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Kärntner erhielt wegen Mordes an hochschwangerer Freundin lebenslang

Von nachrichten.at/apa, 19. Juni 2020, 16:22 Uhr
Der Angeklagte beim Prozess am Landesgericht Klagenfurt. Bild: PETER LINDNER (APA)

KLAGENFURT. Ein 36 Jahre alter Kärntner ist am Freitag nach einem zweitägigen Schwurgerichtsprozess in Klagenfurt wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Die Geschworenen sahen es einstimmig als erwiesen an, dass er im August 2019 seine hochschwangere Freundin getötet hat. Auch ihr ungeborenes Kind, dessen Vater er ist, überlebte die Bluttat nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mehr zum Mord lesen Sie hier.

Fast emotionslos hatte der Angeklagte, der nur wenige Stunden nach der Bluttat in der Gemeinde Paternion (Bezirk Villach-Land) als Verdächtiger festgenommen worden war, die zwei Prozesstage verfolgt. Auch als beim Gutachten des Gerichtsmediziners ein Foto des toten Babys gezeigt wurde, blieb eine Reaktion aus. Dabei hatte er in seiner Verantwortung, in der er jeden Zusammenhang mit dem Mord weit von sich wies, selbst darauf hingewiesen, dass er ja schließlich auch ein Kind verloren hätte. Die Frau wollte seine Vaterschaft öffentlich machen, auch ein Angebot, ihr 18.000 Euro zu zahlen, wenn sie den Kindesvater nicht nenne, schlug sie aus.

Opfer ertrank in Badewanne

Die 31-jährige hochschwangere Frau, die drei Kinder hinterlässt, war in der Nacht auf 17. August in ihrer Wohnung getötet worden. Sie wurde niedergeschlagen und - noch lebend - in die Badewanne gelegt, wo das Wasser aufgedreht wurde, sodass sie schließlich ertrank. Nachbarn hatten Geräusche und Schreie gehört und die Polizei alarmiert. In der Früh wurde der Kindesvater zuhause von der Polizei zu einer Vernehmung abgeholt. Nach Aussage der Polizisten hatte er nicht einmal gefragt, warum die Beamten mit ihm sprechen wollten. Zuerst gab er an, zuhause gewesen zu sein. Nachdem seine Handydaten aber bewiesen, dass er in der Nähe des Tatortes gewesen sei, erklärte er, er sei nach einem Fußballspiel am Heimweg gewesen, als er falsch auf die Autobahn aufgefahren war.

Dort fuhr er an vier Abfahrten vorbei, in Feistritz nahe Paternion verließ er die Autobahn. Danach war sein Mobiltelefon etwa zweieinhalb Stunden abgeschaltet. In dieser Zeit sei er auf einem Parkplatz im Auto gesessen und habe nachgedacht, so seine Verantwortung. Als er gegen 1.45 Uhr sein Telefon wieder einschaltete, um seine Frau anzurufen, war es laut Mobilfunkdaten bei einem Handymast in unmittelbarer Nähe der Wohnung der Ermordeten eingeloggt.

Affäre mit Arbeitskollegin

Der 36-Jährige hatte neben seiner Frau, mit der er ein Kind hat, und der 31-Jährigen noch eine weitere Affäre mit einer 40-jährigen Arbeitskollegin. Auch diese wurde laut ihrer Aussage von ihm schwanger, verlor das Kind aber. Unter Tränen schilderte sie die turbulente Affäre mit dem Angeklagten, die damit endete, dass er Morddrohungen gegen sie und ihren Ehemann richtete.

Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth sagte in ihrem Schlussplädoyer, die Schuld des Angeklagten sei zweifelsfrei erwiesen und forderte einen Schuldspruch. Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger bezeichnete das Verhalten seines Mandanten als moralisch verkommen, doch mache ihn das noch nicht zum Mörder. Die Beweise seien schwach, daher müssten die Geschworenen ihn freisprechen. Nach dem Plädoyer wartete Arbacher-Stöger den Ausgang der Beratungen nicht ab und verabschiedete sich. Co-Verteidigerin Christine Lanschützer, meist anderer Meinung als ihr Anwaltskollege, blieb bis zum Schluss. Ihr war aber nicht einmal vergönnt, die Nichtigkeitsbeschwerde anzumelden, das machte der Angeklagte selbst. Die Geschworenen sprachen den Mann nicht nur des Mordes schuldig, sondern auch des Schwangerschaftsabbruchs ohne Einwilligung der Betroffenen und der gefährlichen Drohung.

Der vorsitzende Richter Christian Liebhauser-Karl fand in seiner Urteilsbegründung viele Erschwernisgründe, so etwa, dass der Mord in Anwesenheit der in der Wohnung schlafenden Kinder begangen worden sei. Als mildernd sei lediglich die Unbescholtenheit des Mannes zu werten. Daher sei eine lebenslange Strafe zu verhängen gewesen.

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