Nach Erbschaftsstreit hat Schloss Steinhaus neue Besitzerin
STEINHAUS. Der Grazerin Anna Minutillo-Jereb gehört seit kurzem das Landgut mit 48 Hektar Grund. "Wir sind sehr froh darüber", kommentiert Bürgermeister Harald Piritsch (FPÖ) die Nachricht von der neuen Schlossbesitzerin.
Anna Minutillo-Jereb ist die Tochter des rechtmäßigen Erben Christoph Minutillo, der das Landgut mit seinen 48 Hektar Grundbesitz in einem jahrelangen Rechtsstreit zugesprochen bekam. Nun vermachte er es seiner Tochter, die sich als einzige seiner fünf Kinder für die Landwirtschaft interessiert. "Ich habe schon die ersten Kurse gebucht und werde mich jetzt zur Bäuerin ausbilden lassen", sagt die studierte Bauingenieurin und Mutter von drei Kindern. Mit Kind und Kegel ist sie auch in Richtung Oberösterreich gezogen: "Zuvor habe ich mitten in Graz gelebt. Jetzt sind wir mitten am Land, was vor allem den Kindern gefällt", sagt Anna Minutillo-Jereb.
Ihr Ehemann, ein Grazer Zivilingenieur, wird neben seinem Wohnsitz auch sein Büro in absehbarer Zeit nach Steinhaus verlegen: "Unser Ziel ist, zusammen zu leben und den Hauptwohnsitz in Steinhaus zu haben", sagt die neue Schlossbesitzerin.
Nach dem Tod des früheren Eigentümers Otto Eiselsberg im Jahr 2001 setzte um den Landsitz ein zäher Rechtsstreit ein. Während Witwe und Kinder durch die Finger schauten, setzte der Diplomat seinen Neffen Christoph testamentarisch als Generalerben ein. Die Anfechtung der Witwe und ihrer Tochter gegen den letzten Willens des Gatten und Vaters blieb erfolglos. 2009 wurde Minutillo als rechtmäßiger Erbe bestimmt.
Teures Gerichtsverfahren
Von da an ging es nur noch um die Frage, ob das Anwesen ein Anerbenhof ist oder nach dem viel höheren Verkehrswert bemessen wird. Danach bemisst man den Pflichtteil, der Kindern und Witwe gesetzlich zusteht. Der OGH entschied zu Minutillos Gunsten. Um alte Schulden zu begleichen und das teure Verfahren zu bezahlen, mussten zuletzt vier Hektar Bauland veräußert werden.
Ich würde mich schämen mich mit Fotos hier so zu zeigen unter solchen Voraussetzungen!
Ich finde es sehr charakterlos eine Gattin und eine Tochter so durch die Finger schauen zu lassen, und ich würde so eine Erbschaft auch nicht annehmen.
Aber da kann man als Außenstehender wirklich nicht mitreden.Es wird wahrscheinlich gute Gründe geben, so gehandelt zu haben.
Der Pflichtteil ist ja das Mindeste nach dem Gesetz, also haben diese ohnehin mehr als den Pflichtteil bekommen, nur das Schloss eben nicht.
Sie können nicht lesen, es wurde der Pflichtteil nämlich nicht einmal nach dem Verkehrswert berechnet, die haben nicht einmal den üblichen Pflichtteil bekommen. Sie müssen gejointet haben wie Sie das geschrieben haben.
Da kann man als Außenstehender sehr wohl mitreden, es ist in höchstem Maße verwerflich die eigenen Abkömmlinge und die Witwe im Testament nicht hinreichend zu bedenken und sie um den Pflichtteil prozessieren zu lassen. So etwas ist höchst verwerflich!
Der Verwalter, der nach dem Tode Eiselsbergs vom Gericht eingesetzt wurde, beschwerte sich ständig über die Witwe und seine Kinder, daß sie nur querelen und quertreiben und eine Zusammenarbeit mit ihnen nicht möglich sei. Dr. Eiselsberg hat sicher triftige Gründe gehabt so zu handeln.
Das ist bei so einem Testament weiter nicht verwunderlich und entlastet den Erblasser keinesfalls. Wenn man schon " seine Gründe" hat, dann ist man als Vater dazu berufen, die Abkömmlinge und auch die Gattin angemessen zu bedenken und nicht einfach alles dem " Neffen" zu vermachen. Alles andere ist widernatürlich und gegen die guten Sitten, weshalb es schon seit jeher für Menschen die charakterlose Eltern haben den Pflichtteil vom Gesetzgeber gibt, allerdings wird durch diese Vorbeugemaßenahme kein Beteiligter besser , der Erblasser nicht und der Erbe nicht.
Genau lesen und dann posten. Es steht ja da, wie der Pflichtteil bemessen wird - bei so einem alten Gemäuer ist es ja nicht unbedingt ein Segen, dieses zu erben. So bekommen die gesetzlichen Erben einen schönen Batzen Bargeld und das ist ja auch nicht schlecht, oder???
Einen Batzen Geld ganz bestimmt nicht wenn nach dem Einheitswert und nicht nach dem Verkehrswert ausbezahlt wird, da bekommen die Angehörigen so gut wie nichts, die Tochter und die Gattin, ich verstehe überhaupt nicht dass, wenn man schon so eine problematische Erbschaft annimmt, dann auch noch lange um die Pflichtteilshöhe herumprozessiert.
Minutillo-Jereb
Nein ein Doppelname!!
Alle 2 zwei sinds hübsch, da will man auf keinen davon verzichten.
Der ganze Besitz ist Bauland zu teuersten Preisen. Daß der OGH das Anerbengesetz gelten ließ, läßt die Vermutung aufkommen, daß die Richter die Örtlichkeit nie gesehen haben. Der Besitz hat mit Landbewirtschaftung nur mehr entfernt etwas gemeinsam.