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Missbrauch bei Wiener Pfadfindern: Schadenersatz-Klage gegen Opfer

Von nachrichten.at/apa, 05. November 2019, 14:31 Uhr
(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: Daniel Scharinger

WIEN. Ein ungewöhnlicher Prozess ist am Dienstag am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) eröffnet worden. Ein ehemaliger Wiener Pfadfinder, der von seinem 13. Lebensjahr an von seinem Gruppenführer missbraucht worden sein soll, ist von diesem auf Schadenersatz verklagt worden.

Der 55-Jährige behauptet, sein inzwischen 38 Jahre alter Ex-Schützling habe wissentlich falsch gegen ihn ausgesagt. Der Betroffene hatte sich viele Jahre nach seiner Zeit bei den Explorern - Burschen im Alter zwischen 13 und 16 Jahren - zur Anzeige gegen seinen früheren Gruppenführer entschlossen, nachdem er davon Kenntnis erlangt hatte, dass dieser im Sommer 2016 bei einem Pfadfinder-Lager einen unmündigen Buben belästigt haben soll. Die Anzeige bewirkte eine Anklage der Staatsanwaltschaft Wien. Im Oktober 2017 kam es zu einem Strafprozess, in dem es um den Vorwurf ging, der Mann habe ab Dezember 1994 sexuelle Handlungen am damals 13-Jährigen vorgenommen. Der Darstellung des Betroffenen zufolge soll es danach bis 1998 rund 40 Mal zu intimen Handlungen mit dem Explorer-Führer gekommen sein.
Das Strafverfahren endete mit einem rechtskräftigen Freispruch für den Angeklagten - allerdings aus rein formalen Gründen. Wie sich in der Hauptverhandlung zeigte, waren die Vorwürfe verjährt, ihr Tatsachengehalt war deswegen vom Gericht nicht mehr zu prüfen. Es wurde daher auch kein Beweisverfahren durchgeführt, die belastenden Angaben des Zeugen blieben unberücksichtigt.

Nun hat der 55-Jährige, der sich in der betroffenen Pfadfinder-Gruppe seit 1985 an junge Burschen herangemacht haben soll und der von den Wiener Pfadfindern inzwischen auch suspendiert worden ist, seinen früheren Schützling auf rund 31.000 Euro geklagt. "Er will die Kosten, die ihm aus dem Strafverfahren entstanden sind, ersetzt bekommen", erläuterte dazu der Rechtsvertreter des 38-Jährigen, der Wiener Rechtsanwalt Günter Schandor. Vor Richterin Dagmar Felbab bekräftigte der 55-Jährige seinen Vorwurf: Der 38-Jährige habe wissentlich falsch gegen ihn ausgesagt. Einvernehmliche sexuelle Handlungen hätten allenfalls nach dem 16. Geburtstag seines Schützlings stattgefunden: "Vorher war nix." Der Rechtsvertreter des Klägers nominierte mehrere Zeugen, um die angebliche Unrichtigkeit einiger Angaben des 38-Jährigen - etwa was die Beschaffenheit des Schlafzimmers betrifft, in dem es zu intimem Kontakt gekommen sein soll - belegen zu können.

Verhandlung vertagt

"Es ist eine sehr hohe Schwelle, die Sie da schaffen müssen", gab die Richterin zu bedenken. Die Beweislast liege beim Kläger, dieser müsse nachweisen, dass der Beklagte bewusste Falschaussagen getätigt hat: "Es dürfen nicht bloß Erinnerungsfehler sein." Die Verhandlung wurde schließlich auf Mitte Februar 2020 vertagt. Dann sollen zunächst der Kläger und der Beklagte vernommen werden. Über darüber hinausgehende Beweisanträge wird im Anschluss entschieden. Für den 38-Jährigen ist - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens - die Zivilklage eine enorme Belastung, wie Anwalt Schandor gegenüber der APA betonte: "Hier wird das Opfer zum Täter gemacht." Strafrechtlich ist der 38-Jährige vom 55-Jährigen übrigens bisher nicht belangt worden. Laut Schandor wurde keine Anzeige wegen Verleumdung oder Falschaussage erstattet.

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