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13 Rinder auf Osttiroler Bauernhof vergiftet

Von nachrichten.at/apa, 30. Jänner 2020, 14:07 Uhr

VIRGEN. Im Osttiroler Ort Virgen (Bezirk Lienz) sind im Jänner diesen Jahres auf einem Bauernhof 13 Rinder verendet, die offensichtlich vergiftet wurden.

Weil die Todesursache vorerst vom Tierarzt nicht eindeutig festgestellt werden konnte, wurde ein toxikologisches Gutachten in Auftrag gegeben.

Am Mittwoch trafen schließlich die Ergebnisse ein, die aufzeigen, "dass die Rinder offensichtlich von einem unbekannten Täter vergiftet wurden", teilte die Polizei mit. Diese ermittelt nun wegen Tierquälerei.

Landwirt ließ 21 Rinder verhungern

In Klagenfurt stand am Donnerstag ein Landwirt vor Gericht, der im Vorjahr 21 Rinder verhungern und verdursten lassen hatte. 

Es sei ihm alles zu viel geworden, verantwortete sich der Mann, der ein größeres Alkoholproblem gehabt hatte. Seit vergangenem Sommer trinke er aber nichts mehr, sagte er auf eine entsprechende Frage der Richterin. Die Alkoholabhängigkeit des Mannes war auch für den Gutachter Franz Schautzer ein wesentlicher Grund für das Verhalten des Landwirtes, das die Rinder das Leben gekostet hatte.

Richterin Ute Lambauer hatte dem Landwirt im Oktober eine Diversion angeboten. Der Mann nahm an, zahlte dann aber die Raten nicht. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen, der Bauer zu einer Geldstrafe verurteilt.

Warum er denn die Raten nicht rechtzeitig bezahlt habe, wollte Lambauer vom Angeklagten wissen. Es habe ein Problem mit dem Telebanking gegeben, erklärte dieser. Inzwischen hat er die 1.000 Euro Geldbuße beglichen, ebenso die Verfahrenskosten. Doch laut Lambauer sei dies zu spät gewesen. Es sei ein Fortführungsbeschluss gefasst worden, daher müsse es ein Strafverfahren geben.

Die Richterin verhängte eine Geldstrafe, die 220 Tagsätze zu je fünf Euro beträgt. Insgesamt sind das 1.100 Euro, da die Geldbuße der Diversion angerechnet wird, muss er nur noch 100 Euro dazuzahlen, plus die neuerlichen Verfahrenskosten. Er nahm das Urteil an, Staatsanwältin Nicola Trinker gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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