen Verkehrsunfälle im Ortsgebiet", sagte Hermann Weratschnig, Verkehrssprecher der Grünen.
Radarkontrollen
Neben den Tempolimits bringt die neue Straßenverkehrsordnung den Gemeinden noch weitere Befugnisse: Sie dürfen selbstständig Geschwindigkeitsmessungen im Ortsgebiet durchführen, etwa mit Radarboxen. Der Haken dabei: Es braucht die Zustimmung des Bundeslandes. "Voraussetzung ist eine Übertragungsverordnung des jeweiligen Landes. Diese kann, sobald die Novelle in Kraft tritt (1. Juli), erlassen werden", informierte das Verkehrsministerium.
Derzeit besteht die Option auf Radarkontrollen nur für jene Gemeinden, die über einen Gemeindewachkörper verfügen. In Zukunft sollen die Länder auch alle anderen Gemeinden dazu ermächtigen können.
Strafen und Ampeln
Für die Abwicklung der Strafverfahren bleiben die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig. Dieser Aufwand soll insofern abgegolten werden, als die Strafgelder zwischen Straßenerhalter und Behörde 80 zu 20 Prozent aufgeteilt werden. Das sieht die Novelle vor. "An der allgemeinen Regelung, dass etwaige Strafgelder den Straßenerhaltern zugutekommen, wird keine Änderung vorgenommen", stellte das Ministerium klar.
Darüber hinaus ist in der neuen Straßenverkehrsordnung ein Verzicht auf Grünblinken der Ampel an bestimmten Kreuzungen oder Zufahrten enthalten – wenn die Maßnahme einem besseren Verkehrsfluss dient.
Und die nächsten Schritte sind wahrscheinlich auch schon in Planung:
0 - 5 km/h Überschreitung: 500,00 EUR Strafe
6 - 10 km/h Überschreitung: 1.000,00 EUR Strafe
nicht aber nur für Fahrzeuge und deren Lenker, die weniger als 3 Jahre alt sind, mehr als 100.000,00 Neupreis haben und der Lenker nachweist, dass er dadurch traumatisiert werden wird.
Außerdem gilt die Regelung sowieso nur für Arbeiter, Angestellte und Pensionisten mit höchstens 2.500,00 EUR Monatseinkommen.
Mit unserer Lari-Fari Gesetzgebung pfeifen sich fast alle Autofahrer was auf die Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Schweizer Disziplin müsste her.
Die Kontrollieren mehr, haben Null-Toleranz und höhere Strafen:
1-5 km/h 40 CHF
6-10 km/h 120 CHF
11-15 km/h 250 CHF
16-20 km/h unbestimmte hohe Buße Verwarnung
21-25 km/h unbestimmte hohe Buße bis Freiheits- oder Geldstrafe (1 Monat)
Über 25 km/h Anzeige (3 Monate)
außerorts
1-5 km/h 40 CHF
6-10 km/h 100 CHF
11-15 km/h 160 CHF
16-20 km/h 240 CHF
21-25 km/h unbestimmte hohe Buße Verwarnung
Über 25 km/h unbestimmte hohe Buße bis Freiheits- oder Geldstrafe (1-3 Monate)
ja und schliessen aller Firmen damit der Berufsverkehr weniger wird
In der Schweiz gibt es viele Firmen Schatzi
Die Steuern in der Schweiz sind niedriger als bei uns Schatzi
Autofahrer meinen meist, sie wären die einzigen, die durch die Einrichtung von 30-km/h-Zonen betroffen wären, und fühlen sich dadurch benachteiligt. Tatsächlich betreffen solche Zonen wesentlich größere Kreise, für die sie aber immer von Vorteil sind:
● Anrainer profitieren von weniger Verkehrslärm,
● für Radfahrer ist der geringere Geschwindigkeitsunterschied von Vorteil,
● Fußgänger haben es leichter, die Straße zu überqueren,
● die Wahrscheinlichkeit von Unfällen ist geringer, und
● sollte es doch dazu kommen, kann man weniger schwere Folgen erwarten.
Diese Vorteile werden wohl in den meisten Fällen mehr wiegen, als der von Autofahrern gefühlte Nachteil, den Fuß für ein kurzes Stück Fahrt vom Gaspedal nehmen zu müssen.
Außerdem wird der Verkehrsfluss besser.
Weil unser Gehirn für 30 km/h einfach besser ausgelegt ist und die Lücken zum einordnen kleiner sein können.
Viele Ampeln werden so unnötig. Viele Zebrastreifen sind ohne Bettelampel umsetzbar
Und für Kinder ist es auch super. Sie können Freunde treffen oder selbständig in die schule gehen, ohne dass man als Eltern Angst um ihr Leben haben müsste
ja wenn ihnen die Eltern nicht den Unterschied zwischen Gehsteig und Strasse erklaeren werden die Kinder wirklich denken dass sie ihre Freunde nicht mehr mitten auf der Strasse treffen koennen.
Dass es mehr CO2 Ausstoss bedeutet und 7 Mrd Euro pro Jahr kostet (=2% Inflation) freut uns alle auch sehr))))
Anrainer profitieren vom laengeren Laerm (doppelt so lange wie mit 50 kmh), Radfahrer ueberholen die Autos, Fuszgaenger die Autos mit 50 kmh uebersehen werden sie auch mit 30 uebersehen und das doppelte CO2 ist auch gesuender und die 2% mehr Inflation freut uns auch
Massenkommentaren (7 x "sagenhaft" unter den 15 Kommentaren diesem Artikel) fehlt es nahezu zwangsläufig an Qualität.
Jedes Ding hat zwei Seiten. Und wer alles nur durch die Autofahrerbrille betrachtet, der sieht halt nur diese eine Seite. Dem bleibt vieles verborgen, was andere Leute erkennenen können.
Wenn nur dort eine 30 kmh-Beschränkung eingerichtet wird wie im Artikel aufgezählt ist dies völlig in Ordnung. Wie weit vor und nach einer derartigen Einrichtung die 30-iger Zone einzurichten ist geht aus dem Artikel allerdings nicht hervor. Zu befürchten ist, dass manche Gemeinden diese Regelung ausdehnen und einen ganzen Straßenzug mit einer 30 kmh-Beschränkung versehen.
warum "zu befürchten"
Weniger Lärm, Weniger Tote, Mehr Sicherheit. Ist doch super für alle dort Lebenden.
mehr CO2, laenger Laerm, 2% mehr Inflation. Das freut uns sehr
oh mein Gott, "einen ganzen Straßenzug" !
Da kommt der arme Eilige dann garantiert zu spät
Vor der Wahl auch auf der Autobahn